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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Also ich mach's kurz. Sorry dass ich das mit der Mehrwertsteuer so ins Rollen gebracht habe.
Wäre für mich halt ausnahmsweise mal ein wichtiger Punkt da ich mich hier nicht auskenne. Anscheinend ist unser KSL der einzige der aber leider nicht des Rätsels Lösung gleich mit eingebracht hat.

Bin hier erstmal raus.

Guten Morgen zusammen,

wie ist eure Meinung bzw. habt ihr was von unseren RA gehört wie die OLG's auf die Berufung reagieren könnten? Würden die jetzt schneller die Berufungen abweisen durch das BGH? Durch die Abweisung müssten dann die Urteile rechtskräftig werden oder?

Wie schätzt ihr die Sachlage ein?

Ich habe nächste Woche einen Termin am LG Köln, wisst Ihr was die Richterin zwischen 9 und 10 Uhr denkt oder denken wird? Kann man irgendwie herausfinden wie sie denken wird, denkt Ihr die entscheidet positiv oder was denkt Ihr in diesem Fall? Denke

Edit: Meinte "Danke"

Zitat von: Andreas1978 am 17 April 2024, 10:32:40
Ich habe nächste Woche einen Termin am LG Köln, wisst Ihr was die Richterin zwischen 9 und 10 Uhr denkt oder denken wird? Kann man irgendwie herausfinden wie sie denken wird, denkt Ihr die entscheidet positiv oder was denkt Ihr in diesem Fall? Denke

Edit: Meinte "Danke"

In Deutschland denkt sie sicher um 9.30 an Knoppers.

... oder an den Fensterputzer ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Zitat von: Zocker am 17 April 2024, 09:15:01
Guten Morgen zusammen,

wie ist eure Meinung bzw. habt ihr was von unseren RA gehört wie die OLG's auf die Berufung reagieren könnten? Würden die jetzt schneller die Berufungen abweisen durch das BGH? Durch die Abweisung müssten dann die Urteile rechtskräftig werden oder?

Wie schätzt ihr die Sachlage ein?

Dass weiß noch keiner so wirklich. Wenn du in erster Instanz gewonnen hast, dann wird das OLG die Berufung (stand jetzt) mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückweisen (BGH Hinweisbeschluss). Wenn du Glück hast akzeptiert die Gegenseite das, wenn du Pech hast reicht die Gegenseite Nichtzulassungsbeschwerde ein. ( Möglich ab einem Streitwert von 20.000) Die Rechtssprechung ist soweit klar, wie auch vom BGH bestätigt. Ein BGH Hinweisbeschluss hat schon enormes Gewicht, wissen wie es weitergeht weiß jedoch niemand so richtig, da die Anbieter immer wieder in ihre Trickkiste greifen, aber auch die dürfte bald leer sein.

Hi,

eine Erfahrung von mir zum Thema Vollstreckung.

Gespielt in 2015. vollstreckbares Urteil in der Tasche.Unternehmen weigert sich zu zahlen. Selbes Unternehmen wie 2015 auch heute auf der Whitelist. GGL kontaktiert und gefragt, ob die Behörde eingreifen kann, da unternehmen heute ja über Lizenz verfügt.

Antwort der Behörde:
,,..... dass mit Erlaubniserteilung die mit der Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele in der Vergangenheit begründete, zuverlässigkeitserhebliche Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Sofern nicht Umstände vorliegen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit oder fehlende Sachkunde wegen Verletzung von Ansprüchen aus dem Vertrag über die Glücksspielteilnahme ergeben, besteht Handhabe für Maßnahmen der Glücksspielaufsicht nicht"

Bedeutet, Vergangenheit ist Vergangenheit.... Nach Lizenzerteilung hält sich das Unternehmen ja an alle Regeln des Gluckspielstaatsvertrags, daher machen wir nichts.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Korrupter Haufen ist das!

Pfände doch das Bankkonto ... Was sagt Dein Anwalt?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Er sagt, es ist nicht so einfach an das Bankkonto ran zu kommen... vielleicht hat einer hierzu ja eine Idee

Was sollen sich denn MANDANTEN einen Kopf darüber zerbrechen. Du hast doch dafür deinen Anwalt. Wenn der keinen Plan hat und es für ihn erledigt ist, hast du einen falschen ausgewählt. Scheint auch bei dir nicht so dringend zu sein, du wirst das Urteil ja schon mehrere Jahre in der Tasche haben, stimmts? Wo hat der Anbieter denn seinen Sitz?

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/KontenpfaendungEU/ZentraleBehoerde/ZentraleBehoerde_node.html

hatte letztens jemand gepostet hier. Darüber kann man die Konten der Betreiber im Inland ausfindig machen. Das Problem ist, die haben alle keine Konten hier oder kaum. Die meisten sitzen sowieso in Malta usw.

GGL ist wirklich enttäuschend. Jahrelang alles verbockt und Auge zugemacht wie die Anbieter Ihre Spielchen veranstaltet haben und jetzt sich schön aus der Sache raushalten.

#522
Zitat von: Niewieder!! am 17 April 2024, 10:51:26
Hi,

eine Erfahrung von mir zum Thema Vollstreckung.

Gespielt in 2015. vollstreckbares Urteil in der Tasche.Unternehmen weigert sich zu zahlen. Selbes Unternehmen wie 2015 auch heute auf der Whitelist. GGL kontaktiert und gefragt, ob die Behörde eingreifen kann, da unternehmen heute ja über Lizenz verfügt.

Antwort der Behörde:
,,..... dass mit Erlaubniserteilung die mit der Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele in der Vergangenheit begründete, zuverlässigkeitserhebliche Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Sofern nicht Umstände vorliegen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit oder fehlende Sachkunde wegen Verletzung von Ansprüchen aus dem Vertrag über die Glücksspielteilnahme ergeben, besteht Handhabe für Maßnahmen der Glücksspielaufsicht nicht"

Bedeutet, Vergangenheit ist Vergangenheit.... Nach Lizenzerteilung hält sich das Unternehmen ja an alle Regeln des Gluckspielstaatsvertrags, daher machen wir nichts.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Korrupter Haufen ist das!

Schon eine lustige Aussage. bsp. Ich überfalle eine Bank, werde aber jetzt nicht betraft mehr, da ich mich jetzt an die Gesetze halte.. WTF?

Zitat von: Niewieder!! am 17 April 2024, 10:51:26
Hi,

eine Erfahrung von mir zum Thema Vollstreckung.

Gespielt in 2015. vollstreckbares Urteil in der Tasche.Unternehmen weigert sich zu zahlen. Selbes Unternehmen wie 2015 auch heute auf der Whitelist. GGL kontaktiert und gefragt, ob die Behörde eingreifen kann, da unternehmen heute ja über Lizenz verfügt.

Antwort der Behörde:
,,..... dass mit Erlaubniserteilung die mit der Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele in der Vergangenheit begründete, zuverlässigkeitserhebliche Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Sofern nicht Umstände vorliegen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit oder fehlende Sachkunde wegen Verletzung von Ansprüchen aus dem Vertrag über die Glücksspielteilnahme ergeben, besteht Handhabe für Maßnahmen der Glücksspielaufsicht nicht"

Bedeutet, Vergangenheit ist Vergangenheit.... Nach Lizenzerteilung hält sich das Unternehmen ja an alle Regeln des Gluckspielstaatsvertrags, daher machen wir nichts.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Korrupter Haufen ist das!

So ein Bullshit. Die Anbieter haben sich schon nicht an den GlüStV 2012 gehalten und regelmäßig dagegen verstoßen.

#524
@PKRNET

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