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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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#5115
Gut den Weg habe ich vergessen, sonst decken sich unsere Vermutungen. Allerdings wird sich das ganze noch ewig hinziehen. Der glasklare Casino Fall bei dem der Generalstaatsanwalt Anfang Dezember sprach ist immer noch ohne Urteil. Da habe ich noch die Worte eures Gurus im Ohr der mich mit meinem halben Jahr als dämlich bezeichnet hat.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

2 Wochen im neuen Jahr und schon geht es wieder :D Abwarten bis zum 05.02. Wer wie reagiert weiß keiner, und ob überhaupt für uns eine Empfehlung gesprochen wird. Ach ja, die größte Frage bleibt ob es beim 05.02 bleibt, kann noch ez verschoben werden.

Hallo zusammen,

wie sieht es denn nun mit der angekündigten Homepage aus, wo die ganzen Daten zusammengetragen und hochgeladen werden sollen wie damals im Meeting angekündigt?

Dafür ist nicht der FAGS verantwortlich, sonder die beiden RA! Was sagen denn deren Homepages?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Ich würde mir noch mal ein weiteres Meeting zur Jahreszahl wünschen und zum EUGH Vorschlag des General Anwalt am 5.2.26

Am besten Mitte Ende Feb.
Ich konnte bei beiden nichts finden zur Sammlung von Urteilen.

Ich glaube, da kommt keine Homepage mehr. Wahrscheinlich rechtlich doch zu heikel. Datenschutz etc...

Bitte ... lasst die Spekulationen ... sie sagten, dass es noch dauert, nun dauert es eben ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Hallo,

hat jemand Erfahrung was Güteverhandlung zwecks Einzahlungslimit angeht? Also welche Fragen können kommen.
Sollte man ein Gehaltszettel von damals mitnehmen?

Grüße


Meine kurze Laieneinschätzung zu der Limitfrage.
Die Entscheidung dürfte vor dem BGH keinen Bestand haben. Es ist nicht nur eine aufsichtsrechtliche Regelung. Die Aufsicht besteht heute auch bei lizenzierten Anbietern fast nur auf dem Papier und ansonsten würde es keinerlei Sanktionsmöglichkeiten gegen die Anbieter geben, die sich nicht daran halten.
Die Chancen stehen daher gut, dass es sich um ein gesetzliches Verbot handelt.

@Eddy. Ich würde ihn einpacken, aber du bist zunächst nicht beweisbelastet.

Der Anbieter muss beweisen, dass du deine finanzielle Leistungsfähigkeit bei ihm nachgewiesen hast. Sonst hätte er das Limit nämlich nicht hochsetzen dürfen.

Ich habe keine Erfahrung mit derartigen Verhandlungen. Ich könnte mir ähnliche Fragen, wie bei der anderen Chargeback-Verfahren vorstellen. Beispiel: Von wo haben sie ihre Einzahlungen getätigt?

Viel Erfolg!

Du kannst im Grunde mit denselben Fragen rechnen, der Anbieter bekommt dann die zusätzlichen Fragen bezüglich des Limits. Ausserdem kannst du dir auch Gedanken machen, was für ein Vergleich du eingehen würdest, weil dafür eine relativ gute Chance besteht.


Gebe auf die Artikel wenig, werden seit Jahren veröffentlicht. Solche Urteile bringen nichts, wenn in den Gerichtssälen Leute sitzen die keine Ahnung haben und jedes kleine Detail der Gegenseite aufgreifen um den Kläger vor Gericht zu verunsichern.
Legitimation
Gerichtsstand
Kenntnis der Illegalität usw. Alles Punkte die nach und nach keine Rolle spielen vor Gericht aber regelmäßig ins kleine Detail debattiert werden. Danach stellt sich raus es ist nicht entscheidend, trotzdem passiert nichts. Es hilft nur ein drohender Lizenzentzug NUR dann bewegt sich etwas.

Das sehe ich anders. Auch wenn heute der durchschnittliche Richter am Landgericht vielleicht nicht tief in der Thematik drin ist. Sobald der EuGH ein Urteil gefällt hat, orientiert sich auch der durchschnittliche Richter am Landgericht daran.


Die Sache mit dem im Ausland gespielt sollte somit kein Problem in Klagen mehr sein.

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