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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Zitat von: Roy1234 am 12 Februar 2026, 16:35:20
Also Cologne ehrlich....

Was stimmt bei dir nicht? Bist du schon unter der Brücke, dann könnte ich es verstehen, oder zockst du immer noch?
Ja die werden definitiv Berufung einlegen, aber was soll's? Ich kenne keinen seriösen PKF der das abkauft. Zudem müsstest du trotzdem vor das OLG als Zeuge so du geladen wirst.
Und jetzt zähle mal die Beiträge unter den 5336 vorhandenen Beiträgen die sich um deinen Betreiber handeln. Da findest du fast nichts.
Kannst du dir selbst denken wieso...

Roy mein Lieber... Ich finde meine Frage durchaus legitim. In der aktuellen Gemengelage und spezifisch was meinen Fall angeht halte ich das für eine valide Option. Ich habe lediglich nach Meinungen und ggf. Erfahrungswerten gefragt.

Atme mal ein eine Tüte und spar dir zukünftig solche Sprüche.


Widmet euch mal lieber diesem Thema:

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,7285.0.html

als euch hier gegenseitig zu zerfetzen.

Ihr redet immer von Druck auf die Anbieter machen, aber niemand tut was dafür.

Klickt auf den Link und teilt eure Erfahrungen mit, die dem Herrn vom Fernsehen und einem der besten Rechtsanwälte auf dem Gebiet für die Reportage weiterhelfen.

Es wäre jedenfalls Hilfreich wenn ich denen in einem Teams Call so viel wie möglich mitteilen kann.



#5346
Nee aber was ist daran postenswert? Diese Artikel kommen nahezu täglich. Urteil ja, Kohle ???

Edit Olli: Vollzitat entfernt und Deine eigenen Worte daraus hervorgekramt

Guten Tag,
Ich habe mal eine Frage zu den Zinsen auf vollstreckbare Urteile. Diese verjähren ja bereits nach 3 Jahren zum Jahresende. Ich habe Urteile aus 2023 (LG & OLG). Und "auf Grund von "Bill 55" wurden keine Vollstreckungsversuche in Malta vorgenommen", seitens meines Anwaltsteams. So der Wortlaut.

Auf die Nachfrage nach Hemmung der Verjährung, habe ich keine Antwort mehr erhalten.

Ich weiß, ich bin auch nicht zufrieden mit meiner damaligen Wahl des PKF/Anwalt und der ganzen Thematik des häufigen Nicht-Rückmeldens.

Aber vielleicht weiß ja jemand mehr, ob durch die Aussetzung am EUGH und/oder dem Berufen der Anbieter auf die Bill 55, auch die Verjährungsfrist für anfallende Zinsen auf deutsche Urteile gehemmt werden?

Danke und einen schönen Sonntag!

Wenn dein Anwalt nicht mehr antwortet ist es eigentlich ein Fall für die Anwaltskammer. Aber anscheinend Gang und Gäbe. Hast Du schon mal den PKF kontaktiert? Zumindest eine Antwort steht dir zu. Steht in deinem PKF Vertrag dass er die Vollstreckung definitiv übernimmt?
Soll nicht billig sein.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Wenn fremde Verfahren ausgesetzt sind, hemmt das die Verjährung leider nicht. So ist zumindest mein Wissen.
Die Zinsen kann man ggf. wegen Anwaltsfehler einklagen. Die sind hoffentlich solventer als die Buden.

Letzlich ist es dann aber doch so, dass die Zinsen ja dann bei allen weg sind/ weg sein werden?

Also wenn man ein Urteil aus 2023 hat, so wie ich, sind die Zinsen ja Ende diesen Jahres verjährt. Urteile aus 24, dann nächtes Jahr. Es sei denn, du versuchst zu vollstrecken, was wegen der Bill 55 ja kein Sinn macht und keiner versucht in Malta, oder doch? Bis das alles mal auf EU-Ebene in Stein gemeißelt ist, ist dieses Jahr definitiv vorbei und die Zinsen aus 3,5 Jahren sind futsch.

Meine Anwaltskanzlei hat immer nur die deutschen Anwälte von den Wettbuden angeschrieben mit einer Zahlungserinnerung. Aber das gilt ja nicht als Versuch der Vollstreckung oder?

Also so wie ich es verstanden habe, wird ein Versuch der Vollstreckung aufgrund dieser Thematik eben doch versucht.

Schau mal was im PKF Vertrag zu Vollstreckung steht. Und dann Versuch ihn telefonisch zu erreichen und die sollen es beim Anwalt versuchen. Dieses Gefühl alleine gelassen zu werden, haben leider sehr viele von uns.

Leider wahre Worte Kloppo
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Unser Freund Ronald Reichert hat man wieder einen Artikel verfasst.

Bei Google ist er zu finden. Sehr lustig er weißt auf die LG Erfurt Vorlage hin und das der Schlussantrag deshalb wohl verschoben wurde.

Im Artikel sieht man die Strategie. Geht der Schlussantrag negativ aus wie die Snbieter wird einfach auf die Erfurt Vorlage verwiesen



Das sieht ja echt rosig aus für die Zukunft.

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