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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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@Kaffeesatzleser
Schön mal wieder von dir zu lesen 👍

Da liegst Du sicher von der Theorie nicht falsch jedoch ist das auch dem BGH bekannt und trotz dessen hat er seine eigentlich schon deutliche Meinung an den EuGH weitergegeben. Der GSA hat diese Entscheidung ja auch an den BGH verwiesen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@Kaffeesatzleser Sportwetten sollten aber nicht zu virtuellen Automatenspielen und Online Poker gehören, oder?
Oder geht der Part noch weiter?

Ich finde davon nichts bei der Stellungsnahme der Gegenpartei.


@Kaffeesatzleser. Das ist auch keine Zusage, sondern eine bedingte Duldung. Und wenn dann überhaupt nur für den Zeitraum nach 2020 relevant.

Also aus dem Artikel sehe ich der ist ja auch von 2020 es geht ja meistens um Zeiträume  deutlich davor ?!

Aber ja man kann schwer sagen was  Behörden  zugesichert haben aber kann es mir nicht vorstellen da sowas erfolgt ist

Zitat von: CRS 2024 am 19 März 2026, 11:33:16Aber ja man kann schwer sagen was  Behörden  zugesichert haben aber kann es mir nicht vorstellen da sowas erfolgt ist

Ich auch nicht. Aber selbst wenn, stellt sich die Frage, warum es bei den Fällen, die ja zumeist in der Berufung hängen, nicht bereits in der Vorinstanz vorgebracht wurde. Und anschließend, ob das Vorbringen in der Berufung dann zulässig ist.

Zitat von: Kaffeesatzleser am 19 März 2026, 11:09:54Übersetzt: erfüllen die Anbieter die im weiteren aufgeführten Voraussetzungen, dann werden keine aufsichtsrechtlichen Sanktionen mehr gegen sie erhoben, da nur wenige später der GlüStV sowieso geändert werden sollte. Das ist am Ende ja auch passiert.

Ob diese Vereinbarung tatsächliche eine ,,Zusicherung" im Sinne des Generalanwalts ist oder ob dann die einzelnen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren, dürfte dann die nächste Diskussionsbasis darstellen. Sicher dürfte nur sein: es wird künftig diskutiert.

Dazu nun also viel Spaß beim weiteren Spekulieren.  ;)


Sanktionen bedeuten doch auch nur, dass gegen die Anbieter keine Ordnungs- oder Bußgeld-Verfahren eingeleitet werden - oder irre ich mich da!?

Hört sich doch gut an, jetzt muss dann flott das Urteil kommen

Selbst, wenn es Zusicherungen gegeben hätte, haben die Roten (und alle Anderen) sich doch überhaupt nicht an Regeln gehalten. Was mir spontan einfällt ist, dass es kein Einzahlungslimit gab und Livewetten aller Art angeboten wurden.

Also ich sehe da genügend auslegungswürdigen Zündstoff der innerhalb der nächsten (5-10) Jahre erstmal geklärt werden müsste.
:D


Ich nicht. Ich sehe genug Punkte, die die Anbieter auslegen werden, und jeder einzelne wird die Berufungsgerichte nicht beeindrucken.
Es wird mehr rechtskräftige Urteile geben, dann kommt es auf die Vollstreckung bzw. Zahlungsmoral an.

#5681
Ich auch nicht. Es müssten Schriftstücke existieren die deutlich darauf hinweisen dass der Anbieter bis auf weiteres auch ohne Lizenz tätig sein darf. Oder die Anbieter hätten damals dagegen Klagen müssen. Zu a hätte der Anbieter diese Dokumente längst vorgebracht, zu b der Versuch ohne Urteil ist völlig uninteressant.

Einzig nochmal Zeit zu schinden könnte funktionieren.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Glaube nicht mal Zeit schinden würde hier funktionieren. Entweder gibt es diese Belege oder halt nicht, wäre schon witzig, wenn die Anbieter Zeit brauchen um diese Belege zu "finden".

Genau das wird es sein. Zeit schinden. Aber eher Wochen als mehr.


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