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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ich nicht. Ich sehe genug Punkte, die die Anbieter auslegen werden, und jeder einzelne wird die Berufungsgerichte nicht beeindrucken.
Es wird mehr rechtskräftige Urteile geben, dann kommt es auf die Vollstreckung bzw. Zahlungsmoral an.

#5701
Ich auch nicht. Es müssten Schriftstücke existieren die deutlich darauf hinweisen dass der Anbieter bis auf weiteres auch ohne Lizenz tätig sein darf. Oder die Anbieter hätten damals dagegen Klagen müssen. Zu a hätte der Anbieter diese Dokumente längst vorgebracht, zu b der Versuch ohne Urteil ist völlig uninteressant.

Einzig nochmal Zeit zu schinden könnte funktionieren.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Glaube nicht mal Zeit schinden würde hier funktionieren. Entweder gibt es diese Belege oder halt nicht, wäre schon witzig, wenn die Anbieter Zeit brauchen um diese Belege zu "finden".

Genau das wird es sein. Zeit schinden. Aber eher Wochen als mehr.


Doch die werden sicher irgendetwas bringen um ein weiteres Verfahren vor dem BGH eventuell zu erreichen.
Zeit ist der beste Weg für die um relativ gut da raus zu kommen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@Roy: Dem wird der BGH einen Riegel vorschieben.

Revisionen kann der BGH von vorneherein zurückweisen.

Beide Seiten sehen sich bestätigt
Die Spielerseite zeigte sich erfreut. Hannes Beuck vom Prozessfinanzierer Gamesright, der dem ursprünglichen Kläger das Klagerecht abgekauft hatte und den Prozess führt, sieht in dem Gutachten eine klare Botschaft: "Wer ohne Erlaubnis Online-Sportwetten angeboten hat, hat rechtswidrig gehandelt". Laut Gamesright sei das Verfahren entscheidend für Tausende Rückforderungen vor deutschen Gerichten.
Ein ...-Sprecher erklärte, die zuständigen deutschen Behörden hätten ... versichert, dass unter den gegebenen Umständen eines unionsrechtswidrigen Konzessionsverfahrens das Angebot aufrechterhalten werden könne. Der Generalanwalt teile die Ansicht des Anbieters, dass Rückforderungen unverhältnismäßig seien, wenn dem Veranstalter zu Unrecht eine Konzession vorenthalten wurde und die nationalen Behörden das Angebot ohne Konzession geduldet hätten.
 

Zitat von: Balou2024 am 19 März 2026, 13:56:35Beide Seiten sehen sich bestätigt
Die Spielerseite zeigte sich erfreut. Hannes Beuck vom Prozessfinanzierer Gamesright, der dem ursprünglichen Kläger das Klagerecht abgekauft hatte und den Prozess führt, sieht in dem Gutachten eine klare Botschaft: "Wer ohne Erlaubnis Online-Sportwetten angeboten hat, hat rechtswidrig gehandelt". Laut Gamesright sei das Verfahren entscheidend für Tausende Rückforderungen vor deutschen Gerichten.
Ein ...-Sprecher erklärte, die zuständigen deutschen Behörden hätten ... versichert, dass unter den gegebenen Umständen eines unionsrechtswidrigen Konzessionsverfahrens das Angebot aufrechterhalten werden könne. Der Generalanwalt teile die Ansicht des Anbieters, dass Rückforderungen unverhältnismäßig seien, wenn dem Veranstalter zu Unrecht eine Konzession vorenthalten wurde und die nationalen Behörden das Angebot ohne Konzession geduldet hätten.
 


 ;D  ;D  ;D wirst du bezahlt?

Sie werdens aber natürlich versuchen und das bringt ihnen wieder Zeit. 

Anbieter werden wohl versuchen, aus Duldung und Vertrauen Haftungsfreiheit zu basteln.

Nach dem Motto: der Staat hat uns arbeiten lassen (Duldung)


Wird denen zwar Zeit bringen, aber eine Zusage ist das trotzdem nicht.

@Balou. Da hat der Sprecher wohl nicht verstanden, dass eine bedingte Duldung nicht ausreichend ist.

Das sah heute doch echt gut aus, jetzt warten wir mal den April ab und irgendwann in paar Monaten erhalten wir hoffentlich auch das Sportwetten Urteil.

Vielleicht geht's ja hier etwas schneller.
Knapp 4 Monate bis zu den Gerichtsferien.
17.7. bis 31.8.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@Balou: Ich ergänze die Stellungnahme des Sprechers mit dieser Passage: "Der Generalanwalt teile die Ansicht des Anbieters, dass Rückforderungen unverhältnismäßig seien, wenn dem Veranstalter zu Unrecht eine Konzession vorenthalten wurde und die nationalen Behörden das Angebot ohne Konzession geduldet hätten."

Und das stimmt nicht. Eine Duldung ist ganz klar abzugrenzen von einer präzisen, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmenden Zusicherung.



ZitatDazu nun also viel Spaß beim weiteren Spekulieren.  ;)

Juchuuuu! Dann gieße ich mal Öl ins Spekulationsfeuer!

Wie wir alle wissen, "verhandelt" die GGL schon mal gerne mit den Anbietern hinter verschlossenen Türen.

Wäre es nicht eine Katastrophe, wenn solche "Ausnahmen" auf einmal aus dem Nichts auftauchen würden, wo der GSA diese nun ausdrückich zulässt?

Es würde mich nicht wundern .... (Kunjunktiv ist pfui, Olaf ... fast so sehr, wie ChatGPT)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Stimmt Oli, da hast du Recht. Ich hoffe die 2021 gegründete GGL hat nicht irgendwelche Zusagen an die Anbieter in den Jahren 12 bis 20 gemacht. Ach verdammt ey.


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