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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Casino war total Verbot, die können sich auf gar nichts stützen.

Hmm Jaymic was werden die wohl antworten.
So wie ich sie kenne kommt vermutlich dass sie für Angelegenheiten vor 2021 nicht zuständig sind oder das über laufende Verfahren nicht spekuliert wird.
Oder sie ignorieren alles und bringen den Textbaustein dass sie nicht für Rechtsangelegenheiten zuständig sind.
Bei letzterem weißt du wenigstens dass sie es nicht mal gelesen haben.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Hallo, ich teile deine Einschätzung und die durchaus realistisch ist, möchte aber hier schon anbringen, dass ich einen aktuellen Bezug hergestellt habe und ich der Meinung bin. Man kann nicht sagen, man war vor 2021 nicht zuständig, da ich auf die aktuelle Entscheidung setze
 Wenn heute ein Urteil ignoriert wird, ist das ein heutiges Problem für die Lizenz. Die GGL kann sich schwerlich darauf berufen, dass die Ursache des Urteils alt ist, wenn die Verweigerung der Zahlung im Hier und Jetzt stattfindet.

Passt schon, lasse uns die Antwort wissen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Wenn BVB zu 130k Rückzahlung verdonnert wurde, sollten meine 9k einfach durchgewunken werden haha oder zumindest könnten die mal einen anständigen Vergleich anbieten. vielleicht ja nach dem 16.4

Zitat von: Roy1234 am 01 April 2026, 19:03:34Balous Anwalt ist Dr. Reichert 😁

Wie kommst darauf?

@jaymic: bin auf gespannt, was sie dir antworten, ob sie ehrlich sind:

Wir beißen nicht in die Hand die uns füttert !

Oder ausweichend:

Wir machen keine Beratung und dürfen zu laufenden Verfahren keine Auskunft geben.

Oder dumm stellen:

Bla bla blubb chat GPT nichtssagenden Kauderwelsch

Für Rückforderungen oder Nicht Zahlungen der Urteile sind wir nicht zuständig, wir haben dafür gesorgt dass sich (viele) lizenzierte Anbieter an die neuen Regularien halten.
-GGL

Auf die GGL braucht man nicht setzen.

Hallo, ich verstehe deinen Einwand, aber die ggl soll ja nicht die Urteile durchsetzen, sondern die nicht zahlungsbereitschaft von den tochterfirmen der Firmen, die bei der ggl als whitelist geführt sind, ob dies dann die zuverlässigkeit dieser Firmen tangiert
Gruß

Apropos ChatGPT ...

Gestern kam im Intranet meines AG der Hinweis auf eine neue Dienstvereinbarung - zur Nutzung von KI!
Stellt Euch vor, man soll doch auf gar keinen Fall z.B. eine Liste von Einwohnerdaten hochladen, um sie alophabetisch sortieren zu lassen. Da wäre ich nie drauf gekommen.
Es wurden einige Vorzüge aufgeführt, jedoch muss jeder Mitarbeiter, der KI benutzen möchte, zuerst eine Schulung mitmachen, wo auf die Gefahren hingewiesen werden.
ChatGPT darf genutzt werden, aber ohne Anmeldung. Man darf sich auch nicht mit der Dienstemailadresse dort anmelden.

Am Wochenende habe ich nach dem Straßenausbauprogramm einer Straße gesucht, von der mir mitgeteilt worden ist, dass diese ohne Straßenbauprogramm gebaut worden sei.
Heraus kam so etwas: "Zudem schließt der Ausbau dieser Straße die Lücke zum Ebereschenweg ..."
Naja, der ist aber 3 km entfernt und hat nu gar nichts mit der gesuchten Straße zu tun ...
Ausbaustart Anfang April 2026 ... die Straße ist längst fertig ...
Das Bauprogramm habe ich nicht gefunden ... das wiederum heißt leider nichts, denn fertig ausgebaute Straßen nimmt die Kommune wieder von ihrer Webseite.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

UPDATE Geschäftsführerhaftung - zweite OGH Entscheidung veröffentlicht 🎰 ‼️

Nun hat auch der OGH im Fall 5 Ob 8/26a (Link zur E in den Kommentaren), welcher dem EuGH (Wunner) vorgelegt wurde, entschieden.

In diesem von mir gefühlten Verfahren wurde die Geschäftsführung des ehemaligen Casinos ....persönlich haftbar gemacht - nun erging der erste Teilerfolg. In dieser nunmehr bereits zweiten OGH Entscheidung nach Wunner kam der OGH zu folgendem Ergebnis:

✅️ Gerichtstand in Österreich
✅️ Österreichisches Recht ist anwendbar
✅️ Geschäftsführerhaftung nach österreichischem Recht grundsätzlich bejaht:

"Nach zum österreichischen Recht ergangener Rechtsprechung kann eine Außenhaftung eines Organs einer Gesellschaft bei schuldhafter Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 1301 ABGB bestehen, wobei Spielerschutzvorschriften des GSpG bereits als Schutzgesetze qualifiziert wurden (RS0128696; 6 Ob 168/19b mwN)."

Somit geht es nun an die inhaltlichen Verfahren, da Zuständigkeit und anwendbares Recht geklärt sind! Freilich schwierig wird es für die Geschäftsführung illegaler Online-Casinos bei der Verschuldensfrage - nach der Rechtsprechung muss sich nämlich die Geschäftsführung von Verschulden freibeweisen. Kein einfaches Unterfangen bei einer jahrelang derart klaren Rechtslage!

Zitat von: Olli am 02 April 2026, 06:38:11Gestern kam im Intranet meines AG der Hinweis auf eine neue Dienstvereinbarung - zur Nutzung von KI!

Wir haben Firmenaccounts, da lässt sich einstellen inwieweit die KI deine Daten für eigene Zwecke nutzt :-)
Ansonsten kannst du theoretisch alles öffentlich wiederfinden, was du in die KI fütterst.
Daher die Anweisungen nie irgendwelche mehr oder weniger vertrauliche Daten in irgendeine KI zu füttern.

Das zu dem Thema, dass so einige ChatGPT und Konsortern auch mal gern als Lebensberater verwenden.

Danke, Jaymic, daß mal jemand darauf hinweist, daß es eben nicht Aufgabe der GGL ist, Urteile einzelner Spieler durchzusetzen, sondern die Lizenzvergabe und das Einhalten der 'Regeln' zu überwachen.

@Hitdajack
War Spaß wie der Smiley ausdrückt.
Er ist halt oft sehr negativ.

@Olli
KI und Co sind als Hinweis ganz nützlich vor allem wenn Quellen dabei angegeben werden. Verlassen würde ich mich da auch nicht drauf.

@Tal
Das wissen denke ich die meisten.
Es gibt aber außerhalb dessen genug Kritikpunkte an der GGL.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@Jaymic Die GGL wurde schon von Anwälten diesbezüglich angeschrieben und haben eine deutliche Absage bekommen, dass die Lizenzvergabe eben nicht in Gefahr sind. Entweder wartet man auch aufs EuGH(man ist nicht für Rückforderungen zuständig), oder die neue Lizenz wurde mit Spielerschutzversprechungen vergeben die eingehalten werden.

Ich weiß nicht ganz, was man immer noch von der GGL erwartet. Die hat sich ja schon recht eindeutig positioniert.

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