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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Hallo kann mir einer bitte sagen um welches Verfahren es sich handelt. Auf der Europa Seite wo der Stream übertragen wird, finde ich im morgigen Kalender nichts zu Bill 55 sondern nur SIGMA SPIELERSCHUTZ. Ist es vielleicht das? Danke im Voraus

Ja das ist das Verfahren aus Österreich bzgl Vollstreckungen und den Hindernissen (bill55).

Selbstläufer. Da könnt ihr locker bleiben.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Bin echt gespannt was danach kommt. Die Anbieter, deren Anwälte und Malta hatten nun so lange Zeit sich vorzubereiten.

Herr Dr. reichert ist wieder aktiv und hat das Casino Urteil kommentiert. Darf man hier leider nicht teilen:(

Findet man bei Google. Also was er schreibt ist echt der Hammer :)

b) Verwerfung der Schlussanträge im Verfahren C-530/24?

Den Schlussanträgen des Generalanwalts im Folgeverfahren der Vorlage des Bundesgerichtshofs C-530/24 droht Gleiches. Denn der Generalanwalt hatte dem Gerichtshof dort nahegelegt, sich über die gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Placanica u.a.) in den glücksspielrechtlichen Verfahren hinwegzusetzen. Er bezeichnete die Berufung hierauf als ,,maximale Auslegung" und legt dem Gerichtshof nahe, die einschlägigen Gerichtsurteile des Gerichtshofs außer Acht zu lassen. Nach dem jetzt vorliegenden Urteil kommt derartiges nicht in Betracht. Seine rechtlichen Ausführungen lassen keinen Zweifel daran, dass der Gerichtshof an seinem bisherigen Prüfprogramm festhält. Er führt sämtliche Anforderungen des Unionsrechts an und widersteht allen Bemühungen, diese für den Bereich des Glücksspielrechts relativieren zu wollen.

Ein Auszug!

Bei dem Urteil Bill darf es keine schwammige Begründung geben sondern die Aussage dass es grundsätzlich erlaubt ist Urteile in EU Staaten zu vollstrecken, egal welchen Namen das Gesetz hat.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Das liest sich eher als pure Verzweiflung an. So etwas kann nur kommen wenn man viele Richter bestechen würde.
Anders gesagt... lächerlich.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Balou, ich weiß nicht wieso, aber du scheinst die Artikel über Dr. Reichelt ausgiebig zu verfolgen, ich würde seine Aussagen nicht mal hier weiter teilen. Er sieht in der Regel eh alles zu 100% anders und möchte mit seinen Aussagen nur Verwirrung stiften damit keine neue Klagen mehr kommen. Kann man belächeln, mehr nicht.

Roy, das erwarte ich auch. Kann mir aber dennoch vorstellen, dass da noch vieles versucht wird, um Zeit zu schinden. Idealerweise geben Sie nach diesem Jahr auf -da die meisten dann verjährt sind- aber ist sehr unrealistisch.

Grüße euch.

Lese immer nur fleissig mit und möchte gerne auch meine aktuellen Erfahrungen mit euch teilen.

Vor kurzer Zeit wurde hier diskutiert, ob man nach dem positiven Urteil zu C440/23 ausgesetzte Verfahren wieder anstoßen könnte.

Ich habe unter anderem 2 Verfahren, die in erster Instanz gewonnen wurden und beim OLG ausgesetzt wurden.

In einem der Verfahren geht es nur um Sportwetten, im anderen zu 60% um Casino.

Das Verfahren mit dem Casinoanteil geht gegen die schwarz-gelben. Vor ein paar Tagen erreichte mich ein Schreiben meiner Kanzlei, mit der Bitte an das OLG, das Verfahren (aufgrund von C440/23 und positiver Schlussantrag zu C530/24) wieder aufzunehmen.

 

Guten Morgen,
gibt es eine bestimmte Uhrzeit für das SIGMA Verfahren oder geht es ab 09:30 los(Ein Verfahren nach dem anderen) ?
Das SIGMA Verfahren wird ja auf Deutsch sein oder ?

Du musst alles schauen bis es dran ist.
Und ja in deutsch.

@Yamal
Na dann berichte mal wenn das Gericht geantwortet hat. Das die Mischklagen weitergehen kann ich mir nicht vorstellen.
Aber vielleicht denkt dein OLG ja anders.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ja, ich bin ebenfalls gespannt. Habe auch nicht mit dem Schreiben gerechnet, aber meine Kanzlei hat anscheinend den Versuch gestartet. In der Begründung wurde auch erwähnt, dass C530/24 mit den Schlussanträgen eine deutliche Sprache spricht und daher ein Abwarten auf das Urteil unbegründet sei.

Ich gehe aber davon aus, dass eine Antwort noch ein wenig dauern wird, bei der Anzahl der Verfahren.

Nun warte ich gespannt auf den heutigen Schlussantrag, da ein Verfahren bei mir nur noch an Bill55 scheitert, da keine Berufung eingelegt wurde.

Zitat von: Yamal13 am 23 April 2026, 08:36:35Nun warte ich gespannt auf den heutigen Schlussantrag, da ein Verfahren bei mir nur noch an Bill55 scheitert, da keine Berufung eingelegt wurde.

Selbiges hier, bin aus Österreich(Wien) und habe ein rechtskräftiges Urteil.
Bin gespannt, bald geht es los.

#6373
@Balou: Reichert versucht, um die klaren Aussagen des EuGH herum ein Netz aus offenen Fragen zu spannen, die den Eindruck erwecken sollen, das Urteil habe letztlich wenig geklärt.

Besonders kritisch ist Reicherts Versuch, aus dem Urteil C-440/23 positive Signale für die Anbieterseite im Sportwettenverfahren C-530/24 herauszulesen. Er argumentiert: (a) der EuGH grenze Sportwetten explizit ab, (b) das Ince-Urteil (2016) binde weiterhin zugunsten der Anbieter, und (c) die stillschweigende Verwerfung der Schlussanträge des Generalanwalts in C-440/23 deute darauf hin, dass auch dessen Schlussanträge in C-530/24 verworfen würden.

Diese Argumentation hat erhebliche Schwächen:
1. Dass der EuGH Sportwetten abgrenzt, ist neutral – es besagt lediglich, dass C-440/23 zu Sportwetten nichts aussagt, nicht dass die Sportwetten-Rechtslage anbieterfreundlich zu beurteilen wäre.
2. Die Ince-Rechtsprechung betraf das öffentlich-rechtliche Erlaubnisverfahren, nicht die zivilrechtliche Nichtigkeitsfolge.
3. Dass die Schlussanträge in C-440/23 verworfen wurden, erlaubt keinen sicheren Rückschluss auf C-530/24. Denn dort lagen die Schlussanträge des Generalanwalts zudem auf einer völlig anderen argumentativen Grundlage.

Zusammenfassend:
Der EuGH hat die europarechtliche Zulässigkeit des deutschen Verbots und der daraus folgenden Rückforderungsansprüche ausdrücklich und zweifelsfrei bestätigt. Für Sportwetten bleibt die Sache tatsächlich offen. Allerdings nicht deshalb, weil C-440/23 anbieterfreundliche Signale senden würde, sondern schlicht weil C-530/24 noch nicht entschieden ist.

So, gleich sollte C-683/24 dran sein.

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