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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Wie sieht's damit aus?

Betreff: Aufsicht über Glücksspielanbieter – Nichtbefolgung rechtskräftiger Urteile, vertrauliche Vergleiche und Auswirkungen auf Zuverlässigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie wegen eines Problems, das aus meiner Sicht nicht nur einzelne Verbraucher betrifft, sondern die praktische Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen im Bereich des Online-Glücksspiels.

In zahlreichen Verfahren sprechen deutsche Gerichte Spielern Rückzahlungsansprüche gegen Glücksspielanbieter zu. In der Praxis stellt sich jedoch häufig das Problem, dass Anbieter mit Sitz im Ausland – etwa über Gesellschaften in Malta, Gibraltar, Curaçao oder ähnlichen Strukturen – rechtskräftige Urteile nicht freiwillig erfüllen und die Vollstreckung erheblich erschweren oder verzögern.

Aus meiner Sicht wirft das eine grundsätzliche aufsichtsrechtliche Frage auf:

Welche Bedeutung hat es für die Zuverlässigkeit eines Glücksspielanbieters, wenn dieser rechtskräftige deutsche Urteile nicht erfüllt oder die Zahlung systematisch aussitzt?

Ein weiteres strukturelles Problem sind vertrauliche Vergleiche. In Verfahren gegen Glücksspielanbieter kommt es vor, dass Anbieter Zahlungen leisten, diese aber an Verschwiegenheitspflichten koppeln. Dadurch werden mögliche Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag nicht öffentlich aufgearbeitet. Für Verbraucher mag ein Vergleich im Einzelfall wirtschaftlich sinnvoll sein; aufsichtsrechtlich führt dies aber dazu, dass relevante Informationen über mögliche Rechtsverstöße im Dunkeln bleiben.

Das Ergebnis ist problematisch: Anbieter können Verfahren beenden, ohne dass Gerichte, Öffentlichkeit oder Aufsicht die zugrunde liegenden Vorgänge vollständig sichtbar machen. Dadurch entsteht ein System, in dem Rechtsverstöße wirtschaftlich bereinigt, aber nicht strukturell aufgearbeitet werden.

Es geht dabei nicht nur um private Forderungen einzelner Spieler. Wenn Gerichte Ansprüche zusprechen, Anbieter aber faktisch nicht zahlen oder Verfahren durch vertrauliche Vergleiche beenden und dies aufsichtsrechtlich folgenlos bleibt, entsteht der Eindruck, dass gerichtliche Entscheidungen und mögliche Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag praktisch folgenlos bleiben können.

Daher bitte ich um Prüfung bzw. Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Wird die Nichtbefolgung rechtskräftiger deutscher Urteile durch Glücksspielanbieter bei der Bewertung der Zuverlässigkeit nach §§ 4, 4a GlüStV 2021 berücksichtigt?

2. Falls nein: Warum nicht?

3. Sieht die zuständige Aufsicht einen Zusammenhang zwischen der Erfüllung gerichtlicher Entscheidungen, Spielerschutz und der Zuverlässigkeit eines lizenzierten Anbieters?

4. Werden wiederholte oder systematische Vollstreckungsprobleme gegen Anbieter dokumentiert oder aufsichtsrechtlich ausgewertet?

5. Werden Erkenntnisse aus gerichtlichen Verfahren, Vergleichen und wiederholten Verbraucheransprüchen systematisch erfasst?

6. Gibt es Überlegungen, Anbieter stärker in die Pflicht zu nehmen, rechtskräftige Verbraucherurteile tatsächlich zu erfüllen?

Aus meiner Sicht besteht hier eine erhebliche Lücke zwischen gerichtlicher Rechtsdurchsetzung und praktischer Aufsicht. Deutsche Gerichte liefern Rechtsschutz, aber wenn Anbieter Urteile nicht erfüllen, Verfahren vertraulich erledigen und die Lizenz davon unberührt bleibt, wird dieser Rechtsschutz faktisch entwertet.

Ich bitte um eine sachliche Prüfung und Rückmeldung, wie dieses Problem aufsichtsrechtlich bewertet wird.

Mit freundlichen Grüßen



Wichtig wäre aus meiner Sicht noch ein Punkt, ohne Rechtsberatung:

Wer später überhaupt prüfen lassen will, ob man gegen die GGL vor das Verwaltungsgericht gehen kann, sollte sein Schreiben nicht nur als allgemeine Frage formulieren.

Also nicht nur:

Wie sieht die GGL das allgemein?

Sondern möglichst konkret:

Ich ersuche in meinem konkreten Fall um aufsichtsrechtliche Prüfung, ob die Nichtzahlung / leerlaufende Vollstreckung / der dokumentierte Verstoß für Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Spielerschutz des Erlaubnisinhabers relevant ist. Ich bitte um Mitteilung eines Akten- oder Vorgangszeichens und um konkrete Bescheidung.

Warum ist das wichtig?

Wiel man später etwas Greifbares braucht:

Wurde ein konkreter Fall vorgelegt?
Hat die GGL ein Aktenzeichen vergeben?
Hat sie konkret entschieden oder nur allgemein geantwortet?
Hat sie den Fall als Privatsache abgeräumt?
Hat sie überhaupt innerhalb angemessener Zeit entschieden?

Erst daraus kann später ein Anwalt prüfen, ob Verwaltungsgericht überhaupt Sinn ergibt.

Eine allgemeine Beschwerdemail kann die GGL leichter wegmoderieren. Ein konkretes Ersuchen mit Urteil, Aktenzeichen, Vollstreckungsversuch, Anbieterstruktur, Anlagen und Bitte um Bschneidung ist etwas anderes.

Das heißt nicht, dass man automatisch gewinnt. Aber es ist die deutlich bessere Grundlage, wenn man später ernsthaft Druck über den Verwaltungsrechtsweg aufbauen will.

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, lese aber schon länger mit – tolles Forum 👍

Ich habe eine Frage und hoffe auf eure Erfahrungen:

Hat jemand Erfahrungen mit der Vollstreckung gegen Tictacto (mit ,,Co" am Ende)?
Bei mir geht es um Casinoverluste. Das Verfahren vor dem OLG ist abgeschlossen, aktuell läuft es weiter vor dem BGH.

Mich interessiert vor allem,

Wurde bei euch erfolgreich vollstreckt?
Oder hat die Gegenseite eine Sicherheitsleistung hinterlegt?
Wie lief das konkret ab?

Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand seine Erfahrungen teilen kann.

Ich werde mich hier auch aktiv einbringen und unterstützen.

Ihr könnt gerne auch per PN melden.


Und man sollte sich dabei auch klarmachen:

Das ist nicht nur irgendeine Beschwerde. Das ist am Ende Bürgerrecht.

Eine deutsche Behörde darf nicht einfach völlig losgelöst von Bürgern, Gerichten und Rechtsschutz agieren. Wenn man einen konkreten Fall hat, kann man die Behörde formal damit befassen und eine konkrete Antwort verlangen.

Und wenn die GGL dann wieder nur abwiegelt oder alles als Privatsache wegschiebt, kann man prüfen, ob man den Verwaltungsrechtsweg geht.

Wichtig: Vor dem Verwaltungsgericht kann man sich in erster Instanz grundsätzlich sogar selbst vertreten. Man braucht dort nicht zwingend sofort einen Anwalt. Natürlich sollte man sich bei komplexen Fällen beraten lassen, und Kostenrisiken gibt es auch. Aber der Punkt ist:

Dieser Weg ist nicht nur großen Kanzleien vorbehalten.

Jeder Betroffene mit einem sauberen Fall kann anfangen:

Unterlagen sortieren.
GGL formal anschreiben.
Aktenzeichen und Bescheidung verlangen.
Antwort sichern.
Dann prüfen, ob der nächste Schritt zum Verwaltungsgericht Sinn ergibt.

Das ist der Hebel.

Nicht nur schimpfen, dass die GGL nichts macht. Sondern die Behörde in einen Vorgang bringen, den man später überprüfen lassen kann.

Genau dafür gibt es den Rechtsstaat, von dem ich gesprochen habe, in dem ich leben will und auf dem ich baue. Denn die Gerichte geben uns heute schon Recht. Jetzt muss ein Gericht vielleicht noch auf Durchsetzung durch Aufsicht entscheiden. Nicht in Malta oder sonstwo. Sondern hier in Sachsen-Anhalt oder wo auch immer die GGL wohnt.

Now we are talking.

#6559
Baker es wird keine Fristverlängerung geben, auch Revision wird abgewiesen.
Vielleicht eine Abweisungsbeschwerde des OC 😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ich hab die GGL bereits 8 mal angeschrieben immer Textbausteine zurück erhalten, dass sie dafür nicht zuständig sind.

Die Klage gegen die GGL von Lenne aus Leverkusen macht mir Hoffnung.

Vielleicht passiert hier jetzt mal etwas.

Habe mein Anwalt letzte Woche auch mal angeschrieben wegen der Fortführung des Verfahrens. Soll wohl jetzt in den nächsten Tagen angegangen werden. Auch wenn der Sportwetten-Anteil überwiegt. Bin mal gespannt.

Man kann 8 mal geschrieben haben und 8 mal falsch. Das ist leider möglich. Wie oben beschrieben geht es darum weg von WutMails, hin zu sauberen angreifbaren Bescheiden zu kommen. Also nochmal korrekt und konkret anschreiben, um Bescheid und Aktenzeichen bitten. Dann kommt wahrscheinlich wieder ein Textbaustein zurück, aber dann hast du was angreifbares in der Hand.

Gut Eddy!
Berichte mal was das Gericht so sagt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Roy1234 am Gestern um 11:21:16Baker es wird keine Fristverlängerung geben, auch Revision wird abgewiesen.
Vielleicht eine Abweisungsbeschwerde des OC 😂

Denkst du die werden mit einem Vergleich um die Ecke kommen?

Das wird dir nicht mal dein Anwalt Stand jetzt beantworten können. Ich könnte mir vorstellen dass die warten bis Bill offiziell gekippt ist.
Ist sicher auch Anbieter abhängig. Aber ganz ehrlich, bei einem rechtskräftigen Urteil dann mit 50 Prozent zu kommen würde ich als Frechheit ansehen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Hallo
Auch von mir kurze Info
Kanzlei hat am 23.4 dass Landgericht um wiederaufnahme gebeten. Reiner Casino Fall
Landgericht in Bayern
5 stellige Summe.
Bis jetzt keinerlei Bewegung bzgl Vergleich. Bin jetzt auch nicht mehr bereit in Richtung Vergleich mich zu bewegen
Klage wurde 2023 eingereicht
24 Verhandlung
Dann Aussetzung ich kann warten...
Jetzt erst Recht
Liebe Grüße
Bleibt spielfrei..


23.4 gib ihnen noch etwas Zeit!

Also der Wettweg und Jahreszahl zahlen noch immer keine rechtskräftigen Urteile, genauso wett tano.

Info vom Anwalt.
Jahreszahl macht wohl jetzt zum Teil Vergleiche, welche nicht bezahlt werden.

Zitat von: Roy1234 am Gestern um 13:37:46Das wird dir nicht mal dein Anwalt Stand jetzt beantworten können. Ich könnte mir vorstellen dass die warten bis Bill offiziell gekippt ist.
Ist sicher auch Anbieter abhängig. Aber ganz ehrlich, bei einem rechtskräftigen Urteil dann mit 50 Prozent zu kommen würde ich als Frechheit ansehen.

Unter 90% braucht mir das OC nicht kommen. Dann warte ich lieber noch 2-3 Jahre und nehme die Zinsen auch noch mit. Ich habe nur bedenken, dass es vielleicht in ein paar Jahren nichts mehr zu holen gibt. Jetzt heißt es einfach mal abwarten, wie das OC reagiert. Ich für meinen Teil möchte nur endlich abschließen damit.

Das wollen wir alle.

Bei einem Verfahren sind die Zinsen bei mir schon 18.000 Euro.

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