ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
Witzig, ich habe vom LG Stuttgart gerade einen Brief erhalten im September zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen. Allerdings hatte ich schon eine mündliche Verhandlung, damals online.

Hat jemand Erfahrung wieso erneut?

#6706
Gerne berichten was die wollen, mein Termin ist erst im Oktober obwohl der Ersttermin letztes Jahr schon war.
Aber Hauptsache es bewegt sich was...

#6707
Klar mach ich, habe mal bei meinem Anwalt angefragt, ob er mehr sagen kann. Allerdings sind es noch 4 Monate bis dahin :) aber ich werde berichten

#6708
@CupperBub

warum teilt dir dein anwalt das nicht mit?


#6709
@Neuanfang11

sportwetten...

#6710
Zitat von: User2023 am 07 Mai 2026, 17:44:30warum teilt dir dein anwalt das nicht mit?

Das kann ich noch nicht sagen. In der Vergangenheit kamen solche Infos via Mail von ihm. Diesmal kam der Brief direkt zu mir

#6711
...hast du selber finanziert? du brauchst ja auch einen anwalt der dich dort vertritt...oder musst du nicht erscheinen?

Olli freut sich nachher wieder 😂 Wenn er das Zitat aus dem Zitat vom Zitat löschen darf 😅

was soll er denn löschen? ist nichts verwerfliches geschrieben worden...

#6714
Zitat von: User2023 am 07 Mai 2026, 17:44:30...hast du selber finanziert? du brauchst ja auch einen anwalt der dich dort vertritt...oder musst du nicht erscheinen?
Nein PKF und ich habe vor Ort einen Anwalt. Hatte bereits vor 2 Jahren schon deswegen eine Verhandlung, die war online und mein Anwalt war dabei. Diesmal soll ich wohl vor Ort erscheinen. Das hatte  sie damals auch erst gesagt und dann aber auf online geändert.

Ein erneuter Termin wird wahrscheinlich nochmal durchgeführt um die EuGH Klage zu besprechen und Rücksprache zu Bsp. der Duldung zu halten. Glaube nicht, dass Ihr nochmal befragt werden, ausser es ist ein neuer Richter da.

#6716
Die Richterin damals hat schon gesagt gehabt dass sie es so sieht dass das Anbieten des OC nicht rechtens war. Also quasi zu gunsten meinerseits entschieden.

Bei Casino ist es durch, bei Sportwetten gibt es dennoch immer noch die Möglichkeit einer Zusicherung, kann mir daher vorstellen, dass der Richter das noch erfragen möchte, bevor er sein Urteil fällt.

Könnte mir sonst nichts vorstellen, weil dann könnte er auch das Urtei schriftlich verkünden lassen.

Oh weia ...

@Cupperbub und @User2023

Meint Ihr eigentlich, ich hätte nichts Besseres zu tun? Wenn einer von Euch noch einmal ein Vollzitat macht, dann bekommt er ne Woche Forenpause. Sind die Beiträge von Euch nicht bis morgen früh aufgeräumt, dann auch ...

Bei einem erneuten Verstoß müsst ihr zudem erst dies hier https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6663.0.html auswendig lernen und auf "Entchen-klein-ging-allein" vorsingen ...

Das wird ne schöne Einleitung zum nächsten FAGS-online-Cafe ... :)

Ihr zwei seid doch nicht neu hier im Forum, ihr wisst also, dass ich den Blödsinn hier nicht haben will. Schon drei Mal sind die Zitate ineinander verschachtelt ...

Also bitte, korrigiert es und benutzt bitte die Schaltfläche "Antwort". Das ist doch nicht zu viel verlangt ... oder?

Na gut, ich überlege mir das noch mal mit dem Vorsingen ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Könnte nicht das Gericht die Zusicherung vorab verlangen? Wenn nichts eingereicht wird abgewiesen?!?

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums