ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
#6765
Wenn du es finanziell stemmen kannst du, würde ich es selbst weitermachen.

Ist ja wahrscheinlich nur noch eine Hürde. Das Eugh-Urteil sollte bald kommen.

#6766

Aber wenn die kündigen muss ich doch die bisherigen Kosten erstatten + die Provision abdrücken, oder?

Die Kosten bis jetzt müsstest du dann mit Sicherheit schon bezahlen.

Wenn du das Geld hast würde ich es machen. Risiko ob du jemals Geld sehen wirst. Die Vollstreckung kostet sehr viel Geld wenn du diese im Malta einleiten müsstest.

5000-7000 Euro ca

#6769

Das OC um das es geht ist mittlerweile auf der Whitelist und ist noch das selbe Unternehmen gegen das die Klage begonnen hat.

Laut mehreren Anwälten haben die eine sehr gute Zahlungsmoral nach rechtskräftigem Urteil

Nein, warum solltest du die bisher angefallenen Kosten tragen?

Schließlich wollen Sie ja aussteigen? Oder habe ich das falsch verstanden?

Wow ein Malta Casino mit Zahlungsmoral.
Da sind viele hier sicher entsetzt 😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#6772
Nein, SIE drohen mit dem Ausstieg falls ich nicht zu deren Wunsch-Kanzlei wechsel, da sie um ihre Ansprüche durch die Insolvenz der anderen Kanzlei fürchten

#6773
Ja da würde ich mir erstmal den Vertrag durchlesen, was geht oder nicht. Klar die wollen Ihren Hintern retten, das heißt
aber nicht dass du folgen musst. Immerhin bist du weiterhin Anspruchsinhaber, also das Urteil "gehört" ja dir.
Bisher sind es grob 2k, die der Pfk bezahlt hat.

#6774
Was mich am meisten wurmt ist, dass ich es nicht von der insolventen Kanzlei selbst erfahre, obwohl die gestern noch die Wiederaufnahme des Verfahrens beim OLG beauftragt haben

#6775
Wer sagt eigentlich, dass das stimmt? Vielleicht haben Sie auch einfach einen besseren Deal?

Wiegesagt les dir den Vertrag durch und wenn du es finanziell kannst, würde ich einfach sagen: tschau tschüss.


#6777
Aber da steht doch nicht Goldenstein Rechtsanwälte, oder irre ich mich?

Obacht!!
In der Regel heißt es dass sie unter besonderen Umständen aussteigen dürfen.
Und Insolvenz des bisherigen Anwalts ist definitiv einer. Vor allem geht es ja nur darum dass ein anderer das Verfahren weiter führt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Nicht ,,Goldenstein" allgemein ist insolvent, sondern die konkrete Schönefelder Rechtsanwaltsgesellschaft, die früher als Goldenstein Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auftrat und später AB ProzessPartner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hieß

Quelle Google

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums