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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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natürlich.

habe ich auch damals im urlaub. wurde aus rausgerechnet.

Der Termin ist super wichtig bezüglich Ausland Einsätze.

Die Nichtzulassung hatte Erfolg, daher könnte ich mir schon vorstellen, dass der BGH positiv für uns entscheidet.

Die meisten OLG sehen es nämlich aktuell nun so, dass vereinzelte Wetten aus dem Ausland kein Problem sind.

Die Kanzlei VON RUEDEN hat das wegweisende BGH-Leitentscheidungsverfahren zur Erstattung von Online-Glücksspielverlusten bis zum Bundesgerichtshof geführt, wobei das Verfahren federführend von unserer Rechtsanwältin Yulia Shmeleva-Kurz betreut wird und bereits in den Vorinstanzen vor dem Landgericht und Oberlandesgericht von ihr vertreten wurde.

Im Rahmen dieses Leitentscheidungsverfahrens werden insbesondere folgende zentrale Rechtsfragen geklärt:

Sind deutsche Gerichte bei der Abtretung von Ansprüchen an PKF zuständig?

Ist der GlüStV ein Schutzgesetz im Sinne des deutschen Deliktsrechts?

Bestehen Ansprüche nach nationalem Recht, wenn der Anbieter lediglich über eine Konzession aus Malta verfügt?

Wie verhält es sich mit der Verjährung von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen?

Richtig ist, dass wir künftig keine neuen Casino- oder Sportwettenfälle mehr annehmen werden; falsch ist jedoch der Schluss, wir hätten uns aus dem Thema zurückgezogen oder würden bestehende Mandate nicht mehr mit Nachdruck verfolgen. Die von uns bereits übernommenen Fälle betreiben wir mit unverändertem Nachdruck und der gewohnten Gewissenhaftigkeit weiter, wobei wir aufgrund der bereits spielerfreundlichen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte fest mit einer positiven Entscheidung des BGH rechnen.

#7758
Können Sie uns einmal erklären wieso so viele Personen von ihnen eine Mail bekommen haben, dass sie eine Anpassung des Vertrages unterschreiben sollen?

Der PKF schreibt nach Rücksprache man sollte es nicht unterschreiben und alles wäre gut.

...und das als Fragebogen verpackt.

#7760
Zitat von: Balou2024 am 15 Juli 2026, 13:46:00Von Rüden unterschreibt keiner und der es macht ist selbst schuld !
diese Aussage ist nicht nachvollziehbar. Es gibt einen gültigen Prozesskostenfinanzierungsvertrag zwischen Mandanten und der Profin-Claims GmbH. Dieser Prozesskostenfinanzierungsvertrag wird in keinster Weise durch die Abtretungserklärung zum Nachteil der Mandanten tangiert. Woher nehmen Sie die Begründung, dass Abtretung oder Vollmacht nachteilig sein könnten? Beste Grüße und einen schönen Abend. Johannes von Rüden

#7761
ZitatKönnen Sie uns einmal erklären wieso so viele Personen von ihnen eine Mail bekommen haben, dass sie eine Anpassung des Vertrages unterschreiben sollen?

Der PKF schreibt nach Rücksprache man sollte es nicht unterschreiben und alles wäre gut.
das finde ich sehr interessant, diese Information. Vielleicht lassen Sie uns die mal schriftlich zukommen lassen. Weiterhin ist es so, dass eine Anpassung des Vertrages überhaupt nicht zur Debatte steht. Ich weiß überhaupt nicht, wie Sie darauf kommen. ?

Zitat von: Rechtsanwalt von Rüden am 16 Juli 2026, 20:02:35Die von uns bereits übernommenen Fälle betreiben wir mit unverändertem Nachdruck und der gewohnten Gewissenhaftigkeit weiter,

Bitte auch mit Nachdruck am Datenschutz arbeiten..

Vollzitat. Eine Woche Pause.

#7764
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Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Sehr geehrter Herr von Rüden,

erstmal finde ich es gut dass sie sich hier stellen und versuchen einiges aufzuklären.
Was ich weniger gut finde ist, dass das verschicken solcher Mails an Mandanten ohne rechtliches Wissen nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist.
Sie würden sicher auch keine Vorlage unterschreiben die sie nicht verstehen.
Hier wäre nach und nach ein persönliches Gespräch von Nöten gewesen um keine wilden Spekulationen aufkommen zu lassen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Oh, ich weiß gar nicht, welchen der vier letzten Beiträge ich am meisten liebe.

Zitat von: DEKA am 16 Juli 2026, 20:30:26Vollzitat. Eine Woche Pause.
😂😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ich würde hier vorsichtig sein. Der von Ihnen zitierte neue Mandatsvertrag ändert Ihre rechtliche Position gegenüber dem bisherigen Stand deutlich.

Im Profin-Vertrag heißt es, dass Profin die Anwaltskosten übernimmt und die Rechnungen ausschließlich an Profin gestellt werden.

Der neue Mandatsvertrag enthält nun genau diese Regelung:

"Zahlt Profin trotz Aufforderung nicht oder wird Profin zahlungsunfähig, kann die Kanzlei die Vergütung von Ihnen verlangen."

Das ist keine bloße Wiederholung des Gesetzes, sondern eine klare vertragliche Klarstellung, dass die Kanzlei Sie in diesem Fall in Anspruch nehmen darf.

Was bedeutet das konkret?

Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie ausdrücklich:

Sie bleiben Schuldner der Anwaltsvergütung.
Wenn Profin insolvent wird oder nicht zahlt, darf die Kanzlei ihr Honorar von Ihnen verlangen.
Sie müssen sich dann selbst mit einer Forderung gegen Profin (oder ggf. den Insolvenzverwalter) auseinandersetzen.

Das Risiko, das vorher zumindest streitig war, wird dadurch erheblich klarer zu Ihren Lasten geregelt.

Die Phoenix Management AG

Mir fällt außerdem auf, dass jetzt erstmals die Phoenix Management AG erwähnt wird. Das deutet darauf hin, dass die Kanzlei sich bereits auf einen Wechsel oder Probleme bei Profin vorbereitet. Das allein ist noch kein Beweis für eine bevorstehende Insolvenz, aber es erklärt, warum sie ihre Vergütungsansprüche zusätzlich absichern möchte.

Ich habe ihren Fragebogen prüfen lassen und das wurde mir per Mail von einem Kollegen geschickt.

Die Mail vom PKF wurde hier auch veröffentlich im Forum.

Auf jeden Fall beweist das hier dass auch die Anwälte bzw deren Angestellte hier mitlesen. Haben Olli und Ilona ja oft genug gesagt. Trifft natürlich auch auf die Gegenseite zu die jetzt mal wieder was zum amüsieren hat.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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