Ich hatte gestern ein Gespräch mit einem renommierten Anwalt, der sich seit Jahren in diesem Fall Kreis spezialisiert hat. Er hat mir mitgeteilt, dass der Bundesgerichtshof die Verfahren mit aller Wahrscheinlichkeit nicht aussetzen wird, Weil der Bundesgerichtshof ganz klar der Auffassung ist, dass hier kein Verstoß gegen das Unionsrecht vorliegt. Der Beschluss von März soll mehr oder weniger das eigentliche Urteil darstellen. Weil die Anbieter jedoch immer wieder die Revision zurückgezogen haben, konnte sich der Bundesgerichtshof nie dazu äußern. Der EuGH, Habe bereits auch in den Entscheidungen in den letzten Jahren klar zum Ausdruck gebracht, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, selbst im Bereich des Glücksspielsektors zu entscheiden, weil Glücksspiele besondere Gefahren beherbergen.
Der Anwalt meinte weiterhin erst, wenn tatsächlich der Gerichtshof der europäischen Union eine Entscheidung für die Anbieter treffen sollte, was der Anwalt im übrigen für sehr unwahrscheinlich hält, dann würde der BGH überlegen, seine Rechtsauffassung anzupassen. Bis zu der Entscheidung des Gerichtshofes der europäischen Union sollen aber keine Verfahren ausgesetzt werden und es gilt die höchst richterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom März 2024, so der Anwalt.
Ob es stimmt, bleibt abzuwarten. Unglaubwürdig war es jedoch nicht.
Aus meiner Sicht bedeutet das, dass Spieler die bereits Geklagt haben und sich vielleicht im Berufungsverfahren befinden, sehr gute Chancen haben, ein rechtskräftiges Urteil zu erhalten, weil der Bundesgerichtshof die Revisionen beziehungsweise die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisen würde.