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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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wenn man die Bewertungen bei trustpilot über den Verein, der nächste Woche beim BGH verhandelt wird, scheint der Verein auch noch andere Defizite zu haben als "nicht umfassend" vorzurtragen.

Zitat von: Istvoelligegal am 18 Juni 2024, 14:49:42
wenn man die Bewertungen bei trustpilot über den Verein, der nächste Woche beim BGH verhandelt wird, scheint der Verein auch noch andere Defizite zu haben als "nicht umfassend" vorzurtragen.

Was für ne Bewertung? Die von heute?! und das jemand das Geld von Tikitakaland zurück erhalten hat?

https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/18584312/sensations-urteil-wettanbieter-muss-spielsuechtigen-mann-500000-euro


Laut dem Anwalt zahlte der Anbieter erst, als der ganze Sachverhalt immer mehr in den Medien präsent wurde. Zuvor wurde nur ein Witzvergleich angeboten. Es handelt sich dabei um den weltgrößten Online-Sportwettenanbieter (Anbieter mit Jahrestagen).

Offensichtlich scheinen die Anbieter erst dann nachzugeben, wenn du Druck größer wird und somit unausweichlich ist. Interessant jedenfalls zu lesen


Interessant ist die Passage, dass der Europäische Gerichtshof ja schon entschieden hat im heiklen Bereich wie Glücksspiel wären Einschränkungen im Dienstleistungsbereich möglich. Das ist ja dann normalerweise nicht in Österreich OK und in anderen Ländern nicht. Betrifft ja die EU. Oder sehe ich das falsch?

Ja also bei mir ging es mal darum wo man gespielt hat und da waren ja auch Aufenthalte  im Ausland dabei und da wurde mir von anwaltsseite gesagt das man dann dort schauen müsste wie die Rechtslage ist. Also ja es kann auch in anderen EU Ländern verboten sein bzw reglementiert .

In Österreich finde ich es nur erstaunlich das Sportwetten nicht als Glücksspiel sonder Geschicklichkeitsspiel angesehen wird

mir sind bislang nur Urteile, usw. bekannt, in denen das Gericht sich nie auseinandergesetzt hat mit Art. 6 Abs. 1 lit b) Verordnung (EG) Nr. 593/2008 und einen Anspruch wegen Auslandsbezug ablehnte.
in einem Verfahren hatte die Gegenseite auch behauptet, man hätte vom Mond aus gespielt.
das Gericht wurde in der Klage, usw. gebeten und aufgefordert, explizit einen Hinweis hierfür zu erteilen, wenn es meint, es würde eine Rolle spielen, wenn auch vom Ausland aus gespielt wurde.
Das tat das Gericht bislang nicht.

Datenschutztechisch, dürfte es meines Erachtens auch ein Problem darstellen, jahrelang eine IP Adresse zu speichern. Ob die IP-Adressen überhaupt verwertet werden dürfen, halte ich zumindest für fragwürdig.

aber.. da viele Online-Glücksspielanwälte neben Online-Glücksspiel nebenbei noch Datenleak, Dieselskandal, Filesharing und bisschen Verkehrsrecht machen, geht man wohl auch nicht so in die Details rein, da die Anwaltskosten so oder so gleich hoch sind, egal, wie viel Arbeit undsw man rein steckte.

#1027
Edit: Vollzitat entfernt


Bei mir kam ja auch ne Frage ob man aus dem Ausland gespielt hat, da man auf der Liste ja auch die IPs sieht. Nur die Casinos machen sich bei der Menge an Klagen bestimmt nicht die Arbeit, sich jede IP zu kopieren und zu schauen wo man gespielt hat. Ich hab selber aus einem EU Land auswärts gespielt und die Einzahlungen muss man halt Abziehen bei Klage oder man erwähnt es nicht und kommt damit durch.

Also ich hätte nicht nur das Vollzitat weg gelassen, sondern auch das, was nach dem "oder" folgt ... das wäre nämlich bei Vorsatz ein Betrug!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Sehe ich genau wie Olli.

Erwähnen, spätestens im Verfahren. Vermutlich spielt es eh keine Rolle. Immer ehrlich bleiben!

#1030
:D

es gibt wohl keinen Ort, in dem mehr gelogen wird, als vor Gericht ..

man kann auch wie der Bundeskanzler ja auch auf Fragen mit "ich kann mich nicht mehr daran erinnern", beantworten,
bevor man irgendeinen Stuß erzählt , der nicht in Einklang zu bringen ist mit der Textbaustein-Klage und man sich von Nachfragen der
"bösen" Gegenanwälte genötigt gefühlt, irgendwas zu antworten, was vielleicht nur Halb der Wahrheit entspricht.

Die Gegenanwälte drohen auch in Regelmäßigkeit mit Prozessbetrug, wenn die einen fast schon pro forma die Unwahrheit unterstellen,
wenn man auf die Frage, man wusste erst zum Zeitpunkt von X, dass Online Glücksspiel verboten ist, beantwortet.

Viele Polizeibeamten sagen vor Gericht auch aus, wenn sie es nicht mehr ganz genau wissen:
"Wenn ich das damals so geschrieben habe, dann muss es auf jeden Fall so gewesen sein".

Bevor wir damals Klage einreichten, musste ich bestätigen, dass ich weder aus SH noch dem Ausland spielte ...

SH konnte ich ausschließen, aber Ausland?
Ich wusste, dass ich ab und zu auch im Ausland wettete.
Ob das auch beim besagten Anbieter der Fall war, konnte ich nicht sagen 🤷🏻‍♂️

Mir fiel erst später ein Kontoauszüge und E-Mails auf eventuelle Auslandsaufenthalte zu überprüfen...

Das war in diesem Fall nicht so schwer, da ich bei diesem Anbieter nur 12 Monate angemeldet war.

Über die DOSKV Auskunft kann man ja sehen womit einbezahlt wurde ...
Anschließend alle Kreditkarten und Konten mit denen eingezahlt wurde auf eventuelle Urlaubsbuchungen, Abhebungen oder Zahlungen im Ausland überprüfen.

einige oder viele sagen hier, Ausland spielt eine Rolle ...ich bin da anderer Meinung und noch kein Gericht hatte in drei Fällen da irgendwas gesagt im Sinne von, dass das von Entscheidung ist, als es hierbei explizit um einen Hinweis gebeten wurde. .Gerichte sind ja alle frei und von daher ist es wohl für die Textbaustein-Klage der Online-Glücksspielanwälte und PKF besser, daß lieber der 0815-Fall bearbeitet wird, wo man bis auf wenige Daten nur noch auf Senden drücken muss, um die Klage einzrureichen. Eine genaue Aufschlüsselung, von wo man gespielt hat, ist ja auch schwieriger.

die Glücksspielanbieter werfen ja eine Millionen Gründen in der Hoffnung, dass einer der Gründe greift.

da das Kreditkartenkonto oder das Bankkonto in Deutschland geführt wird, und hierauf "zugegriffen" bei einer Abbuchung wird, ist mE ein weiterer Grund dafür gegeben, daß das keinerlei Rolle spielt, von wo man gespielt hat,erst recht, wenn der Verbraucher seinen gewöhnlichen AUfenthalt in Deutschland hat.

weswegen Schleswig-Holstein dann auch noch ins Feld geführt wird, weiß ich auch nicht. in Schleswig-Holstein war auch zu keinem Zeitpunkt beispielsweise das Online-Live-Casino mit zugeschalteten Dealern aus Überall oder sonstwo erlaubt.

aber da mag man sich eben an seine Online-Glücksspiel-Anwälte und seinen PKF wenden, die exzessiv Werbung auf Facebook und Co betreiben mit einer Werbung die meines Erachtens nichts anderes aussagt, dass der Fall schon zu 100% gewonnen wurde.
wenn man die überhaupt erreicht.
Sobald der Fall angenommen wurde, so erzählte man es mir, ist die Kommunikation schlecht bis gar nicht vorhanden.

Wir wollten doch auf ,,erzählt man mir Geschichten" hier verzichten. Und dass es gute und schlechte Anwälte gibt, wissen wir auch alle.
Wir konzentrieren uns hier aber nicht darauf. Wir gucken, was einen guten Anwalt ausmacht. Davon gibt's genug.
LG Ilona
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www.gluecksspielsucht-selbsthilfe.de
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Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

Ich habe mal eine Frage zu den PKFs.

Wieviel % der Klagesumme bieten die PKFs idR an? Und lohnt es sich, mit diesen zu verhandeln?

Beispiel:
100% Sportwetten
80% Sportwetten, 20% Casino
falls das einen Unterschied macht.

Dank Euch
Gruss
Sascha

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