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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ok ich dachte die erste war die Hillside Share Ltd...  da wir die Hillside new Media wohl noch davor

und wie ist das jetzt, wenn man von der Jahreszahl Daten haben möchte, sagen wir von 2014 oder so? Wen muss man dann anschreiben? WIr haben hier ja so einen Fall und die Jahreszahl verlängert die Herausgabe um 2 Monate und wird am Ende vermutlich gar nichts liefern. Wenn der Herr, mit fehlt gerade der Name, jetzt die aktuelle Hillside anschreibt. Sollten die dann trotzdem liefern? Oder muss er die "richtige" HIllside anschreiben bzw. bei seiner Beschwerde beim Datenheinz auf Malta die richtige Hillside angeben???

@Tal

ich habe eigentlich gg. niemanden irgendetwas, aber ich muss zugeben dass du mir mit deinen letzten Beiträgen auf die Eier gehst. Wenn du kein Interesse an den Beiträgen hast, dann schalt dein Handy aus und geh schlafen. Und wenn ich wg. meiner Wortwahl eine Sperre kassiere, dann nehme ich dir gerne in kauf.

um auf deine Frage zu antworten: Ja, ich merke noch was.

Hast du eigentlich nichts besseres zu tun als uns in jedem Beitrag von dir uns mitzuteilen wie scheisse wir sind?

Geh schlafen oder nehme Teil.

Wir diskutieren nicht, weil wir im Saal 287 ein Urteil verkünden wollen. Wir diskutieren um evtl. einige Entscheidungen nachvollziehen zu können.

Wenn die neue eure Accounts inklusive Guthaben bei aktiven Spielern dann haben die auch die alten Daten. Ansonsten wären die alten auch nicht passivlegitimiert und es müsste zwei Klagen für den kompletten Zeitraum geben.

#1744
So, Ihr lieben!

Jetzt reicht es ... Ihr seid ja schlimmer wie Kindergartenkinder. Also was folgert jetzt daraus? Was sagt man unartigen Kindern?

AB INS BETT!

Ich schließe diesen Beitrag jetzt temporär. Wer einen neuen Strang eröffnet oder meint in einem anderen Thread weiter seine eigenen Regeln aufstellen zu können, der bekommt ne Forenpause.

Wer jetzt das Heulen anfängt, der versuche mal TALs "nervige" Beiträge zu verstehen. Ich schließe mich ihnen nämlich an!

@Kläger
Ich hatte schon gefragt, was die Fragen sollten. Wie oft hast Du sie noch mal anschließend eingestellt? 2 Mal?
Ich mag es, wie engagiert Du in der Sache bist. Doch hier schießt Du übers Ziel hinaus!
Diese Gruppe hier ist riesig! Dabei sind die allerwenigsten überhaupt angemeldet! Der Forenleitung und den "Kritikern" gegenüber verhaltet Ihr Euch rücksichtslos und auch renitent!

Wollt Ihr wirklich, dass wir die Regel aufstellen, dass jeder mindestens 5 Beiträge von sich schreiben muss, damit er einen im CB-Bereich schreiben kann? Wer von Euch hat in Alex Thread geantwortet? Wer von Euch steht ihm bei? Wer baut ihn auf?
Ist das jetzt nur ein Einzelschicksal? Ist es für Euch OK, wenn ihr ihn einfach ignoriert? Sollen sich andere darum kümmern?
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich mich gerade für Euch fremdschäme ...

Der Thread bleibt mindestens bis morgen abend geschlossen und ich hoffe, dass ich das nicht wiederholen muss!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

So Leute, ich bring mal wieder Leben in die Bude 😎
OLG Stuttgart  Urteil: Weist die Berufung zurück, Revision wird abgelehnt.
Hintergrund: Weil die Beklagte nie die Lizenz beantragt hat und erheblich gegen die Auflagen verstoßen hätte, bezieht man sich auf den Hinweisbeschluss, und nicht auf das Urteil von letzter Woche!

Klingt gut mit den Auflagen meinst du die materiellen Voraussetzungen ? Limit 1000 Euro etc. ?

War beides zwingend Voraussetzung also auch das es damals nie eine beantragt hat ?

Sehr gute Nachrichten! Zumal der BGH selbst sich zu beiden Fällen geäußert hat das es da Unterschiede gibt. Der Anbieter im Hinweisbeschluss hat sich ja auch um eine Lizenz beworben.

Habe bisher nur mit meinem Anwalt telefoniert er schickt es mir nachher zu.
46 Seiten Urteilsbegründung sinds wohl.

Beworben hatten sich sogesehen dann nahezu alle big Player .., meiner Meinung nach bzw meiner Liste nach 🤔 naja mal schauen was andere LG und OLG machen. Mein Anwalt meinte er rechnet vermehrt mit Aussetzung nahezu aller Verfahren

Ich les es heute Abend bei nem Bier und schicke euch die Infos

Das liest sich ja super Crazy ... bin gespannt meine Unterlagen liegen auch in Stuttgart mal sehen wann Zug dahinter kommt :)

Hatte sich dein Anbieter damals beworben um eine Lizenz oder nicht ? Weis ja net ob das wirklich entscheidend dann war oder die Verletzung der Limits ? Da werden wir wohl später mehr erfahren .

Ich würde sagen die Richter werden sich auch sehr detailliert auseinander setzen und die Unterschiede merken das ein falscher Fall vor dem BGH ist und nicht aussetzen...

Ja wird unterschiede geben denke ich auch frage ist nur wonach sie es beurteilen .... Limit etc ? Bewerbung damals ? ,...

Rückstau wollen die Gerichte sicherlich auch nicht weil sind ja Unmengen an Verfahren

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