ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
Verständlich, aber ich werde sicher nichts riskieren bzgl verschwiegenheitsklausel.

Aber nein, über 30 ist es nicht.

Abe Respekt das du wohl weist wie hoch deine Verluste dort waren da auf es abschätzen kannst ... das konnten die wenigsten ... ich war überrascht wieviel höher  diese waren als gedacht 🙈

Wieso sollen die keine Vergleichsangebote machen? Die Anbieter zahlen ja sogar ohne die Traktionsliste gleich eine gewisse Summe.

Mir sind wirklich manche Meinungen ein Rätsel..

Heißt kurz vor dem OLG kam der Vergleich?

Ich denke auch dass die Vergleichsbereitschaft auch von der Höhe des Klage Betrages abhängt.

Zitat von: CRS 2024 am 25 August 2024, 09:23:57
Abe Respekt das du wohl weist wie hoch deine Verluste dort waren da auf es abschätzen kannst ... das konnten die wenigsten ... ich war überrascht wieviel höher  diese waren als gedacht 🙈

Ich war bei diesem anbieter nur einen monat aktiv und meine einzahlungen habe ich noch als mails :)

Also Betrag ca ?

Hast Du niicht gelesen, dass er eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben hat?
Wer zahlt Deine Neugier, wenn raus kommt, dass er nicht verschwiegen war. Du etwa?

Wieso sollte er ausgerechnet Dir den Betrag nennen, wo doch niemand weiss, wer Du wirklich bist?
Bist Du vielleicht einer der hier mitlesenden Gegenanwälte? Wer weiss das schon?

Also Schluss jetzt mit der Drängelei ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Ich habe im LG Termin auch ein Angebot bekommen obwohl ich verloren habe. Es waren 15% + Verfahrenskosten. Es war aber nicht der Anbieter mit den Jahreszahlen.

Wie schätzt ihr die chancen vor den eugh ein?
50 zu 50?

Ich persönliche sehe es wie unsere RA sehr gut ein. Die Anbieter wollen Zeit gewinnen was auch für die Sinn macht. Eine Rückzahlung wäre keine Strafe wie es der EuGH 2016 entschieden hat. Deshalb immer Ruhe bewahren. Nennenswert ist auch warum sollten dann die Anbieter vorher schon bei Anfrage der Listen Geld anbieten.


#1976
Zocker, ist das eventuell der Typ, von dem es bei Bild mal n Video-Reihe gab? Geschichte kommt mir bekannt vor.

Edit: Ja, ist es... aber die Videos sind hinter plus gefangen. Der Typ ist richtig abgestürzt gewesen.

40% kann man anehmen.
Eugh mehr als offen

Meine Schmerzgrenze wäre 50... wiederum hast dann mal Ruhe drin

Ich sehe die Chancen 80:20 vor dem EuGH für uns da selbst wenn negativ das Ding ja aufgrund materieller Fehler dann wieder offen ist

Was würdet ihr bei einer verlustsumme von 1500€ machen.Der Anbieter erklärt sich bereit 15% zurückzuzahlen.
Was soll ich machen?
Amtsgericht?

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums