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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Eigentlich wurde ja schon alles gesagt. Diese europäische Regelung ist per se nicht falsch Gerade wenn es um die genannten sozialen Aspekte geht. Aber sie wird von Malta aus ökonomischen Gründen maßlos missbraucht für die eigenen wirtschaftlichen Interessen auf Kosten vieler süchtigen Menschen in diesem und anderer europäischer Länder.

Puhhh da war ja heute wieder was los.
Der beste Beitrag kam von Ilona.

Einige unterschätzten hier unsere Anwälte sowie das EuGH maßlos. Malta ist nicht nur Bill55 da steht auch gehörig der Geldwäsche Verdacht im Raum. Und auch an nach Bill 55 wird gedacht.

Nicht euphorisch aber zuversichtlich nach vorne schauen heißt es.

Und die Zeit des Wartens zur gefestigten Spielfreiheit nutzen. Denn ohne die bringt auch Erfolg vor Gericht nicht viel.


Mein Verfahren wurde heute ausgesetzt und das am LG.

Somit ca 1,5 Jahre warten auf den EUGH und danach nochmal auf die Berufung 1 Jahr bis es durch sein wird. Also echt traurig so etwas!

Wann hätte der Termin stattfinden sollen Balou?

Ist es im Grund nicht schon fast egal, ob am LG ausgesetzt wird oder nicht. Ob man nun auf das OLG-Verfahren wartet oder auf die EuGH-Entscheidung... wird wohl ähnlich lange dauern. Und sofern die EuGH-Entscheidung positiv ausgeht, sollte es ja auch keine Berufungen mehr geben....

Denke ich nicht. Auch dann werden sie versuchen Einspruch zu erheben wegen diesem oder jenem. Dann geht's trotzdem zum OLG die sicher die Berufung zurück weisen werden aber wieder Zeit....

Die werden selbst bei einem positiven durch alle Gerichte klagen lassen, wie damals auch VW im Diesel Skandal. Die bin ich mir zu 100 Prozent sicher !!!

Nur Sportwetten und einem anderen Prozess bei einem anderen Richter ging durch und liegt nun am OLG.


Der Termin hat bereits festhalten vor 6 Monaten stattgefunden und danach wurde die Urteils Verkündung mehrfach verlegt!! Vor paar Tagen ist nun die Aussetzung gekommen! Also echt unglaublich!

gegen die Aussetzung, kann man doch sofortige Beschwerde erheben?

Korrekt das muss mit dem PKF nun noch geklärt werden und wenn der zustimmt wird es gemacht.

Hat jemand Ahnung wer genau über die Beschwerde entscheidet? Der gleiche Richter der aussetzten will?

Kann man machen aber die Chance ist sehr gering das dies Erfolg hat ... sagte zumindest mein Anwalt ... wird ja auch begründet warum

Wer entscheidet über die Beschwerde? Der Richter selbst?

Glaub auch nicht das es etwas bringt, da vorher schon 3 Seiten geschrieben wurden wieso nicht ausgesetzt werden sollte.

Beispiel als 1 Gericht sollte das LG ein Urteil sprechen, da in allen Verfahren Berufung eingelegt wird. Das wissen wir ja auch alle.

Zuerst der gleiche Richter, der muss dann, wenn er nicht abhilft, dies zum OLG weiterleiten.


Vielleicht ist ja das mit bestreiten mit der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung, auch nicht so verkehrt. Ohne ordnungsgemäße Bevollmächtigung, keine ordnungsgemäße Vertretung und keine ordnungsgemäße Vertretung, darf der Vortrag nicht berücksichtigt werden.



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