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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ich schlage vor, wir setzen die Berechnung aus und warten auf den Bundesrechnungshof!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)


Zitat von: CRS 2024 am 08 November 2024, 21:58:29
Sorry da bräuchte ich dann doch die Auflösung noch dazu ...

Ist doch easy. 365 ist die richtige Antwort ;)

#2463
Zitat von: CRS 2024 am 09 November 2024, 10:07:47
https://www.linkedin.com/pulse/die-r%C3%BCckforderung-von-verlusten-aus-der-aktuelle-stand-michaelsen-hyo4f?trk=feed_main-feed-card_feed-article-content

Mal was Neues an Meinungen

"...Die Bill 55 war dann aber die bessere Verteidigung. Für Verteidigungsmaßnahmen auf staatlicher Ebene fehlte mir vorher die Kreativität im Sinne eines für-möglich-Haltens. Die Verhältnisse in Deutschland sind eben doch nicht der Maßstab in allen 27 EU-Ländern, da geht in kleineren Ländern manchmal viel mehr.
Ob das Kalkül der Forderungskäufer und Prozessfinanzierer aufgehen wird, wird die Zeit zeigen, es wird aber nicht öffentlich werden. Die Urteile (Titel) sind dreißig Jahre lang vollstreckbar.

Ich habe die Fantasievorstellung, dass sich deren Geschäftsleiter irgendwann mit den CEOs der Glücksspielkonzerne in ihrem gemeinsamen Londoner Club treffen und einen globalen Deal machen. So ähnlich wie Donald Trump, der im Wahlkampf angekündigt hat, große Weltkonflikte an einem einzigen Tag zu beenden."

Das ist mir auch schon in den Sinn gekommen - wegen der Unsicherheiten auf beiden Seiten ist dies wohl kein unwahrscheinliches Szenario... ::)
Vielleicht auch im Sinne der Mandanten!?

Das werden wir wohl erfahren, wenn es soweit ist. Oder auch nicht😂

Also mir scheint es realistisch das es bei einigen PKFs solche Regelungen geben wird ...

Zitat von: CRS 2024 am 09 November 2024, 10:07:47
https://www.linkedin.com/pulse/die-r%C3%BCckforderung-von-verlusten-aus-der-aktuelle-stand-michaelsen-hyo4f?trk=feed_main-feed-card_feed-article-content

Mal was Neues an Meinungen

hier wird, wenn ich das richitg überflogen habe, die Meinung vertreten, daß wenn der Spieler vom Verbot Kenntnis hatte, der Prozess auf Rückzahlung verloren werden kann.

damit habe ich zumindest Bauchschmerzen. man ist ja oft glücksspielsüchtig und außer Kontrolle. da kommt es mE nicht darauf an, ob man vom Verbot wusste oder nicht.
eher muss der Anbieter dafür Sorge tragen, daß das Angebot nicht angeboten werden darf, zumindest nicht in Deutschland und nicht auf die Art und Weise, daß es existenzbedrohend oder gar nicht existenzvernichtend werden könnte.

daher sympathisiere ich eher mit den Entscheidungen und Meinungen, die sagen, daß die Kenntnis der Illegalität des Spielers keine Rolle spielt für die Rückforderung.

Zitat... daher sympathisiere ich eher mit den Entscheidungen und Meinungen, die sagen, daß die Kenntnis der Illegalität des Spielers keine Rolle spielt für die Rückforderung

;) Kein Mensch ist 'illegal' - deshalb:

... daher sympathisiere ich eher mit den Entscheidungen und Meinungen, die sagen, dass die Kenntnis des Spielers von der Illegalität des Angebots keine Rolle spielt für das Recht auf Rückforderung ...
--Meist ist Geist geil--

Hab heute meine erste Berufung gegen mein gewonnenes Verfahren bekommen und musste direkt schmunzeln. Hier sind wir wieder beim Thema Spiel auf Zeit.

Ich zitiere:

,,Gleichzeitig beantragen wir,
die am xxx ablaufende Frist zur Einreichung der Berufungsbegründung um
einen Monat, somit bis zum xxx zu verlängern."

Die Fristverlängerung ist erforderlich, da es den Prozessbevollmächtigten der Beklagten aufgrund
zahlreicher anderer, fristgebundener Angelegenheiten nicht möglich sein wird, die
Berufungsbegründung innerhalb der laufenden Frist zu erstellen und mit der Beklagten abzustimmen.
Hinzu kommen derzeitige krankheits- und urlaubsbedingte Abwesenheiten und die damit einhergehende
erhebliche Mehrbelastung durch Vertretungsaufgaben.
Wir bitten daher höflich, die Frist antragsgemäß zu verlängern.

Genau dieser Text kommt mir sehr bekannt vor 😂🙈 und genehmigt wird es eh immer  aber da angeblich eh immer mehr OLG jetzt aussetzen ist es dann auch fast irrelevant der eine Monat

Klingt nach RSD😂

Vielleicht setzt das OLG mal ein Zeichen und weist die Klage ab, was ich nicht vermute. Wie dem auch sei. Eigentlich kann ich mich zurücklehnen und mit einem Urteil fühle ich mich sicherer denn je.

Zitat von: Mr. Nobody am 13 November 2024, 16:31:46
Klingt nach RSD😂
Das hatte ich auch schon und nein es waren nicht die von dir genannten. Das ist einfach der sicherste Weg Aufschub zu bekommen. Krank und Urlaub bzw viele Fälle sind kaum nachzuweisen und normal. Juckt das Gericht nicht.

#2473
Liebe Leute,

ich lese immer viel mit, bin aber ein sehr introvertierter Mensch bei Leuten die ich nicht kenne.

Ich versuche mein Leben irgendwie auf die Reihe zu bekommen und am Leben zu bleiben, da das Glücksspiel mir sehr viel in meinem Leben gekostet und Schaden gebracht hat.

Es sind jetzt 165 Seiten hier geschrieben worden, sowie zahlreiche Unter Foren aufgemacht worden. Ich blicke einfach nach mehrstündiger Recherche nicht mehr durch, und stelle die Frage direkt, und bitte zu verzeihen wenn ich jemanden damit verärgere.

Wie ist der aktuelle Stand bzgl. Rückzahlungen von den Buchmachern mit fehlender Lizenz? Gibt es die Möglichkeiten zu Vergleiche, oder wird die Sache komplett von denen ausgesessen? Bei mir geht es um ca. 30.000 Euro online. Offline habe ich bei verschiedenen Wettbuden ca. 80.000 Euro verloren, da habe ich aber keine Hoffnung das Geld zu bekommen da ich gar nicht mehr die Quittungen besitze und alles anonym immer ablief.

Ich will mich einfach gar nicht streiten, hoffen oder sonst was, sondern einfach nur mit allem negativen abschließen. Ebenfalls weiß ich dass ihr es mir nicht 100% sagen könnt, trotzdem würde es mir schon helfen wenn sich Leute kurz melden wie es Stand heute mit ihren eigenen Erfahrungen ist. Danke euch  :)

Edit Olli: Anbieternamen entfernt

Zitat von: I-am-lost88 am 13 November 2024, 16:04:45
Hab heute meine erste Berufung gegen mein gewonnenes Verfahren bekommen und musste direkt schmunzeln. Hier sind wir wieder beim Thema Spiel auf Zeit.

Ich zitiere:

,,Gleichzeitig beantragen wir,
die am xxx ablaufende Frist zur Einreichung der Berufungsbegründung um
einen Monat, somit bis zum xxx zu verlängern."

Die Fristverlängerung ist erforderlich, da es den Prozessbevollmächtigten der Beklagten aufgrund
zahlreicher anderer, fristgebundener Angelegenheiten nicht möglich sein wird, die
Berufungsbegründung innerhalb der laufenden Frist zu erstellen und mit der Beklagten abzustimmen.
Hinzu kommen derzeitige krankheits- und urlaubsbedingte Abwesenheiten und die damit einhergehende
erhebliche Mehrbelastung durch Vertretungsaufgaben.
Wir bitten daher höflich, die Frist antragsgemäß zu verlängern.

allein wegen sowas, bietet sich das Spielchen mit der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung an.

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