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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2790 am: 01 Februar 2025, 17:20:59 »
Mit dem neuen GlüStV 2021 sind doch Automatenspiele erlaubnisfähig.
Der Höchsteinsatz von 1€ pro Spin und fehlende Turbo-Modus hat mich übrigens von den Automaten weggebracht 😃

Und in dem Fall der jetzt erneut zum BGH geht, ging es ja um die Zeit von April - Oktober 2021.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2791 am: 01 Februar 2025, 17:50:20 »
Ok stimmt soweit haste Recht!

Mir stellt sich dann die Frage wenn der Fall zu unseren Gunsten gehen sollte warum dann die Fälle vor 2021 ausgesetzt werden???
Da gab es gar nicht die Möglichkeit eine Erlaubnis zu beantragen also werden die es gar nicht gemacht haben!

Also was ich meine nach 2021 Erlaubnisfähig, Kein Antrag, illegal.
Vorher kann es ja dann auch nicht legal sein, oder? Würde kein Sinn machen nach meiner Meinung.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2792 am: 03 Februar 2025, 14:16:48 »
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/verfahren-zu-rueckzahlungsanspruch-der-spieler-landet-vor-bgh/

Im Juli dann erst, ok.
Da ja mein OLG schon quasi gesagt hat, wegen der fehlenden Beantragung wird man wohl nicht aussetzen, kann ich also davon ausgehen, dass mein OLG dann zumindest das Urteil dann abwarten wird.

Wäre aber trotzdem mal interessant, auch weil mein Gegner eig schon sehr gute Summen zurück zahlen musste, ob sie auch wirklich dann dieses Geld gezahlt hatten.
Vor dem OLG gingen die aber scheinbar immer

Re: BGH Urteil
« Antwort #2793 am: 06 Februar 2025, 17:23:59 »
Scheinbar wurde aspire global die Lizenz entzogen, spannend hat jemand Infos ?
Die hatten einige Casinos ..

Re: BGH Urteil
« Antwort #2794 am: 06 Februar 2025, 17:29:25 »
Hatten die eine Lizenz für Deutschland ?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2795 am: 06 Februar 2025, 19:39:31 »
Yes whitelist ..


Re: BGH Urteil
« Antwort #2797 am: Gestern um 14:58:24 »
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/revision-zum-bgh-zurueckgezogen-spieler-erhaelt-12-000-euro-zurueck/

Finde ich äußerst interessanten Beitrag. Seither war ja der Tenor der Anbieter man wäre BGH und EuGH ab. Nun knickt einer bei einer vergleichsweise geringen Summe im Vorfeld ein. Interessant wäre zu wissen welcher Anbieter es war. Erstaunlich auch wie oft man Revisionen und OLG Stuttgart liest.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2798 am: Gestern um 15:23:17 »
War abzusehen, anscheint möchte man nicht den BGH zu sehr verärgern deshalb wurde es schon sehr früh zurückgezogen.

Was ist dan unterm Strich anders als die anderen Fälle???

Der Anbieter zieht zurück, weil es zu dem Zeitpunkt eine Lizenz nicht beantragt hat obwohl es möglich wäre!

Im Umkehrschluss kann es auch für die anderen Fälle genau so gelten? Also war der Verbot von Online Glückspielen gerechtfertigt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2799 am: Gestern um 20:28:26 »
Wie bereits mehrfach schon erwähnt spielt es eine große Rolle, ob man versucht hat eine Lizenz zu beantragen oder nicht!

Mittlerweile werden über 90 Prozent der Urteike ausgesetzt, wenn wenigstens versucht wurde eine Lizenz zu beantragen. Die Zahl habe ich vorgestern von meinem Anwalt erhalten.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2800 am: Gestern um 21:01:56 »
Kann ich nicht bestätigen.
Mein Anbieter hat keine Lizenz beantragt.
LG gewonnen
OLG gewonnen
BGH hat ausgesetzt mit Hinweis auf eugh

Vielleicht hatte ich auch nur Pech. Geht aber um einen 6 Stelligen Betrag

Re: BGH Urteil
« Antwort #2801 am: Gestern um 21:17:02 »
Ja ab 2021 mag das auch so sein. Aber was ist davor. Da wird ja keiner eine Lizenz beantragt haben, weil es gar nicht möglich war.

Oder hat ein Anbieter für Casino vor 2021 Lizenzen beantragt??? Darum geht es mir.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2802 am: Heute um 09:32:49 »
In meinen Augen totaler blödsinn. Egal ob Lizenz beantragt oder nicht. Die Angebote waren nicht Genehmigungsfähig.

Ich bekomme auch keinen Führerschein wenn ich durch die Theorieprüfung falle.

Für mich würde die Beantragung nur eine Rolle spielen wenn ich BEI Lizenz Beantragung ein Konzept was den Gesetzen entspricht vorlegen kann.

Bei den Machenschaften hätte kein Anbieter eine Lizenz erhalten. Da hätten sie zig mal eine Lizenz beantragen können.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2803 am: Heute um 11:32:37 »
Über Gerichtsentscheidungen braucht man doch gar nicht diskutieren. Das gleiche Gericht, gleicher Sachverhalt, ein Zimmer weiter, unterschiedliche Auffassung. Da beim Landgericht auch Proberichter unterwegs sind, die ihr Dezernat ständig wechseln müssen, ist es doch besser, dass das Verfahren ausgesetzt wird, bevor -was häufiger vorkommt - ein Dezernatswechsel stattfindet, indem der Richter zuerst die Auffassung vertritt, dann der neue Richter eine völlig andere.

Das einzige, was Sinn macht, wenn lediglich bestimmte Kammer die Sachverhalte bewertet und nicht der Richter, der über die erforderlichen Kosten von Stoßstangen, streitende Nachbarn, usw entscheidet. Üblicherweise verkehren Richter nicht im Glücksspiel und daher ists auch nachvollziehbar, wenn die bei 2000 Schriftverkehr mit 1000 Seiten Anlagen von Urteilen, die das so sehen und anderem 1000 Seiten genau das Gegenteil , lieber die Sache aussetzen.

 

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