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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2835 am: 26 Februar 2025, 13:10:00 »
Joar, nicht so überraschend. Die Gier trägt hier seinen Teil dazu bei.

Meine Oma sagte mal:

Man wird nicht schnell Reich, nur schnell arm  ;D

Natürlich übel für die, die über den PKF Ihre Klagen laufen haben.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2836 am: 26 Februar 2025, 13:22:31 »
Das ist natürlich ein Schlag ins Gesicht für alle, die ihre Verluste zurückholen wollten. Es ist auch verständlich, dass den Finanzierern bei ausbleibenden Geldeingängen quasi die Hände gebunden sind.

Dass der Gerichtshof der europäischen Union, wie im Artikel steht, noch in der Schwebe ist, stimme ich nicht zu. Im Gegenteil, die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass der Gerichtshof für die Spieler entscheiden wird. Spieler, die mit einem Anwalt und nicht mit einem Finanzierer an die Sache rangegangen sind, haben gegenwärtig natürlich einen Vorteil.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2837 am: 26 Februar 2025, 13:26:09 »
Yo, wer mit Right Now unterwegs war, hat jetzt natürlich ein Problem.

Selbst weiter finanzieren oder Klage zurückziehen.
Neuer PKF wird sich wohl nicht finden lassen.

Und wenn das Wuppertaler Gericht, den Forderungskauf von Gamesright als sittenwidrig einstuften, dann ist Gamesright nicht klageberechtigt und die Klage wird abgewiesen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2838 am: 26 Februar 2025, 13:48:05 »
Mein PKF aus Österreich hat mir geschrieben, dass bei denen alles bestens ist, da sie vorsichtiger finanzieren als die Kollegen aus Düsseldorf. Also wenn jemand einen PKF aus Österreich hat und der mit E beginnt, der muss sich nicht gleich ein Ködelchen in die shorts machen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2839 am: 26 Februar 2025, 14:36:33 »
mein Reden, dass die Verträge mit den PKF sittenwidrig sind, halleluja, sehen das auch andere so.

bald gibts Prozesskostenfinanzierer gegen Prozesskostenfinanzierer.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2840 am: 26 Februar 2025, 15:03:11 »
Hast du auch eine Erklärung dazu?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2841 am: 26 Februar 2025, 15:25:55 »
die PKF sahen alle das easy money, in der Zeit, in dem man nach Klageeinreichung 80% außergerichtlich aushandeln konnte, dann wurde es schwieriger,
dann kamen Urteile, die sagen, dies und Urteile, die sagen das.
dann haben einige PKF Anwälte gesagt, Auslandsverluste sind nicht zu erstatten, obwohl es mW ein entsprechendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gibt, das so zu deuten ist, dass
es keine Rolle spielt, wo der deutsche Verbraucher seine Verluste erlitten hat, was aber den PKF-Anwälten egal war bzw und /oder nicht bekannt.

Dann heißt es, man dürfte nur den Verlust einklagen, obwohl man hier möglicherweise auch nur die Einzahlungen hätte einklagen können/müssen, weil die Aufrechnung der Auszahlungen vom Gegner hätte erfolgen müssen,
wobei mitunter dder Gegner auch ein VU über sich ergehen ließ.

ich möchte sagen, daß durch das Weglassen von Auslandsverlusten, usw., hier möglicherweise ein Schaden entstanden ist, der gegenüber dem Online Casino bereits verjährt ist, aber aufgrund von Hnweispflichten des Anwalts, der ja mit dem PKF zusammen arbeitet, von ihm zu tragen sein könnte.

wenn mir ein PKF / Anwalt sagt, dass Auslandsverluste herausgerechnet werden müssen auch bei einem deutschen Verbraucher, obwohl er nach kurzer Recherche auch ein entsprechendes Urteil finden kann, dass der Verbrauchergerichtsstand auch für solche Auslandsverluste gilt, dann würde ich es nicht so befremdlich sehen, wenn er für diesen Fehler in Höhe des Verlustes haften könnte.

bei der Vielzahl der Streitigkeiten, könnte ich mir vorstellen, dass hier auch eine große Summe bei rum kommt.

Ergänzung:
Hinzu kommen die in meinen Augen viel zu überhöhten Anteile der PKF. 40% und mehr, Ankaufspreis Forderung 10% und weniger.
« Letzte Änderung: 26 Februar 2025, 15:50:31 von Istvoelligegal »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2842 am: 26 Februar 2025, 16:20:47 »
du pauschalisierst mir zu viel.

Ein Inkasso Unternehmen macht nichts anderes.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2843 am: 26 Februar 2025, 16:32:15 »
Ein Inkasso Unternehmen macht nichts anderes.

Die bezahlen dem ursprünglichen Gläubiger aber sicher mehr als 6%, oder?

Und das kritisiert das Wuppertaler Gericht.
Leistung und Gegenleistung passen hier nicht zusammen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2844 am: 26 Februar 2025, 16:37:31 »
hier kommt noch erschwerend dazu, daß der durchschnittliche Zocker oft erhebliche Geldprobleme hat und daher seine Zwangslage mit ausgenutzt wird.
viele PKF tun auf verbraucherfreundlich, aber ihre Details, wie viel sie vom Kuchen abhaben möchten, gibts nur auf konkrete Nachfrage.
40% und mehr, komplette Zinsen einbehalten für ein paar Textbausteine, nun ja, jeder, wie er mag

*

Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2845 am: 26 Februar 2025, 16:57:24 »
Auch wenn ich von dem Geschäftsmodell dieser Opportunisten selber nicht viel halte, frage ich mich schon manchmal, in welcher Welt Einige hier leben.

Denn es ist nunmal Fakt, daß eine selbstfinanzierte Klage sehr teuer wird, besonders, wenn es über mehrere Instanzen geht. Viele haben dieses Geld nicht.

Obendrein dauert es unter Umständen mehrere Jahre, und der der PKF trägt das volle Risiko, am Ende doch auf den Kosten 'sitzenzubleiben'.

Der 'Kunde' zahlt dafür, 'kein Risiko' zu haben, und sich selbst um nichts kümmern zu müssen - das ist doch völlig normal. Selbst bei einer Insolvenz des PKF, wie in diesem Fall, hat der Kunde selbst keine finanziellen Nachteile.
Natürlich lassen die sich das bezahlen, indem sie einen Teil des Streitwerts einbehalten. Das Risiko und die einzukalkulierende Wartezeit haben da auch Auswirkungen auf den Preis. Alles Andere würde aus ökonomischer Sicht wenig Sinn machen, denn schließlich ist das ein Geschäftsmodell, und keine gemeinnützige Einrichtung.

« Letzte Änderung: 26 Februar 2025, 17:27:56 von TAL »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2846 am: 26 Februar 2025, 17:21:46 »
Lass doch bitte das pauschalisieren.

Es gibt solche und solche. Bei den Gerichten nicht anders.
Ich z.b muss keine 40% abgeben und die Zinsen werden auch nicht komplett eingehalten. Seid doch froh dass es die PKF gibt, ohne diese wären viele in einer Aussichtslosen Situation.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2847 am: 26 Februar 2025, 17:26:08 »
hier, so viel zu PKF und Insolvenz und kein Kostenrisiko
https://www.youtube.com/watch?v=gg0OfEmNDT8

Re: BGH Urteil
« Antwort #2848 am: 26 Februar 2025, 17:48:27 »
@Istvoelligegal bist du eigentlich Kläger, oder ist dein Auftrag ein anderer?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2849 am: 26 Februar 2025, 18:19:50 »
Für die Leute die mit Right Now finanziert haben ist es natürlich aber keine Panik. Es ändert sich nichts an der Rechtslage.

Right Now finanziert alle Sammelklage.Wenn viele Gesellschaften nicht zahlen kommt sowas bei raus. Das sind 2 verschiedene Sachen!

Artikel. Es kommt darauf an welches Medium und Journalist es schreibt!

Wir haben das Betano Verfahren und BGH online Casino die zurückgezogen haben!
Eindeutig.

Genau das wollten die Anbieter. Das den finanzierer das Geld ausgeht!

Zur Info. Ich haben wegen einer Flugverspätung das Geld nach 9 Monaten erst bekommen. Nur mal so dazu.

 

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