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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2895 am: 07 März 2025, 14:51:17 »
Was würde ein positives Urteil denn genau bedeuten? Ist dieses dann anfechtbar oder direkt rechtens?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2896 am: 07 März 2025, 15:15:24 »
Ist ja 'nur' der Casino Fall aus Malta. Das EuGH ist nicht doof und weiß selbstverständlich wie und warum das Verfahren so zu ihnen gelangt ist. Allerdings dürfte es auf die Sportwetten Verfahren nicht so viel Einfluss haben egal wie das Urteil lauten wird.
Vielleicht ist hier ja jemand der tiefer in der Materie drin ist und etwas dazu sagen kann.
Schön trotzdem dass es nach ca 2 Jahren weitergeht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2897 am: 07 März 2025, 15:16:49 »
Was würde ein positives Urteil denn genau bedeuten? Ist dieses dann anfechtbar oder direkt rechtens?
Nicht anfechtbar.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2898 am: 07 März 2025, 19:01:00 »
Hier geht es nur um Automaten Spiele und die Fragen die geklärt werden sollen stehen im Internet.

Ich frag mich wieso im Aktenzeichen beim eugh steht European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten
Rechtssache C-440/23

Sportwetten haben doch bei diesem Verfahren nichts damit zutun oder?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2899 am: 07 März 2025, 19:04:33 »
weil die Firma so heißt?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2900 am: 13 März 2025, 12:05:04 »
OLG Zweibrücken verneint Zuständigkeit deutscher Gerichte für Spielerklagen durch ausländische Forderungskäuferin
12. März 2025
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Alicia Pointner

Mit einem richtungsweisenden Urteil hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken eine Referenzentscheidung getroffen, die folgenreich für die gesamte Glücksspielbranche sein könnte. Im vom Melchers Litigation Team geführten Verfahren 7 U 113/23 wurde am 26.02.2025 erstmals von einem OLG entschieden, dass die internationale Zuständigkeit in Klagen zwischen einer ausländischer Forderungskäuferin gegen ein Online-Casino mit ausländischer Lizenz grundsätzlich nicht in Deutschland liegt. Dieses wegweisende Urteil könnte als Katalysator für einen Wandel der Rechtsprechung im Bereich der Glücksspielklagen im Bereich Online-Casino betrachtet werden.

Im Kern geht es um den Konflikt zwischen einer Forderungskäuferin und einem in Malta ansässigen Online-Casino-Anbieter. Die Klägerin, die den deutschen Spielern deren Forderungen gegen einen Bruchteil der Verlustsumme abkauft und dann im eigenen Namen Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche geltend macht, hatte sich darauf berufen, dass gleich aus mehreren Normen der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) die deutsche Gerichtsbarkeit folgen würde. Dem hat das OLG Zweibrücken eine klare Absage erteilt, indem es die internationale Zuständigkeit insgesamt verneinte. Weder der Leistungsort – also, der Ort der tatsächlich erbrachten Dienstleistung nach Art. 7 Nr. 1 b) EuGVVO– liege in Deutschland, noch der Erfüllungsort. Dieser liege eindeutig in Malta.

Besonders hervorzuheben ist, dass sich erstmals ein deutsches Oberlandesgericht fundiert und in der ausreichenden Tiefe ausschließlich mit der Frage zur Internationalen Zuständigkeit und damit verbunden, mit der Rechtsprechung des EuGH befasst hat. Es hat auch die zutreffenden Anknüpfungstatsachen für die Frage der Zuständigkeit nach unerlaubter Handlung gem. Art. 7 Nr. 2 EuGVVO herausarbeitet.

Die klägerische Argumentation, wonach die Anknüpfungstatsache zur Bestimmung des „Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist“ am Wohnort des Spielers sei, weil dort die schädigende Kontobelastung erfolgt (Erfolgsort) bzw. an dem Ort, auf den die Beklagte ihre Tätigkeit ausgerichtet habe (Handlungsort), reichte dem Gericht nicht aus. Vielmehr entschied das Gericht ausdrücklich, dass weder Handlungs- noch Erfolgsort in Deutschland gegeben seien. Der Begriff des Erfolgsorts dürfe nicht so weit ausgelegt werden, dass er jeden Ort erfasse, an dem die schädlichen Folgen eines Ereignisses spürbar werden können, obwohl der Schaden tatsächlich an einem anderen Ort entstanden sei. Dies würde zu einem generellen Klägergerichtsstand führen, der mit Art. 7 Nr. 2 EuGVVO nicht intendiert sei.

Die Entscheidung verdeutlicht: Auch wenn sich das Angebot mit einer deutschsprachigen Webseite an deutsche Verbraucher richtet, ist der maßgebliche Erfüllungsort – gemessen an der technischen Kontrolle und dem Sitz des Betreibers – in Malta anzusiedeln.

Diese Entscheidung eröffnet einen Perspektivwechsel: Deutsche Gerichte könnten zunehmend, dieser Rechtsprechung folgend, die Klagen von Forderungskäufern auf Rückerstattung der Spielverluste, bereits an der Zulässigkeit scheitern lassen. Dadurch wären Forderungskäufer zukünftig gezwungen, die Ansprüche der Spieler vor maltesischen Gerichten geltend zu machen und das könnte sich als besonders schwierig erweisen. Immerhin hat ein jüngst ergangenes maltesisches letztinstanzliches Gerichtsurteil bestätigt, dass die Ablehnung der Vollstreckung zweier österreichischer Urteile in Malta rechtmäßig war. Damit wird es für Spieler, die ihre verlorenen Einsätze zurückfordern möchten, zukünftig noch komplizierter, ihr Geld zurückzubekommen. Das Geschäftsmodell, durch den Erwerb von Forderungen an der Welle von Spielerklagen zu profitieren, steht damit auf dem Prüfstand; mit diesem Befund einher geht die Insolvenz eines großen Forderungskäufers Anfang März.

Die Entscheidung des OLG Zweibrücken könnte somit in Richtung einer stärkeren Beschränkung der Rechtsdurchsetzung durch Forderungskäufer weisen und eine Änderung des Geschäftsmodells einleiten. Ob die Klägerin Revision gegen die Entscheidung einlegt und wie sich dann der Bundesgerichtshof ggf. zu der Frage verhält, bleibt abzuwarten.

Die Entscheidung des OLGs setzt jedenfalls schon jetzt einen entscheidenden Impuls, der nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch die Strategie der Forderungsankäufer nachhaltig beeinflussen dürfte.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2901 am: 13 März 2025, 12:20:36 »
Ja also ich sehe die Argumentation hier das es ja wirklich abgekauft war aber das machen ja die PKF nicht … daher sollte Zuständigkeit   weiter in Deutschland liegen ..

Meine nicht anwaltliche Meinung … das war wohl eher ein Sonderfall das eine Firma aus Malta es einem deutschen Spieler abkauft …

Und inwieweit der Artikel von der Gegenseite geschrieben wird kann ich nicht beurteilen … aber wenn ich Melch…. Lese kann man sich seinen Teil denken

Re: BGH Urteil
« Antwort #2902 am: 13 März 2025, 13:32:21 »
womöglich sogar abgekartert, dass es abgekauft wurde…
Ja also sorry für die paar Zerquetschten würde ich das eh nicht machen, lieber selber klagen im zweifelsfall mit Pkf

Re: BGH Urteil
« Antwort #2903 am: 13 März 2025, 15:03:37 »
Gibt's was Neues zum Aktenzeichen C-530/24? Mein Prozess ist auch ausgesetzt.. nachdem ich beim Landgericht gewonnen hatte und nun im OLG festhänge. Mal n allgemeine Frage dazu: Wird man beim OLG wieder persönlich vorgeladen? Wie ist das so allgemein, muss ich damit rechnen? Wie stehen die Chancen, dass das OLG das Urteilt des Landesgerichtes kippt? Danke!

Re: BGH Urteil
« Antwort #2904 am: 13 März 2025, 15:22:46 »
Also ich wurde auch zum OLG geladen…
Chancen vorauszusagen immer schwierig, weil es natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich ist.
Allerdings sprechen auf jeden Fall für dich: nach wie vor ist die Rechtslage sehr gut für uns.
Und die erste Instanz hat ja auch nicht aus Spaß für dich entschieden. Also wie gesagt immer fallspezifisch natürlich, aber tendenziell geht das OLG oft mit der 1. Instanz 👍

Re: BGH Urteil
« Antwort #2905 am: 13 März 2025, 17:23:20 »
Es handelt sich hier um eine ausländische Forderungskäuferin und ein ausländisches Casino. Wir hier klagen in der Regel selbst aus Deutschland selber oder mit Hilfe eines PKF.
Das hat wenig mit dem obigen Urteil zu tun.
Eventuell beim abtreten der Forderung an einen PKF aus dem Ausland, aber hier müsste ein Anwalt befragt werden.
Das Mellch... Ok genau mein Humor 😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #2906 am: 13 März 2025, 17:58:49 »
Die Autorin arbeitet selbst als Anwältin bei Melchers.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass dieser Fall inszeniert wurde.
Das würde keinen Sinn ergeben.
Was hätten die Casinos groß davon?
Dieses Urteil betrifft äußerst wenige Verfahren.

Wieviele Spieler verkaufen denn ihre Spielverluste, anstatt selbst zu finanzieren bzw. einen PKF?
Und wieviele von denen verkaufen ihre Verluste ins Ausland?

Die Spieler die ihre Verluste bereits verkauft haben, stört dieses Urteil nicht.
Spieler die ihre Verluste noch verkaufen wollen, müssen sich jetzt eben einen deutschen Käufer suchen.

Für das Unternehmen, welches die Verluste kaufte, ist das Urteil natürlich eine Katastrophe, weil alle aufgekauften Forderungen jetzt in Malta eingeklagt werden müssen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2907 am: 13 März 2025, 23:07:15 »
Ist es eigentlich normal, dass man bei einer Berufung der Gegenseite nochmals vom OLG in einer mündlichen Verhandlung befragt wird?

Habe heute eine Ladung bekommen und zeitgleich ein Vergleichsangebot der Gegenseite welches ich abgelehnt habe.

Ich habe doch vor dem Landgericht schon alles gesagt, warum muss ich dann erneut berichten?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2908 am: 14 März 2025, 06:35:52 »
war bei mir auch so…
ja also vieles hab ich wiederholt, manches hat sie noch mehr interessiert.
Wie zum Beispiel mit den Limits, an die sich die Beklatenseite nie gehalten hatte usw.


Mach dich nicht verrückt, alles wie beim Ersttermin 👍

Re: BGH Urteil
« Antwort #2909 am: 14 März 2025, 07:34:53 »
Kann man wie eine neue Verhandlung bei einem höheren Gericht sehen. Habe noch nie gehört dass jemand nicht erscheinen musste. Nur das die schon die Meinung und Schilderung des LG kennen.
Das Vergleichsangebot war sicher attraktiv?😂

 

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