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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Die Autorin arbeitet selbst als Anwältin bei Melchers.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass dieser Fall inszeniert wurde.
Das würde keinen Sinn ergeben.
Was hätten die Casinos groß davon?
Dieses Urteil betrifft äußerst wenige Verfahren.

Wieviele Spieler verkaufen denn ihre Spielverluste, anstatt selbst zu finanzieren bzw. einen PKF?
Und wieviele von denen verkaufen ihre Verluste ins Ausland?

Die Spieler die ihre Verluste bereits verkauft haben, stört dieses Urteil nicht.
Spieler die ihre Verluste noch verkaufen wollen, müssen sich jetzt eben einen deutschen Käufer suchen.

Für das Unternehmen, welches die Verluste kaufte, ist das Urteil natürlich eine Katastrophe, weil alle aufgekauften Forderungen jetzt in Malta eingeklagt werden müssen.

war bei mir auch so...
ja also vieles hab ich wiederholt, manches hat sie noch mehr interessiert.
Wie zum Beispiel mit den Limits, an die sich die Beklatenseite nie gehalten hatte usw.


Mach dich nicht verrückt, alles wie beim Ersttermin 👍

Kann man wie eine neue Verhandlung bei einem höheren Gericht sehen. Habe noch nie gehört dass jemand nicht erscheinen musste. Nur das die schon die Meinung und Schilderung des LG kennen.
Das Vergleichsangebot war sicher attraktiv?😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ich habe meine erste Verhandlung erst noch in 5 Wochen, wurde aber nicht geladen zum LG...

Zitat von: Glüxxspiel88 am 14 März 2025, 09:18:06
Ich habe meine erste Verhandlung erst noch in 5 Wochen, wurde aber nicht geladen zum LG...

Wirst du trotzdem hingehen?

Ich muss nicht beim OLG erscheinen.

Zitat von: Roy1234 am 07 März 2025, 15:15:24
Ist ja 'nur' der Casino Fall aus Malta. Das EuGH ist nicht doof und weiß selbstverständlich wie und warum das Verfahren so zu ihnen gelangt ist. Allerdings dürfte es auf die Sportwetten Verfahren nicht so viel Einfluss haben egal wie das Urteil lauten wird.

Thema ist u.a auch die Dienstleistungsfreiheit. Da kann man denk ich schon was von ableiten.

Hat zwar nicht mit dem Thema zu tun aber es geht im Zivillrecht! Gute Nachricht für Dieselbesitzer. Vorlagefragen kamen vom LG Duisburg gegen Mercedes. Der Generalanwalt hatte in sein Schlussanträgen pro Kläger entschieden. Der EuGH hätte auch durch frühere Urteile tatsächlich für ein Paukenschlag gesorgt.

Aber wie immer hat sich der Beklagte mit den Klägern geeinigt!

https://www.adac.de/news/droht-dieselautos-stilllegung/


Das gilt  dann wohl aber nur für Verfahren ab Lizenz Zeitraum bzw. den neuen Glücksspiel Staatsvertrag bzw. Dann halt Verstöße gegen das 1000 Euro Limit ?! Oder ?

Ja nach Lizenz Erteilung. Hat nichts mit den Vorlagen zu tun. So lese ich es raus.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Roy1234 am 19 März 2025, 19:19:15
Ja nach Lizenz Erteilung. Hat nichts mit den Vorlagen zu tun. So lese ich es raus.

So ist es 😊

Im Verfahren gegen den ganzjährigen Anbieter habe ich nun die Info erhalten, dass es bereits im Januar ein Versäumnisurteil zu meinen Gunsten gab.

Also keine Aussetzung.

Natürlich wurde Beschwerde von der Gegenseite eingelegt, aber ich glaube nicht, dass sich dann im Termin was ändern wird.

Somit habe ich bei beiden Anbietern ein positives erstinstanzliches Urteil.

Bei den Jahreszahlen hab ich auch ein Versäumnisurteil nur wurde dann noch Beschwerde eingelegt also auf Zeit gespielt.

Nun kommt es in den nächsten Tagen zur Verhandlung am LG


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