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BGH Urteil

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3000 am: 09 April 2025, 18:28:06 »
https://www.anwalt.de/rechtstipps/illegales-online-gluecksspiel-verhandlung-vor-dem-eugh-242643.html

hier liest sich das ganze schon etwas positiver. Wäre halt gut, wenn man irgendwie nachvollziehen könnte, was nun wirklich gesagt wurde

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3001 am: 09 April 2025, 18:28:32 »
So wie sich das ließt, hat der Anwalt ja nicht so überzeugt, hätte mir da lieber einen von den Big Playern gewünscht…

ist das Satire...?


Re: BGH Urteil
« Antwort #3003 am: 09 April 2025, 18:34:12 »
Jo Bobby, der Anwalt könnte unser Problem sein. Ist mir auch unverständlich warum der das in Bewegung gesetzt hat. Mehr Schuld sehe ich da allerdings bei den renommierten Anwälten. Von dieser Seite hätte da ein Vorstoß kommen müssen. Aber zu der Zeit galt es hauptsächlich so viele Mandanten wie möglich zu bekommen. Das Gericht kann nur das vorgetragene werten und auf dieser Basis ein Urteil fällen selbst wenn die es besser wüssten.
Kann eng werden. Warum es allerdings wieder so lange dauert ist unbegreiflich. Urteil vermutlich nicht vor September Oktober.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3004 am: 09 April 2025, 18:36:18 »
@Hans1 warum Satire? also nicht von den OCs, sondern einer mit Fällen die gewonnen wurden, der Argumente bringt und bewusster Auftritt oder kennste Ramge?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3005 am: 09 April 2025, 18:37:25 »
Zitat „weniger als 10“, hat er einen Mandanten oder wie?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3006 am: 09 April 2025, 18:37:34 »

https://de.linkedin.com/posts/istvancocron_breaking-eugh-verhandlung-zum-thema-online-activity-7315717118799364096-hEuH

habt ihr die Kommentare unserer Anwälte gelesen?

Die ersten 4 zumindest …
Nur verstehe ich sie nicht ganz, bzw. weiß ich nicht was es für Konsequenzen hätte.
Etwa, dass maltesische Gerichte nicht zuständig sind und das ganze EuGH Verfahren ohne Urteil beendet wird?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3007 am: 09 April 2025, 18:41:43 »
@Galileo
So lese ich Grunows Antwort.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3008 am: 09 April 2025, 18:52:42 »
Ich Interpretiere das wie folgt, auch wenn Olli gleich die Keule schwingt  ;D

Grunow sagt: Interessant. Das liest sich dann eher so, als ob es hier - wie von diversen Kollegen angemerkt und ebenso vom LG Erfurt thematisiert - ein grundsätzliches Zulässigkeitsproblem geben könnte, welches Kollegen Ramge und Malta auf die Füße fallen könnte.

Ramge ist zwar Anwalt, aber keiner von uns. ( mögliches ;DFake Verfahren) Alles was Malta auf die Füsse fallen könnte, werte ich positiv fuer uns.

Zudem wurde mehrfach thematisiert ob die Vorlage aus Malta überhaupt zulässig war.

Jobst Ehrentraut ( toller Name  ;D) sagt:  Tolles Verfahren 🤣 möglicherweise ist der Spieler/die Spielerin dessen Forderung abgekauft wurde dennoch happy.

Jetzt ist die große Frage greifen Geheimhaltungklauseln der vorherigen Verfahren da noch 🤡 wohl eher nicht.

Drücken wir dem Verbraucherschutz mal die Daumen!

Spielt in meinen Augen auf das komplette (mögliche ;DFake verfahren an indem er sich über das ganze Fake verfahren lustig macht.

« Letzte Änderung: 09 April 2025, 18:56:25 von Bobby Speedy Ewing »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3009 am: 09 April 2025, 19:07:19 »
Weitere interessante Punkte waren:

- die Vertreterin der europ. Kommission hält Bill 55 wohl für unionsrechtswidrig. Dies müsste indiziert geprüft werden, falls Bill 55 auf das hiesige Vorlageverfahren Anwendung finden würde.

- Daraufhin der Vertreter der maltesischen Regierung: "Wir gehen davon aus, dass Bill 55 auf das hiesige Verfahren keine Anwendung findet." 🤣🤡

Kleiner Funfact: Frage des Beisitzers ("Rapporteur") an den Kläger, ob die Klage im Ausgangsverfahren zurückgenommen worden sei?" Kläger: "Ich weiss das nicht, aber gehe davon aus." Beisitzer: "Das war doch Teil Ihrer Ankaufvereinbarung. Wie können Sie das denn nicht wissen?" 🙈


Quelle: Post likedin...

Re: BGH Urteil
« Antwort #3010 am: 09 April 2025, 19:08:25 »
Mein Kalender sagt 9 April, nicht erster  :o ::)

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3011 am: 09 April 2025, 19:26:13 »
Leute, ich hatte heute Nacht einen Albtraum mit folgendem Inhalt......dieser Ramge ist keiner von uns. Das ist ein Casino-Anwalt unter falscher Flagge. Das Verfahren ist ursprünglich aus Malta fingiert worden. Es dient nur dem Zweck, dass alles durcheinander gebracht und massiv verzögert wird. Es ist auch wahrscheinlich, dass die Klage noch zurückgezogen wird oder der EuGH, wie er es andeutet, vielleicht sogar gar nicht zuständig ist und keine Entscheidung treffen kann. Das bedeutet dann, die ganze Warterei war völlig umsonst und es wurden Jahre in den Sand gesetzt + tausende Verfahren wegen einer Finte ausgesetzt.

Ich hoffe, ich wache bald auf....oh nein...ich glaube ich bin schon wach und habe gar nicht geträumt...

Herr Ramge kämpft zum Glück sehr hart für Verbraucherrechte. Er vertritt bereits weniger als 10 Mandanten. (Also insgesamt einen. Sich selbst.)


Re: BGH Urteil
« Antwort #3012 am: 09 April 2025, 19:50:24 »
Ich habe mir das jetzt auch noch einmal durchgelesen. Das was ja schon öfters von Anwälten angesprochen wurde scheint Realität zu sein. Eigentlich kann man nur hoffen dass das EuGH das abbläst. Eine Wittveranstaltung und der Herr Anwalt scheint in der Tat nicht unbedingt unsere Interessen zu vertreten. Dann gibt's vermutlich einen Restart. Also bis 2027. Ein Witz was in der Branche abgezogen wird und anscheinend ist man machtlos dagegen. Wahnsinn!

Re: BGH Urteil
« Antwort #3013 am: 09 April 2025, 21:54:29 »
Anscheinend liegt auch hier das Sprichwort völlig richtig: das Casino gewinnt immer...

Ich warte seid über 4 Jahren nach eine Entscheidung, ich möchte einfach nur damit endlich abschließen können, ob wir recht bekommen oder nicht, ich will endlich in Frieden damit abschließen und meine 3 spielfreie Jahre endlich genießen und nicht mehr daran denken ob es klappt oder nicht...

2021
2022
2023
2024
2025
2026?
2027?
2028?

Wie lange denn noch  :'(

Re: BGH Urteil
« Antwort #3014 am: 09 April 2025, 22:31:58 »
 Istvan Cocron: interessant wäre auch zu wissen, mit welchen finanziellen Mitteln der Kaufpreis für den Erwerb der Forderung des Spielers in Höhe von € 20.000,00 (?) bezahlt wurde? Aus Eigenmitteln des jetzigen Klägers, der nach dem Erwerb der Forderung dann nicht mal mehr prüft, ob die ursprüngliche Klage zurückgenommen wurde und dann nochmal (aus Eigenmitteln?) in Malta eine Klage einreicht, um Rechtssicherheit für ‚die Verbraucher‘ zu erreichen? Und warum hat sich ottoland in Malta nicht damit verteidigt, dass das Verfahren in Deutschland schon geführt und durch Vergleich beendet wurde? Wer hat die Kosten des ursprünglichen Klägers/Spielers aus dem Verfahren in Erfurt bezahlt? Er selbst?

 

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