1. Der EuGH hat 2016 entschieden, dass den Anbietern in Deutschland das Fehlen einer deutschen Konzession nicht entgegengehalten werden darf.
Frage: Was ist dann die Grundlage für Rückforderungsansprüche?
2. Kann das Fehlen einer Lizenz den Glücksspielanbietern negativ ausgelegt werden, wenn diese im betreffenden Zeitraum keine Gelegenheit hatten eine zu beantragen?
Frage: Kann man das Fehlen einer Lizenz beanstanden, wenn es die Möglichkeit eine solche zu beantragen gar nicht gab?
3. Abschließend würde mich noch interessieren, was bei Urteil pro Spieler mit den abgeführten Steuern geschieht. Das erfährt man dann aber wohl erst nach dem finalen Urteilsspruch.
1.Die Grundlage für Rückforderungsansprüche bei unerlaubtem Online-Glücksspiel ohne gültige deutsche Lizenz liegt vor allem im Zivilrecht, nicht im Strafrecht, gestützt durch das Verbot des Glücksspiels ohne Konzession nach deutschem Glücksspielrecht.
2.Ein Anbieter kann sich nicht erfolgreich darauf berufen, dass kein legales Verfahren zur Lizenzbeantragung existierte, wenn er gleichzeitig illegal Glücksspiel in Deutschland angeboten hat.
EuGH (Ince, C-336/14):
Wenn ein EU-Staat kein transparenter, diskriminierungsfreier Konzessionszugang bietet, darf das Fehlen einer Lizenz dem Anbieter nicht entgegengehalten werden – in strafrechtlicher Hinsicht.
Aber: Das bedeutet nicht, dass der Anbieter dadurch zivilrechtlich oder gewerberechtlich geschützt ist.
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