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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3675 am: 11 Juli 2025, 21:38:32 »
Die Prozessfinanzierer werden bei Staudt vermutlich Druck machen, dass mal Geld kommt. Anders kann man so eine Empfehlung nicht erklären.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3676 am: 11 Juli 2025, 21:44:57 »
Mich macht bei dem Szenario echt stutzig wieso ein Staudt dazu rät es anzunehmen. Ansonsten kann ich schon durchaus verstehen, wenn es Leute annehmen, da die meisten ja komplett am Ende sind wenn sie erst diesen Schritt wagen und da jeden Notgroschen annehmen.


Staudt hat ja vor 3-4 Tagen ein Video veröffentlicht, in dem es darum geht, dass die Gesellschaft eventuell liquidiert wird und dann nichts mehr zu holen wäre. ….

Deshalb lieber 15% als nichts.

Ich habe ja bereits meine DSGVO Auskunft und würde 15% vermutlich nicht annehmen, da es sich bei mir nur um einen 4-stelligen Betrag handelt.




Re: BGH Urteil
« Antwort #3677 am: 11 Juli 2025, 21:47:47 »
Die Prozessfinanzierer werden bei Staudt vermutlich Druck machen, dass mal Geld kommt. Anders kann man so eine Empfehlung nicht erklären.

Nein, dass stimmt nicht.
Weil keiner von denen Klage eingereicht hat.
Das sind Spieler, die über ihren Anwalt die DSGVO Auskunft angefordert haben.
Keiner von denen hat einen PKF

Re: BGH Urteil
« Antwort #3678 am: 11 Juli 2025, 22:44:45 »
Ein PKF pfeift auf 15 Prozent Angebote.
Bei 20.000 Euro und 37 Prozent PKF Anteil wären das 1.110 Euro. Damit finanzieren die gar nichts weiter.
Für Leute die noch vor dem Anteil stehen mag das zur Not noch OK sein da sie die Daten vermutlich eh nicht erhalten.
Rechtlich gesehen dürfte das aber die nächste Schweinerei sein. Aber Lobbys können anscheinend alles machen in Europa.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3679 am: 11 Juli 2025, 22:56:21 »
Habe 20% angenommen. Waren aber auch nur 1k Verlust. Also 200€ waren in dem Fall in Ordnung.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3680 am: 11 Juli 2025, 23:04:55 »
Habe 20% angenommen. Waren aber auch nur 1k Verlust. Also 200€ waren in dem Fall in Ordnung.


Verständlich.
Jetzt hast deine Ruhe.


Edit Olli: Vermeintlich Lustiges könnte persönlich beleidigend aufgefasst werden - daher gelöscht ...

« Letzte Änderung: Gestern um 07:00:19 von Olli »

*

Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3681 am: Gestern um 06:56:17 »
So ... den Ersten hat es erwischt ... beim halben Namen gibt es aber immer noch eine Woche Pause.
Unnötig sowas ... völlig unnötig ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #3682 am: Gestern um 08:56:18 »
Hallo Zusammen,

ist auch schon länger her, dass ich meine Erfahrungen geteilt hatte, aber seit dem letzten mal hat sich einiges getan und eventuell können meine Erfahrungen ja dem ein oder anderen
eine Antwort sein auf deren Fragen, aber bin auch gerne auf Meinungen anderer zu meinem Fall gespannt.

Ich habe gegen 2 Wettanbieter geklagt.

Anbieter 1:

Zuerst alle Daten angefragt damals, mit allen Ein- und Auszahlungen etc. dass ich einen Handfesten Betrag habe.
Nach ca. 2 Jahren Prozedur kam es dann zur gerichtlichen Verhandlung beim Landgericht.
Ob ein Vergleich in Frage kam, wurde während der Verhandlung gefragt vom Richter, beide Seiten verneinten das Ganze.
Urteil wurde zu meinen Gunsten entschieden und die Gegenseite ging beim OLG in Berufung, das war so Mitte 2024.
Seit dem hat sich nichts mehr getan, aber noch steht das Urteil zu meinen Gunsten.
Betrag ist ein hoher 5-Stelliger.

Anbieter 2:

Wurde alles zur gleichen Zeit wie beim Anbieter 1 gemacht und auch genau so, alle persönlichen Daten angefragt und ich hatte den schriftlichen Betrag der eingeklagt werden soll.
Es wurde mir direkt ein Vergleich von 10% angeboten, welches ich ablehnte, auch hier ist es ein hoher 5-Stelliger Betrag.
Die Verhandlung war im 1. Quartal diesen Jahres und der Verkündungstermin wurde versäumt und das Verfahren wurde ausgesetzt.
Kurz danach kam die Meldung vom LG, dass in diesem Fall auf den Entscheid des EuGh gewartet wird.


Nun ist einfach Geduld gefragt, aber am wichtigsten ist es weiterhin Spielfrei zu bleiben.
Hoffe konnte einigen hier helfen. Beste Grüße

*

Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: BGH Urteil
« Antwort #3683 am: Gestern um 09:14:38 »
@Galileo

Du schreibst „… Aber ist etwas kompliziert, weil die Namen auf den Auszügen nicht richtig zuzuordnen sind …“

Willst du damit sagen, dass man auf den Kontoauszügen nicht erkennen kann, zu welchem Casino oder Wettportal die Einzahlungen gehören? Was steht denn da? Der Betreiber? Oder irgendwelche Phantasienamen? Meine Frage bezieht sich auf Firmen auf der WhiteList. Illegale schreiben eh die Namen von Fake Shops.
LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #3684 am: Gestern um 17:55:03 »
Haha… Oli hat es aber auch wirklich jetzt schon 162 mal gesagt 😂😂
Von dem her verdient wer auch immer das war.

klar bei 1000 Verlust, da kann man das verstehen. Hätte da gar nicht mal dran gedacht gegen vorzugehen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3685 am: Gestern um 23:47:31 »
Die Prozessfinanzierer werden bei Staudt vermutlich Druck machen, dass mal Geld kommt. Anders kann man so eine Empfehlung nicht erklären.

Der PKF kann mit seinem Anteil der 15-% niemals zufrieden sein. In der ganzen Theorie, dass die Anwälte zur Annahme eines schlechten Vergleichs raten fehlt die Macht des PKF.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3686 am: Heute um 00:34:25 »
15% für den PKF der keine Kosten trägt, da keine DSVGO Auskunft vorliegt?


Die 15% sind für potenzielle Kläger, die auf eine Klage verzichten und 15% vom Verlust der nicht bekannt ist annehmen.

Nimmst du die 15% an, nennen sie dir Hinterher deinen Verlust. Davon bekommst du dann deine 15 %

Da ist dann kein PKF involviert.


Re: BGH Urteil
« Antwort #3687 am: Heute um 03:14:10 »
Für alle Chatgpt Liebhaber 😅 ein bsp. Chat gpt nicht alles zu glauben, auch wenn einige sich freuen würden..

🤝 Generalanwalt beim EuGH: Schlussantrag am 10. Juli 2025
Der Generalanwalt hat in seinen amtlichen Schlussanträgen erklärt:

Bill 55 ist europarechtswidrig.

Es verstößt gegen die Brüssel-Ia-Verordnung, die die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen in der EU regelt.

Spieler aus Deutschland dürfen weiterhin klagen – und Urteile müssen EU-weit vollstreckbar bleiben.

Die Antwort auf die Eingabe zu C-440/23

Die Schlussanträge sind aber erst für den 4. September angedacht. Also glaubt Chatgpt nicht alles 😅

Re: BGH Urteil
« Antwort #3688 am: Heute um 06:58:05 »
15% für den PKF der keine Kosten trägt, da keine DSVGO Auskunft vorliegt?


Die 15% sind für potenzielle Kläger, die auf eine Klage verzichten und 15% vom Verlust der nicht bekannt ist annehmen.

Nimmst du die 15% an, nennen sie dir Hinterher deinen Verlust. Davon bekommst du dann deine 15 %

Da ist dann kein PKF involviert.


Sorry mein Fehler, ich meinte bei bestehenden Klagen und Verfahren.

 

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