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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3675 am: 11 Juli 2025, 22:56:21 »
Habe 20% angenommen. Waren aber auch nur 1k Verlust. Also 200€ waren in dem Fall in Ordnung.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3676 am: 11 Juli 2025, 23:04:55 »
Habe 20% angenommen. Waren aber auch nur 1k Verlust. Also 200€ waren in dem Fall in Ordnung.


Verständlich.
Jetzt hast deine Ruhe.


Edit Olli: Vermeintlich Lustiges könnte persönlich beleidigend aufgefasst werden - daher gelöscht ...

« Letzte Änderung: 12 Juli 2025, 07:00:19 von Olli »

*

Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3677 am: 12 Juli 2025, 06:56:17 »
So ... den Ersten hat es erwischt ... beim halben Namen gibt es aber immer noch eine Woche Pause.
Unnötig sowas ... völlig unnötig ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #3678 am: 12 Juli 2025, 08:56:18 »
Hallo Zusammen,

ist auch schon länger her, dass ich meine Erfahrungen geteilt hatte, aber seit dem letzten mal hat sich einiges getan und eventuell können meine Erfahrungen ja dem ein oder anderen
eine Antwort sein auf deren Fragen, aber bin auch gerne auf Meinungen anderer zu meinem Fall gespannt.

Ich habe gegen 2 Wettanbieter geklagt.

Anbieter 1:

Zuerst alle Daten angefragt damals, mit allen Ein- und Auszahlungen etc. dass ich einen Handfesten Betrag habe.
Nach ca. 2 Jahren Prozedur kam es dann zur gerichtlichen Verhandlung beim Landgericht.
Ob ein Vergleich in Frage kam, wurde während der Verhandlung gefragt vom Richter, beide Seiten verneinten das Ganze.
Urteil wurde zu meinen Gunsten entschieden und die Gegenseite ging beim OLG in Berufung, das war so Mitte 2024.
Seit dem hat sich nichts mehr getan, aber noch steht das Urteil zu meinen Gunsten.
Betrag ist ein hoher 5-Stelliger.

Anbieter 2:

Wurde alles zur gleichen Zeit wie beim Anbieter 1 gemacht und auch genau so, alle persönlichen Daten angefragt und ich hatte den schriftlichen Betrag der eingeklagt werden soll.
Es wurde mir direkt ein Vergleich von 10% angeboten, welches ich ablehnte, auch hier ist es ein hoher 5-Stelliger Betrag.
Die Verhandlung war im 1. Quartal diesen Jahres und der Verkündungstermin wurde versäumt und das Verfahren wurde ausgesetzt.
Kurz danach kam die Meldung vom LG, dass in diesem Fall auf den Entscheid des EuGh gewartet wird.


Nun ist einfach Geduld gefragt, aber am wichtigsten ist es weiterhin Spielfrei zu bleiben.
Hoffe konnte einigen hier helfen. Beste Grüße

*

Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3679 am: 12 Juli 2025, 09:14:38 »
@Galileo

Du schreibst „… Aber ist etwas kompliziert, weil die Namen auf den Auszügen nicht richtig zuzuordnen sind …“

Willst du damit sagen, dass man auf den Kontoauszügen nicht erkennen kann, zu welchem Casino oder Wettportal die Einzahlungen gehören? Was steht denn da? Der Betreiber? Oder irgendwelche Phantasienamen? Meine Frage bezieht sich auf Firmen auf der WhiteList. Illegale schreiben eh die Namen von Fake Shops.
LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #3680 am: 12 Juli 2025, 17:55:03 »
Haha… Oli hat es aber auch wirklich jetzt schon 162 mal gesagt 😂😂
Von dem her verdient wer auch immer das war.

klar bei 1000 Verlust, da kann man das verstehen. Hätte da gar nicht mal dran gedacht gegen vorzugehen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3681 am: 12 Juli 2025, 23:47:31 »
Die Prozessfinanzierer werden bei Staudt vermutlich Druck machen, dass mal Geld kommt. Anders kann man so eine Empfehlung nicht erklären.

Der PKF kann mit seinem Anteil der 15-% niemals zufrieden sein. In der ganzen Theorie, dass die Anwälte zur Annahme eines schlechten Vergleichs raten fehlt die Macht des PKF.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3682 am: 13 Juli 2025, 00:34:25 »
15% für den PKF der keine Kosten trägt, da keine DSVGO Auskunft vorliegt?


Die 15% sind für potenzielle Kläger, die auf eine Klage verzichten und 15% vom Verlust der nicht bekannt ist annehmen.

Nimmst du die 15% an, nennen sie dir Hinterher deinen Verlust. Davon bekommst du dann deine 15 %

Da ist dann kein PKF involviert.


Re: BGH Urteil
« Antwort #3683 am: 13 Juli 2025, 03:14:10 »
Für alle Chatgpt Liebhaber 😅 ein bsp. Chat gpt nicht alles zu glauben, auch wenn einige sich freuen würden..

🤝 Generalanwalt beim EuGH: Schlussantrag am 10. Juli 2025
Der Generalanwalt hat in seinen amtlichen Schlussanträgen erklärt:

Bill 55 ist europarechtswidrig.

Es verstößt gegen die Brüssel-Ia-Verordnung, die die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen in der EU regelt.

Spieler aus Deutschland dürfen weiterhin klagen – und Urteile müssen EU-weit vollstreckbar bleiben.

Die Antwort auf die Eingabe zu C-440/23

Die Schlussanträge sind aber erst für den 4. September angedacht. Also glaubt Chatgpt nicht alles 😅

Re: BGH Urteil
« Antwort #3684 am: 13 Juli 2025, 06:58:05 »
15% für den PKF der keine Kosten trägt, da keine DSVGO Auskunft vorliegt?


Die 15% sind für potenzielle Kläger, die auf eine Klage verzichten und 15% vom Verlust der nicht bekannt ist annehmen.

Nimmst du die 15% an, nennen sie dir Hinterher deinen Verlust. Davon bekommst du dann deine 15 %

Da ist dann kein PKF involviert.


Sorry mein Fehler, ich meinte bei bestehenden Klagen und Verfahren.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3685 am: 13 Juli 2025, 16:38:17 »
Die Berufung wurde vom OLG verworfen und nun wurden keine Rechtsmittel (Nichtzulassungsbeschwerde) mehr eingelegt. Die Frist ist hierfür nun rum. Das sagte mein Anwalt

Nach 522 1 ZPO oder wurde sie zurückgewiesen? Werden momentan überhaupt Berufungen zurückgewiesen?


Re: BGH Urteil
« Antwort #3686 am: 13 Juli 2025, 18:54:33 »
Ja genau, die Berufungsbegründung genügte nicht den gesetzlichen Anforderungen jnd gegen die Verwerfung der Berufung wurde kein Rechtsmittel mehr eingelegt und somit ist das Urteil rechtskräftig

Welches nun?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3687 am: Gestern um 13:55:12 »
Bei dem Anbieter mit den Jahreszahlen ist es halt so, dass man absolut keine Transaktionsdaten bekommt.
Wie sollte es hier weitergehen? Kein PFK nimmt das Risiko ohne diese Liste.

Ich habe vor kurzem mit einem RA ein Gespräch gehabt, welcher mitteilte, dass Sie zwei Verfahren gegen den Anbieter mit den Jahreszahlen verloren haben, wo der Klient
die Ein bzw. Auszahlungen per Kontoauszug ermittelt hat. Da aber auf den Auszügen nie der Name des Anbieter zu lesen ist, sondern immer nur der Zahlungsdienstleister wie z.B. ,,Worldpay'' hat
der OC gesagt die Zahlungen seien nie angekommen. Das Gericht konnte diese Aussage nicht belegen. Man kann nicht nachvollziehen wo das Geld hingeflossen ist (Kurzfassung)

Des Weiteren wird der Anbieter mit den Jahreszahlen anscheinend von einen der renommiertesten Kanzleien der Welt vertreten, was das ganze noch schwieriger macht.

Ich denke nicht, dass der Anbieter jemals wieder Listen herausgibt. Auch die ganzen Scheinprozesse mit der IDPC helfen nichts.

Daher kann ich gut verstehen, wenn man das außergerichtliche Angebote annimmt, gerade im Hinblick auf eine bevorstehende Liquidierung.

Ich bin selber auch betroffen, habe aber von Staudt hierzu noch nichts gehört. Ich frage mich aber auch, ob ich das Angebot lieber annehmen sollte, wenn es denn kommt.
Ich sehe keine andere Möglichkeit bei diesem OC. Eine Stufenklage wie einer meiner Vorgänger bereits gesagt hat, lässt auch nicht ausschließen, dass man die Liste je bekommt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3688 am: Gestern um 15:59:00 »
Also muss man enorm differenzieren zwischen laufenden Klagen und derer die noch nicht eingereicht wurden…

 

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