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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3690 am: Gestern um 05:54:15 »
Weniger da Liquidation- es gibt nur andere Vergleichsangebote

Re: BGH Urteil
« Antwort #3691 am: Gestern um 07:17:09 »
Kann mir halt nur schwer vorstellen, das der größte Anbieter der Welt in Deutschland mit Umstrukturierungen und Liquidation (Schein Insolvenz) damit durchkommt, Urteile nicht zu bezahlen und dann weiterhin seine Geschäfte treibt als nichts wäre.

PS. Kann diese Staudt Empfehlung daher kommen weil die Aussicht auf die Listen inzwischen aussichtslos ist und das bei einer endliche Anzahl an Urteilen die bereits gefällt sind, sich somit vielleicht auch eine höhere Zahlungsbereitschaft zeigt, wenn sozusagen für den Anbieter auch Licht am Ende des Tunnels ist?

« Letzte Änderung: Gestern um 07:19:24 von Matze1234 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3692 am: Gestern um 08:44:02 »
Wenn die damit nicht durchkommen würden glaube ich kaum das Staudt dazu raten würde.
Eigentlich ne tolle Geschäftsidee von denen.
Ich nenne es eher Erpressung. Du bekommst erst das was dir zusteht wenn du blind einen Deal abschließt. Die mit bestehenden Klagen bekommen dann meinetwegen 30 Prozent bei der Liquidation. Jetzt kann sich jeder ausrechnen was die sich sparen bei diesem Milliardengeschäft. Und das alles ganz ungeniert völlig offen vorgetragen. Das geht glaube ich nur in dieser Branche.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3693 am: Gestern um 10:32:29 »
Klar ist das dies in dieser Branche sicherlich einfacher geht aber es liegt halt viel an unserem „Rechtssystem“! Normalerweise müsste es ein Gesetz geben, das alle gleichen Verfahren nicht mehr behandelt werden müsste!
Auch das Bill 55 fallen wird. Jeder weiß es aber es braucht wieder Zeit bis es de Facto zurückgenommen wird!

Warum muss jeder selbst sein Verfahren weiterführen wenn es einmal geklärt ist?

Das Problem gibt es auch in der Automobilbranche. Am 1.August wird VW vor dem EuGH verurteilt! Aber das wird wieder nur wenige Motoren betreffen, weil sich VW bei anderen Verfahren mit dem Kläger sich „geeinigt“ hat. Auch die haben sich das ausgerechnet.
« Letzte Änderung: Gestern um 10:40:36 von positve »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3694 am: Gestern um 13:08:26 »
Letztendlich ist ja jeder Vergleich ein Verfahren weniger was bei Entscheidung des EuGH dann noch verbleibt.

Ich glaube der lange Atem wird sich auszahlen, denn ich habe auch mal von meinem Anwalt von etwaigen Domainpfändugen gehört und die werden sicher umgangen werden und selbst ein verkauf schützt mich als Käufer ja nicht davor was ein Unternehmen in der Vergangenheit vergeigt hat.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3695 am: Gestern um 13:19:49 »
Warum sollten Kläger bei Liquidation bessere Angebote erhalten? Wenn das eh bedeutet das man keine Aussicht auf Erfolg habe? Was soll der unterschied sein ? Könnten die Jahreszahlen sich so aus dem Staub machen bekäme keiner ein Angebot ! Oder?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3696 am: Gestern um 14:17:40 »
Mit der aktuellen Masche kommen sie zwar um noch mehr Klagen rum, aber um die bereits geltend gemachten Ansprüche führt glaube ich kein Weg vorbei.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3697 am: Gestern um 16:40:07 »
Wenn der Betreiber liquidiert werden sollte dann schon. Da wird die vorhandene Masse vom Verwalter aufgeteilt. Ich bin mir nicht sicher aber bei den Österreichern waren dies so zwischen 25 und 30 Prozent der Klagesummen. Zumindest meine ich das damals irgendwo gelesen zu haben.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3698 am: Gestern um 18:34:24 »
Wenn der Betreiber liquidiert wird bekommst du nur Geld bei einem rechtskräftigen Urteil!

Wenn du noch am LG oder OLG festhängst bekommst du nichts.

Ich spreche aus Erfahrung weil ich damals super viel Glück hatte bei einem Anbieter der liquidiert wurde.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3699 am: Gestern um 21:51:03 »
also ich hatte gehört  sobald die Klage eingereicht ist , ist diese Forderung dann auch Thema bei der Verteilung … aber wenn du es schon selber durch hast müssen die sich langsam sputen ja bevor dann der EugH entscheidet  …

Wie hoch  war dann noch der Anteil den du von deiner Forderung bekommen hast ?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3700 am: Gestern um 22:07:56 »
So habe ich das auch gehört und wenn ich das von Staudt richtig verstanden habe ging's bei den 15 Prozent nur um diejenigen die keine Datenauskunft bekommen.
Aber vielleicht täusche ich mich auch.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3701 am: Heute um 00:26:44 »
Strafrechtlich relevante Forderungen, schon unglaublich, dass man diese so easy los werden soll. Steuerhinterziehungen, Geldstrafen, Unterhaltszahlungen, Gelder aus Raubüberfallen, etc , die sind von der Insolvenz ausgenommen,sich mit Geldern aus illegalem Glücksspiel zu bereichern, die Firma schließen, kein Thema. Wäre wahrscheinlich nur dann ein Thema, wenn Steuern offen wären.
Man könnte ja mal auf die Idee kommen, solche Firmenkonten einzufrieren, wegen illegal und wie bei Opfern von Straftaten, die teilweise gesucht werden, das Geld an die Opfer auszuzahlen, die über einen gerichtlichen Titel etc verfügen. Wäre ja nur eine Idee

Re: BGH Urteil
« Antwort #3702 am: Heute um 01:00:25 »
Wie siehts eigentlich mit dem ehemaligen Sponsor von Real Madrid zuletzt 2012-2013 aus? Zahlen die Vergleiche oder wird da versucht zu liquidieren? Lese hier immer nur von den Jahreszahlen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3703 am: Heute um 06:04:46 »
Wenn das Urteil nicht rechtskräftig ist bekommst du nichts.

1) nach einem Jahr gibt es die Firma nicht mehr wer soll das Geld zahlen?

2) es könnte auch sein das du bei Gericht verlierst.

Damals habe ich 33 Prozent erhalten.

Klagen die nicht rechtskräftig werden können nicht angemeldet werden. Somit um so wichtiger das es nun voran geht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3704 am: Heute um 06:09:26 »
Wenn deine Klage noch läuft und die Liquidation beendet wird (also die Firma gelöscht wird):
   •   Nach der Löschung der Firma wird es problematisch, denn die Gesellschaft existiert formal nicht mehr.
   •   Deine Klage kann dann ggf. nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden, weil es keinen Anspruchsgegner mehr gibt.
   •   Ausnahmen: In manchen Fällen kann ein Nachtragsliquidator bestellt werden oder du kannst gegen Gesellschafter oder Geschäftsführer persönlich klagen, z. B. bei Insolvenzverschleppung, Betrug oder Durchgriffshaftung – aber das ist komplex und selten erfolgreich ohne klare Beweise.

 

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