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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Da stellt sich dann die Frage wie viel Einfluss der Generalstaatsanwalt bzw dessen Empfehlung hat :) da bin ich ja mal gespannt

Überwiegend hat sich das Gericht in der Vergangenheit daran orientiert.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Andere Schlussanträge vom gleichen Generelanwalt deuten für morgen nur ein Schlussantrag für uns.

Wir hören uns morgen... :)

Geht es morgen nur um Casino oder auch um Bill55?

Ist das nicht irgendwie zusammenhängend?

Interessant, warum es die bekannten Kanzleien noch nie mit einer Verpflichtungsklage versucht haben. Das scheint doch absolut richtig zu sein. Wenn die Lumpen sich nicht bewegen, muss man sie zwingen, sich zu bewegen.

Hmm... Was wäre denn bei einer Verpflichtungsklage zu verdienen?
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: 1212fagusi am 03 September 2025, 15:41:23
Geht es morgen nur um Casino oder auch um Bill55?
Die Klage ist das eine, ob die zahlen das andere. Kein direkter Zusammenhang.
Und morgen geht's um die Klage. Vielleicht gibt's aber eine Bemerkung Bill55 wegen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.


Warum sollte das für ein Einzelfall sein?
Macht für mich kein Sinn dann die Schlussanträge zu verschieben. Wird spannend. Nächstes Verfahren würde ja wieder 2 Jahre dauern bis es vors EuGH kommt. Brauch es nicht, weil Deutsche Gerichte es eigentlich klar sehen.


Dann stelle ich mir aber die Frage warum Redell und Co nicht längst einen geeigneten Fall vor das EuGH gebracht haben. Ist ja auch deren größtes Geschäftsfeld. Auf Grund der Nachfragen vom EuGH beim BGH von vor ca 14 Tagen kann ich es mir jedoch nicht vorstellen dass gar nichts passiert. Zumindest in der Frage ob das Angebot illegal und EU konform war kann es nicht als Einzelfall behandelt werden.
Wenn doch knallen auf Malta und Gibraltar die Korken. Jeder Monat in den nichts passiert ist ein guter Monat für die Anbieter. Die PKF sind auch nicht endlos liquide und viele Klagen werden dadurch verspätet oder nicht eingereicht. Wie der BGH dann reagiert bleibt abzuwarten.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/veranstalter-von-online-gluecksspielen-zieht-revision-zum-bgh-zurueck-238563.html

Weil die Verfahren in Deutschland klar zu unseren Gunsten gehen wurde dieses Verfahren fingiert. Es gibt überhaupt kein aktuellen Fall. Der BGH wartet selbst auf diesen Fall. Deshalb muss was passieren.

Das wäre ja was nach Jahren zu sagen der Fall ist ein Einzellfall...

Bettarmore und Tipinsklon werden von der selben Kanzlei vertreten.

Für Bettarmore hat die Kanzlei damals zurückgezogen, da sie wusste dass sie verlieren. Die gleiche Kanzlei hat aber mit dem Tipinsklo Verfahren (4-5000€)ein Verfahren vorgetragen wo es keine Limitverstöße etc. gab.


Der EuGH weiss zum Glück von den dubiosen Umständen. Daher wird schon alles gut gehen. Daumen drücken.

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