Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Das Forum wird gewartet. Bitte entschuldigt eventuelle vorübergehende Störungen.
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

BGH Urteil

  • 4079 Antworten
  • 1249215 Aufrufe
Re: BGH Urteil
« Antwort #4035 am: 08 September 2025, 17:38:43 »
Genau Roy, das ist irgendwie wieder Glücksspiel. Oh man.

Sport.. Ich habe noch eine zweite, deutlich größere.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4036 am: 08 September 2025, 17:42:53 »
Wo ist der 2. ? Würde ich davon abhängig machen…vlt?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4037 am: 08 September 2025, 17:53:44 »
So ein Verein, der sich in München wohl fühlt.  :-X

Re: BGH Urteil
« Antwort #4038 am: 08 September 2025, 18:33:11 »
Welchen Zusammenhang gibt es zwischen der Entscheidung für oder gegen einen Vergleich mit dem Gegner in einem anderen Verfahren?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4039 am: 08 September 2025, 18:45:42 »
Es gibt zwischen den Anbietern natürlich keine direkten Zusammenhänge. Aber aufgrund der Situation Jahreszahlen Überlegungen.
Wie gesagt RA Staudt hat das mit der Liquidation auch erwähnt.
Habe ich eine eventuell 'unsichere' Klage würde ich mir auch überlegen ob ich es annehmen würde. Hat die Klage eine Streitsumme von meinetwegen 20.000 Euro und mein zweiter Fall zB 90.000 Euro würde ich persönlich es bei den Jahreszahlen drauf ankommen lassen auch wenn es am Ende weniger werden würde.
Hätte ich bei den Zahlen zB eine 100.000 Euro Klage und keine weitere würde ich vermutlich annehmen um überhaupt etwas zu bekommen.

Ich hoffe mein Beispiel ist verständlich rüber gekommen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4040 am: 08 September 2025, 18:48:56 »
Okay, das verstehe ich auf einer emotionalen Ebene. Oder wenn es darum geht, auf eine Rückzahlung angewiesen zu sein.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4041 am: 08 September 2025, 19:02:09 »
Ja ich habe auch einen VU von dem Jahreszahlen Verein der „Gesellschaft LP“

Vollstreckung mehr als schwierig seit einem Jahr keine Reaktion … Es muss man echt abwägen … wiederum wenn dann aus der kalten 40 Prozent   kommen  … wieso ???? Die haben ja nix zu verschenken wenn eh eine Liquidationen im Raum steht wäre es ja Quatsch … Oder wollen sie große Fische weg bekommen …

Re: BGH Urteil
« Antwort #4042 am: 08 September 2025, 19:43:40 »
In seinem Fall eher kleiner Fisch lt seiner Aussage.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4043 am: 08 September 2025, 19:55:13 »
Unterer sechsstellig Bereich finde ich net so gleich auch wenn er noch was weitaus größeres hat wie er schreibt 

Re: BGH Urteil
« Antwort #4044 am: 08 September 2025, 20:07:46 »
Kleiner fünfstelligen Bereich. Eventuell 20.000 Euro.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4045 am: 08 September 2025, 20:11:49 »
Sorry Roy du hast recht… aber allgemein kommt wohl bei der Lp der Jahreszahlen wieder Bewegung rein wenn sogar wieder Anwälte bestellt werden etc. Was ich so höre … habe ich etwas mehr Hoffnung da mal was zu sehen …

Re: BGH Urteil
« Antwort #4046 am: 08 September 2025, 20:18:59 »
Was meinst du mit Bewegung und wo hast das gehört?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4047 am: 08 September 2025, 20:28:43 »
Naja hab ja Zeiten da konnte nie was zugestellt  werden bzw. Haben sich nie Anwälte bestellt und jetzt  teilweise wieder sogar Vergleichsangebote

Re: BGH Urteil
« Antwort #4048 am: 08 September 2025, 20:45:40 »

Man sollte verstehen, was hier gespielt wird:

Wer 40 % anbietet, hat offenkundig noch Mittel, sonst gäbe es gar nichts.

Ziel ist es, möglichst viele billig abzufinden, bevor es ernst wird.

Für „Jahreszahlen“ ist das ein Rechenexempel: 40 % jetzt zahlen ist günstiger, als später 100 % plus Zinsen und Kosten leisten zu müssen.


Fazit: Ein Angebot ist kein Geschenk, sondern ein Beweis, dass was zu holen ist. Wer vorschnell unterschreibt, hilft nur dem Gegner, sich billig freizukaufen. Die Mutter dahinter ist milliardenschwer.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4049 am: 08 September 2025, 20:53:37 »
So sehe ich es grundsätzlich auch … der öffentliche Druck wird ja auch größer und es geht ja dann irgendwann doch ums Image

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums