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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4095 am: Gestern um 13:29:07 »
Naja verfahren die nicht ausgesetzt sind werden dann ggf. stattfinden aber bekannt ausgesetzten denke ich auch das der BGH da leider sprechen muss weil seine Vorlage war ja die Grundlage für die Aussetzungen

Re: BGH Urteil
« Antwort #4096 am: Gestern um 13:56:33 »
Wie bitte? Das macht ja überhaupt kein Sinn!

Die Gerichte haben entweder ausgesetzt oder nicht! Die werden ja wohl keine Unterschiede machen.

Und außerdem kann ein OLG aussetzten, das BGH muss aussetzen.

Ich gehe davon aus das dann die Gerichte wieder die Verfahren aufnehmen, weil es nichts mehr Gegensprechen würde!

Entweder man hat Anspruch oder nicht.
Verlust ist Verlust, was sollte da der BGH noch klarstellen

Re: BGH Urteil
« Antwort #4097 am: Gestern um 14:09:35 »
Selbst wenn nach dem Vorschlag des General Staatsanwalt jeder weiß wo der Hase lang läuft, werden die Verfahren erst nach dem Urteil des BGH wieder aufgenommen ( leider!)
Eindeutiges Jein.  >:(
Die Vorlagen des BGH an das EuGH wurden ja jeweils mit der Sichtweise pro Spieler plus Begründung dorthin verwiesen. Der BGH muss aussetzen, die untergeordneten nicht unbedingt. Ein paar, zugegeben wenige, OLG haben nicht ausgesetzt. Bei den LG deutlich mehr die nicht ausgesetzt haben. Es wird nach eventueller für uns positiver Rechtssprechung sicher Gerichte geben die dann auch den BGH abwarten, aber eben auch welche die Verfahren wieder aufnehmen.
Wie gesagt bei eindeutiger Rechtssprechung für uns.
Der BGH wird sicher bei Bestätigung des EuGH seine Meinung auf einmal ins negative ändern.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4098 am: Gestern um 14:57:55 »
Also bei mir hieß es bei der Begründung der Aussetzung dass das BGH es an die EUGH weitergeleitet hat und bei einer EUGH Entscheidung klar sein sollte und man daher auf diese Entscheidung wartet und aussetzt. Daher würde ich eigentlich schon vermuten dass es nach der EUGH Entscheidung weitergeht. Aber da hilft wohl auch nur abwarten.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4099 am: Gestern um 15:09:18 »
Ich wurde nicht mal über den Grund der Aussetzung informiert, bekam ich nur nach x Nachfragen mitgeteilt ohne Begründung!

Re: BGH Urteil
« Antwort #4100 am: Gestern um 19:46:37 »
Bei mir ist die Aussetzung (LG) ebenfalls mit dem EuGH begründet.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4101 am: Gestern um 20:19:07 »
Ich kenne von vier Leuten die Aussetzung am OLG, alle beziehen sich auf EuGH.

« Letzte Änderung: Heute um 09:40:14 von Olli »

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4103 am: Heute um 09:44:01 »
Sehr schön!

Und nun schaust Du Dir noch einmal Deinen Beitrag im Entwurf an, damit Du zukünftig auch Anbieternamen in Links verschleiern kannst, wie ich es bei Dir nachgehoilt habe. Übrigens habe ich das vor Kurzem erst noch erklärt!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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