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BGH Urteil

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Offline Olli

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  • 8.018
Re: BGH Urteil
« Antwort #4215 am: 24 September 2025, 13:30:20 »
Danke, Herr Cocron, dass wenigstens Sie mich gehört haben! Danke fürs Mitschreiben!

Zitat
RA Cocron hat keinen Akku mehr  >:(

Dem können wir doch abhelfen ...

ALLE GLÜCKSBÄRCHIS BITTE DIE BRUST ENTBLÖßEN UND HERRN COCRON EIN WENIG ENERGIE IN FORM EINES REGENBOGENS SCHICKEN!

https://www.youtube.com/watch?v=85ilVkxGn1c
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #4216 am: 24 September 2025, 13:31:31 »
11.12 ist super früh. Hätte eher mit 2026 gerechnet.
Sehr ausführlicher Bericht wirklich toll geschrieben.
Ja Hammer früh. Dann kann man bis Juni 2026 mit einem Urteil rechnen. Top👍
Ich bin mir sicher dass wir jetzt auch mit neutraler Sicht von Michaelsen und Grunow eine Einschätzung bekommen. Die sind in der Regel besser als die der 10 Zeilen Einschätzung und 30 Zeilen Werbungs Anwälte.
« Letzte Änderung: 24 September 2025, 13:41:20 von Roy1234 »
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4217 am: 24 September 2025, 13:34:36 »
Grunow würde ich gerne lesen, allerdings ist er leider ruhiger geworden und schreibt nicht mehr so viel. Seine Artikel sind mit Abstand die besten.

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Offline Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4218 am: 24 September 2025, 13:45:42 »
Habe mir mal die Fragen angeguckt, die standen ja so blank da, das ist abstrus.
Allein die Frage vom beisitzenden Richter bzw Antwort dazu sagt eigentlich alles. Nach dem Motto, was können wir dafür..dass wir keine Lizenz haben.

Das muss ein klares Urteil für uns werden
« Letzte Änderung: 24 September 2025, 13:47:58 von Eddy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4219 am: 24 September 2025, 13:48:22 »
Beisitzender Richter EuGH an …:

Wann ist … auf den deutschen Markt gekommen? Haben Sie kein präzises Datum? 2012 hat …. einen Antrag auf Lizenzerteilung gestellt und die Lizenz nicht bekommen.



Dennoch wurde das Online-Sportwetten-Angebot unterbreitet, obwohl … wusste, dass keine Lizenz vorlag. Verlangt …. vom EuGH, dass übersehen wird, dass diese ohne Lizenz Online-Sportwetten angeboten hat, obwohl … wusste, dass in Deutschland eine Lizenz erforderlich ist? Ist das nicht einfach auch eine „Wette“ von Seiten … auf den positiven Ausgang der Klageverfahren auf Erteilung einer Lizenz?

Mein Lieblingsabsatz :)

Re: BGH Urteil
« Antwort #4220 am: 24 September 2025, 13:49:52 »
Wollte ich auch grad teilen..Sagt schon alles aus!

Aber ich hatte den Anbieter entfernt :)

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Offline Eddy

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  • 146
Re: BGH Urteil
« Antwort #4221 am: 24 September 2025, 13:53:17 »
Ich glaube die wurden ordentlich gegrillt dort

Re: BGH Urteil
« Antwort #4222 am: 24 September 2025, 13:59:54 »
Da sind die besten und teuersten Anwälte der EU aus allen Ländern. bis auf Malta sind sich alle einig und auch die Europäische Union sieht es so. Der BGH hat selbst in Vorfeld eine Prognose abgegeben. Die Können noch nicht alle Blöd sein die Anwälte!

Re: BGH Urteil
« Antwort #4223 am: 24 September 2025, 14:00:32 »
Ich finde es viel schlimmer dass die Konstrukte 2012 nach dem 'Abbruch' des Konzessionsverfahrens nicht dagegen geklagt haben, sondern einfach mal alles ignoriert haben. Außerdem gab's viele Webseiten schon vor diesem Zeitraum.
Das EuGH hätte vielleicht mal eine Handvoll von uns laden sollen um zu erzählen wie effektiv Spielerschutz gepredigt und dann in der Realität ausgesehen hat.
ZB:
Ich nach 5.000 Euro Verlust:
Mist Laden, hier verzockt man sein Leben. Bitte Konto schließen
VIP Berater: ah das ist nur ein kleines Tief, ich gebe ihnen jetzt erstmal 250 Euro Bonus
Spielsüchtiger(ich): OK das probiere ich noch
Alles mit Pech weg...neue Einzahlung
Etc etc etc

Wer kennt es nicht. Spielerschutz ist sicher nicht den Süchtigen mit Geschenken und Gewalt zu halten. Die haben genug Instrumente um zu erkennen wer richtig mies drauf ist und nützen das aus.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4224 am: 24 September 2025, 14:25:56 »
Edit Olli: Wegen Anbieternamen im Link eben diesen entfernt!

Zweiter Edit Olli: 2 Wochen Forenpause hätte ich doch fast vergessen!
Ich hatte doch kürzlich erst beschrieben, wie man einen Link einstellt. Als fleissiger Leser dieses Threads muss ich davon ausgehen, dass Du dies gelesen hattest.
« Letzte Änderung: 24 September 2025, 16:07:04 von Olli »

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TAL

Re: BGH Urteil
« Antwort #4225 am: 24 September 2025, 14:33:25 »
Das lese ich mir auch gleich mal durch. Interessant ist es allemal.

Aber... noch einer?
Ist das mangelnde Aufmerksamkeit oder schlichtweg Ignoranz?
Ich gehe jetzt wohlwollenderweise mal von Ersterem aus.
Von daher:

Man kann dem Link einen Namen geben, statt einfach nur die Adresse hier reinzukopieren. Das geht so:
Klick

Was dann sichtbar hier im Beitrag steht, ist das:
Startseite Fags.
Klickt man darauf, landet man auf der verlinkten Seite

Statt 'Startseite Fags' könnte man es auch 'Hier klicken.' oder einfach nur 'Link' nennen. Oder eben 'Artikel im Wochenblatt vom 24.09.2025' oder 'Kommentar von RA Mustermann'.

Das wäre die 'manuelle Lösung', in der man den Code selber hinschreibt.

Idealerweise schreibt man noch kurz eine 'Warnung' drunter, in der steht, daß der verlinkte Inhalt Anbieternamen (oder auch 'schädliche' Bilder) enthält.




Ich schreibe auf dem Handy, benutze also immer die Schnelleingabe. Aber auf dem PC oder Laptop kann man auch den Editor nutzen, mit dem man den Code nichtmal selbst eingeben muß. Dort sollte irgendwo ein Symbol sein, das aussieht wie Kettenglieder (=Links) oder eine Weltkugel mit einem Zettel dran. Wenn man dort draufklickt, wird der Code (die Klammern mit Inhalt), der dafür sorgt, daß eine Verlinkung erstellt wird, schon in das Textfeld gesetzt, und man muß nur noch via Kopieren und Einfügen die Adresse, und anschließend einen individuellen Namen für den Link, einfügen.
Wenn man sich das alles nicht merken will, kann man es also auch einfach mit dieser Schaltfläche machen.


-edit-

Ich hab selbst mal in der Desktopversion nachgeschaut. So sieht das hier im Forum aus:
Klick

Im grünen Kreis ist das Symbol, das man anklicken muß, damit der Code für eine Verlinkung unten ins Texteingabefeld eingefügt wird.
An der Stelle mit dem roten Pfeil (direkt hinter das erste 'url') schreibt man dann ein 'Gleich-Zeichen' (=), und direkt dahinter kopiert man die Adresse rein.
An die Stelle mit dem blauen Pfeil (zwischen die beiden Klammern) kommt dann der Name / Linktext, der im Forum angezeigt werden soll.
Das alles macht man ohne irgendwelche Leerzeichen, direkt hintereinander weg.


Spätestens damit dürfte das eigentlich jeder hinbekommen, und soviel Rücksicht darf man meiner Meinung nach auch 'im Eifer des Gefechts' erwarten.


Da sowas öfters vorkommt... vielleicht sollte man, genau wie zum Thema 'Zitieren' vielleicht mal einen Thread namens 'Verlinkung externer Inhalte' (oder so ähnlich) erstellen, in dem solche Infos stehen.

Ich wollte die Bilder direkt hier in den Beitrag einfügen, aber das ging nicht. Zumindest in der Vorschau wurden sie nicht angezeigt. Könnte aber auch am Upload-Anbieter liegen, da 'hakt' es manchmal. Egal. Geht ja auch so.

Ansonsten... es scheint ja voranzugehen. : )

« Letzte Änderung: 24 September 2025, 14:39:02 von TAL »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4226 am: 24 September 2025, 14:37:58 »
Ich habe es mir nochmals in Ruhe durchgelesen und finde auch daß alles recht dünn ist was die Beklagte vorbringt. Alles stützt sich auf Ince und den Prozess des Verwaltungsgerichts dessen Urteil nie rechtskräftig geworden ist.
Die oben stehende Frage des besitzenden Richters ist schon fast voller Hohn gegen Kahns Verwandtschaft.
Wie vorhin geschrieben gehört Verbraucherschutz in die Hände der nationalen Gerichte. Hört sich alles gut an.
« Letzte Änderung: 24 September 2025, 14:39:32 von Roy1234 »
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4227 am: 24 September 2025, 15:01:38 »
Der Staatsanwalt der dem Gericht seine Einschätzung präsentiert ist der gleiche wie im Casino Fall:)!


Re: BGH Urteil
« Antwort #4228 am: 24 September 2025, 15:03:45 »
Würde ich jetzt nicht als Nachteil sehen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4229 am: 24 September 2025, 15:05:06 »
Definitv ein Vorteil

 

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