bet-….[BAH] AG als Investor in Spielerklagen
(Könnte so das Endgame in allen Spielerklagen aussehen? Käufe mit Abschlag und Liquidationen?)
Die BAH AG hat 2022 im Rahmen von Vergleichen Spielerforderungen von Prozessfinanzierern erworben und ist so selbst Investor in Spielerklagen (gegen sich selbst) geworden.
"Im Geschäftsjahr 2022 hat sich die BAH AG mit mehreren Prozessfinanzierern verständigt und die gerichtlich festgestellten Rückzahlungsansprüche der Spieler (insgesamt 21.000 TEUR) gegen die …..Entertainment Ltd. (in Liquidation) in Malta für insgesamt 7.623 TEUR erworben." (Halbjahresbericht 2025, S. 17) [in Prozent: 36,3 des Streitwerts]
Die Wertentwicklung wird kurzfristig zum Bilanzstichtag 30.06.2025 pessimistisch beurteilt:
"In der Konsequenz ist der Fair Value der erworbenen Spieleransprüche mangels zu erwartender Rückflüsse auf 437 TEUR (Vorjahr 8.134 TEUR) gesunken." (Halbjahresbericht 2025, S. 17)
Die Wahrscheinlichkeit, dass der EuGH in Sachen "Bill 55" gegen Malta entscheidet, wird mit 85% angesetzt.
Die Wirkungen heben sich für BAH auf, denn wenn das Portfolio der eigenen Spielerforderungen (bis zu 21 Mio. EUR) höher bewertet wird, sinkt der Wert der BAH Entertainment Limited und umgekehrt.
Der Kontext, auch aus dem ersten Halbjahresbericht 2025:
"Entsprechend IFRS 9. 5. 2. 1 und IFRS 9. 4. 1. 4 sind die erworbenen Ansprüche in den Folgeperioden zum Fair Value zu bewerten, der sich aus den erwarteten Rückflüssen aus den Rückzahlungsansprüchen ergibt.
Im Rahmen der Ermittlung der Fair Values für die erworbenen Spielerforderungen und den Anteilen an der ….. Entertainment Ltd. (in Liquidation), St. Julian‘s, Malta, hat der Konzern zunächst die möglichen Szenarien für eine Liquidation festgelegt und diesen Wahrscheinlichkeiten zugeordnet. Für die jeweiligen Szenarien hat der Konzern die erwarteten Rückflüsse geschätzt, deren Abwicklungsdauern eingeschätzt und diese risikoadäquat abgezinst. Dabei wurden folgende Ermessensentscheidungen getroffen:
1. Das Insolvenzgericht kann die Ansprüche der Spieler im Rahmen der Liquidation anerkennen oder nicht. Da aktuell Gaming Act Article 56A konsequent von den maltesischen Gerichten umgesetzt wird, geht die Gesellschaft mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 % davon aus, dass die Ansprüche der Spieler nicht anerkannt werden. [...]
2. Dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Gericht entgegen Gaming Act Article 56A die Ansprüche der Spieler anerkennen würde, um bspw. auf eine Entscheidung des EuGHs zu warten, wurde eine Wahrscheinlichkeit von 10 % zugeordnet. Dabei wurde weiter differenziert:
a. Der EuGH erklärt entgegen der Auffassung von Experten, dass Gaming Act Article 56A EU-Konform ist: 15 %. [...]
b. Der EuGH erklärt Gaming Act Article 56A für einen Verstoß gegen EU-Recht: 85 %. [...]
3. Im Falle von 1. wurde ein Abwicklungszeitraum von 1 Jahr unterstellt. Im Falle von 2. wurde ein Abwicklungszeitraum von 4 Jahren unterstellt." (S. 15 f.)
Quelle DR Michaelsen
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