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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4365 am: Heute um 10:55:48 »
Letztlich ist da auch Moral und Recht zu trennen, bei Bewusstsein zu spielen, das es illegal ist und dann rückfordern ist moralisch natürlich verwerflich und ein Strafbestand. Sprich der Gesetzgeber kann einem auch eine reindrücken. Andererseits sind Spielverträge trotzdem nichtig dann. Nur weil du es „wusstest“ ist das Angebot nicht legalisiert. Wer als Anbieter Kunden aus den Ländern die eine Lizenz erfordern für die man keine hat, akzeptiert , ist einfach saudoof. Man nimmt die Rückforderungen ja fahrlässig in Kauf.

Soll natürlich kein Freibrief sein, illegal ist illegal, für Spieler wie Anbieter, aber der Anbieter wist einfach der „Dümmere“.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4366 am: Heute um 12:20:22 »
Da sprichst du einen wichtigen Punkt an – Moral und Recht sind zwei verschiedene Ebenen.
Viele, die gespielt haben, wussten zwar theoretisch, dass es nicht erlaubt war, aber praktisch waren sie schon so tief drin, dass die Kontrolle längst weg war. Das ist keine bewusste Entscheidung mehr, sondern eine neurochemische Spirale aus Dopamin, Hoffnung und Gewohnheit. Genau das wissen die Anbieter – und sie kalkulieren es mit ein.

Wenn dann noch „Jahreszahlen“ mutmaßlich alte Verluste oder DSVGO-Auskunftersuchen mit kleinen Vergleichen, Boni oder Verzichtserklärungen abgelten wollen, ist das besonders schäbig. Sie wissen, dass der Spieler abhängig ist, und nutzen genau das aus.
Das erinnert an das Drogenmilieu: Beide Seiten handeln gegen Regeln, aber der eine aus Sucht, der andere aus Berechnung.

Beide machen Fehler – nur der Anbieter weiß genau, was er tut, und der Spieler kann oft gar nicht anders.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4367 am: Heute um 12:35:40 »
mir kommt es mitunter vor, als sei vielen auch nicht klar, dass das Geld, das aus Klagen, usw., das Geld, das an die Anwälte, usw. geht, auch nur deswegen,wenn, fließt, weil die Glücksspielanbieter so viel Werbung betreiben und immer noch mehr als genug Kunden gewinnen, die mehr als genug Geld verspielen..

Kein Glücksspielunternehmen oder Brauererei oder Tabakkonzern kann von einem Gelegenheitsspieler / Gelegenheitstrinker / Gelegenheitsraucher auch nur ansatzweise wirtschaftlich arbeiten.

bei manchen hier denke ich wirklich, ich habe hier eine Lisa Simpsons vor mir, die immer alles richtig macht und moralisch völlig einwandfrei usw aber gut.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4368 am: Heute um 13:38:21 »
Völlig richtig. Wie gesagt, möchte niemand zum Spielen und rückfordern ermutigen, aber es ist nun mal so. Die Kenntnis des Spielers legitimiert NICHT den Anbieter.
Der Drogen Vergleich trifft es gut, ich darf auch kein Koks verkaufen unter dem Deckmantel meine Kunden wissen ich darfs nicht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4369 am: Heute um 13:46:20 »
Zitat
Begründung des Landgerichts Dresden
Die Begründung des Landgerichts beruhte auf der Tatsache, dass die Betreiberin der Online-Sportwetten, die xxx, nicht über eine in Deutschland gültige Glückspiel -und Wettlizenz verfügte.
Damit verstieß sie gegen das Verbot aus § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags Sachsen.
Die abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig, weshalb ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) auf die Erstattung seines Verlusts bestünde.
Dies gilt auch dann, wenn die Parteien beide wussten, dass das Glücksspielangebot illegal war.
Die Kondiktionssperre nach § 817 S. 2 BGB gilt in diesem Fall nicht, da die geschädigte Partei nicht noch (zusätzlich) "bestraft" werden soll.

(LG) Dresden hat mit Urteil vom 13.09.2022 (Az. 10 O 2570/20 geurteilt, aber anscheinend hat sich diese Ansicht in der Rechtsprechung nicht durchgesetzt.
Ich finde die Ansicht, dass Spieler "wissen" was legal oder illegal ist, zweitrangig ist. Die Anbieter brechen bewusst das Gesetz und ziehen Spielsüchtige mit ihren Boni bewusst an.

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4370 am: Heute um 14:35:32 »
Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief.

Zitat von:
André Bartholomew Kostolany. Ehemaliger Börsen- und Finanzexperte, Journalist u.a.
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #4371 am: Heute um 14:39:02 »
@IVE
In meinem Posting oben ging's mir lediglich um die 3 jährige Verjährungsfrist. Und das wird ein Gericht nicht ignorieren. Speziell in dem Fall wenn du bereits eine Klage hattest und dort auf die Frage seit wann du es wusstest einen Zeitraum genannt hast. Dann kannst du bei der nächsten Klage nicht etwas völlig anderes angeben. Curacao zB ist da interessant. Macht kein PKF und in 1-2 Jahren eventuell schon. Du hattest aber 2022 zB schon eine Klage gegen ein Malta Casino. 2026 wäre dann die Frist überschritten. So als Beispiel.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4372 am: Heute um 14:44:33 »
Wer sagt denn das das Gericht immer Kenntnis von der letzten Klage hat? Unwahrscheinlich auch das es derselbe Richter/Richterin verhandelt. Und es kann ja auch sein, das man in dem speziellen Fall des Casinos gegen das man verhandelt, dachte es sei legal

Re: BGH Urteil
« Antwort #4373 am: Heute um 15:01:52 »
Da heißt es: "Das Gericht sah darin jedoch keine ausreichende Kenntnis, da der Kläger plausibel darlegte, dies sei lediglich eine emotionale Äußerung im Streit mit dem Kundenservice gewesen.“

Das Problem habe ich ebenfalls.
Den Kundendienst stets beleidigt und Zweifel an der Legalität geäußert.
War damals natürlich einfach dumm drauf losgetippt ohne Ahnung zu haben 🙃

Der Anbieter dem ich das geschrieben habe, wurde mittlerweile von einem Whitelist-Anbieter aufgekauft.
Da der Whitelist-Anbieter ausschließlich Pferdewetten anbot, besitzt er bereits seit 2015 eine Lizenz. Eventuell wäre hier noch eine Klage wegen Limit-Verletzung möglich.

Ich kann mich halt auch nicht mehr daran erinnern, welchen Kundendienste ich sowas schrieben 🥲

Re: BGH Urteil
« Antwort #4374 am: Heute um 15:49:17 »
mir haben vor Jahren die Glücksspielanbieter immer bei meiner ersten Mail, als ich Auskunft und Zahlung verlangte, geschrieben, dass ihr Angebot keinesfalls illegal ist und meine Ansicht falsch sei.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4375 am: Heute um 16:03:48 »
Man stelle sich vor die Verkäufer von Drogen machen auch Fernsehwerbung usw. Eigentlich haette man die ganze Sportwettenwerbung aus der der Zeit verbieten müssen, dann haette der Nutzer davon ausgehen können, dass Sportwetten illegal waren ....aber dem Spieler eine Mitschuld zu geben, er haette es wissen sollen, hää gehts noch ?..
Ich kenne kein illegales Produkt für das im Fernsehen Werbung gemacht wurde ausser für Sportwetten damals.
« Letzte Änderung: Heute um 16:09:26 von Polynx »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4376 am: Heute um 21:50:48 »
Ja die Lisa Simpson, wer kennt sie nicht.
Ich weiß nicht ob man moralisch ist wenn man in sehr vielen Jahren mehrere 100.000 Euro verzockt und die Familie da zwangsläufig mit reinzieht. Ok Spielsucht ist natürlich eine Krankheit und das entschuldigt viel, aber nicht alles. Doch jeder kann dagegen zumindest ernsthaft ankämpfen und es auch schaffen.
Dann gibt's ja noch die Schwester von Herrn Moral, den Charakter. Ich gehe natürlich mit allen Einwänden von euch mit. Illegal, Lügner, die Süchtigen mit System halten. Keiner kann auch hinter Fenster schauen und wirklich gewusst haben dass es illegal war da es der Vorschreiber richtig sagte es nicht sein kann wenn illegales Werbung im Fernsehen oder anderen Medien bringen kann. Aber, groß schreien alle sind Verbrecher und im nächsten Moment wieder denen sein Geld zu schenken ist ok?
Oder sind diese Firmen jetzt nett und durch die Whitelist ist alles vergeben? Zumindest bei mir ist das nicht der Fall. Da investiere ich es lieber in meine Kinder oder ich spüle es im Klo herunter. Soviel Charakter habe ich. Ich sehe den Cashback als ein bisschen Wiedergutmachung für das Elend dieser ganzen Zeit.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

 

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