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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4395 am: 27 Oktober 2025, 13:21:11 »
heute hatte ein Kumpel einen seit hmm... 7 Monaten feststehenden Termin beim Landgericht, der in einer Stunde beginnen sollte.

achja, der wurde kurzfristig eine Stunde vor dem Termin aus "dienstlichen Gründen" auf März verschoben.
immerhin wurde sogar angerufen.

geht ja nur um einen sechsstelligen Betrag.

echt, man stelle sich vor, man wäre auf das Geld angewiesen und oder bereits am Ende seiner Lebenszeit.

Fazit:
Man braucht Nerven und noch mehr Geduld heutzutage.

Was du verkennst: das Geld ist ohnehin schon lange verloren. Wenn er auf das Geld angewiesen ist oder bereits am Ende seiner Lebenszeit angekommen ist, dann ist das schade. Aber das Geld hat er vor Jahren verspielt.

Nur aufgrund des Umstandes, dass die Rechtslage so war, wie sie halt eben war, gibt es diese Rückforderungsansprüche. Aber es hängt auch letztlich vom reinen Zufall ab, ob diese Ansprüche rechtlich bestehen oder nicht. Hat man in Schlewig Holstein gelebt? War man zu der Zeit im Ausland?

Versteh mich nicht falsch. Glücksspiel ist eine grauenhafte Branche und Spieler gehören besser geschützt. Er ist trotzdem spielsüchtig und hat das Geld verspielt. Niemand sollte dieses Geld einplanen oder darauf angewiesen sein.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4396 am: 27 Oktober 2025, 13:23:19 »
IVE
Du scheinst, wo auch immer, in der düstersten Ecke Deutschlands zu leben da grundsätzlich nur Horrormeldungen kommen. Wahnsinn.
1 Stunde vorher abgesagt? ....

Bei meinem Prozess wurde eine Aussetzung als erstes ausgeschlossen. Hinweis war dass dies die übergeordneten Gerichte tun sollen. Vielleicht hatte mein(e)Richter(in) auch nur Bock auf das Thema.
Berufung gibt's so oder so trotz EuGH auch wenn diese dann Tage vor dem Termin zurückgezogen wird. Aber geht halt Zeit ins Land.

Nobody
Na dann Glückwunsch!
Bist du durch oder hast du mehrere Klagen laufen? Denke die Frage ist nicht zu indiskret.

Ich stimme dir zu. Wenn Nobody schon anteasert, kann er gerne auch mal (ohne Anbieternamen und konkrete Beträge zu nennen), genauer ausführen. Danke.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4397 am: 27 Oktober 2025, 13:32:43 »
IVE
Du scheinst, wo auch immer, in der düstersten Ecke Deutschlands zu leben da grundsätzlich nur Horrormeldungen kommen. Wahnsinn.
1 Stunde vorher abgesagt? ....


eigentlich nicht :-D

Ende November steht aber auch ein Verfahren aus 2022 an. Das wurde bislang 4x  vorm Termin verschoben.
Dezernatswechsel, Mutterschaftsschutz, Dezernatswechsel,  und tatsächlich war dann die Vertretung auch im Mutterschutz.

mal schauen, ob der Termin stattfindet. Immerhin nicht die gesamte Kammer zuständig, wo man dann Glück haben muss, dass alle auch am Tag gesund
sind.
immerhin laufen die Zinsen weiter.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4398 am: 27 Oktober 2025, 13:37:32 »
Mich wundert keine negative Meldung mehr… die üblichen Kanzleien sind seit dem EuGH Vortrag auch ruhig mit ihren Publikationen. Scheint nichts positives zu geben, sonst würden sie massivst Werbung machen! Meine Meinung dazu. 

Re: BGH Urteil
« Antwort #4399 am: 27 Oktober 2025, 13:46:39 »
Mich wundert keine negative Meldung mehr… die üblichen Kanzleien sind seit dem EuGH Vortrag auch ruhig mit ihren Publikationen. Scheint nichts positives zu geben, sonst würden sie massivst Werbung machen! Meine Meinung dazu.
Bei den ganzen Meldungen darfst du nicht vergessen, dass das natürlich auch viel Marketing ist. Die Situation ist objektiv betrachtet so, dass die Rechtsfragen beim EuGH liegen, weil es gut vertretbare Argumente für beide Seiten gibt. Die besseren Argumente liegen auf Seite der Spieler. Rein juristisch ist es aber eben nicht schwarz-weiß.

Ich würde nicht zu viel in diese Meldungen der Kanzleien hineininterpretieren. Am 11. Dezember gibt es die Schlussanträge in Luxemburg. Dann wissen alle mehr.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4400 am: 27 Oktober 2025, 15:13:27 »
@Roy Noch eine gegen den Roten, aber wurde ausgesetzt. Die zweite auch, aber hier kam es jetzt auf andere Weise zu einem Ende.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4401 am: 27 Oktober 2025, 15:32:20 »
Genau das ist ja das komische, weil es auf einmal sehr ruhig wird bis zu den Entscheidungen….

Es ist immer ein Gegenseitiger Schlagabtausch…Der nach meiner Meinung auch bewusst sein kann…

Keine neue Verfahren bis die alten erst einmal erledigt sind…

Re: BGH Urteil
« Antwort #4402 am: 27 Oktober 2025, 15:47:09 »
Genau das ist ja das komische, weil es auf einmal sehr ruhig wird bis zu den Entscheidungen….

Es ist immer ein Gegenseitiger Schlagabtausch…Der nach meiner Meinung auch bewusst sein kann…

Keine neue Verfahren bis die alten erst einmal erledigt sind…
Was soll es schon neues zu berichten geben? Alle schauen gespannt nach Luxemburg und dann geht es weiter. Bis dahin ist einfach Geduld gefragt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4403 am: 27 Oktober 2025, 17:11:40 »
„Alle schauen gespannt“
Aso ok deshalb tut sich was im Hintergrund…

Re: BGH Urteil
« Antwort #4404 am: 27 Oktober 2025, 17:24:22 »
@Nobody
Danke! Kommen jetzt Vergleichsangebote sehe ich es eher positiv. Wenn die sich sicher wären ginge gar nichts. So kann man zumindest einige Euros einsparen. Jetzt hast du wenigstens etwas in der Hand und kannst beruhigt auf die zweite Runde warten.

@Brezel
Du siehst das etwas zu einfach. Klar hat jeder sein Geld selbst verspielt, aber Fakt ist auch dass die offensichtliche Sucht gerade zu geschult angetrieben wurde. Würden die Konstrukte wirklich stabil für den Spielerschutz stehen gäbe es Massensperrungen seitens derer. Alleine deswegen sind sie zu verurteilen. Und viele sind halt nun mal älter und/oder haben noch Schulden aus dieser Zeit. Vor allem wenn diese abstinent sind und den Menschen die leiden mussten etwas zurückgeben zu können ist ein sozialer, menschlicher und medizinischer Akt. Viele sind nicht nur pleite sondern auch seelisch und körperlich angeschlagen.
Das erwarten des Geldes ist natürlich falsch da es weg ist, das hoffen auf etwas Wiedergutmachung durchaus legitim.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4405 am: 27 Oktober 2025, 17:29:15 »
„Alle schauen gespannt“
Aso ok deshalb tut sich was im Hintergrund…
Was tut sich denn genau im Hintergrund?

Du musst zwischen zwei Ebenen unterscheiden.

1. Rechtliche Bewertung:
Diese Entscheidung liegt in Luxemburg und wird derzeit dort juristisch behandelt. Diese Bewertung ist alleine maßgeblich für die Erfolgsaussichten deiner bereits anhängigen Klagen.

2. Kommerzielle Erwägungen:
Dazu gehören sämtliche wirtschaftliche Erwägungen der Online Casinos, der Prozessfinanzierer und auch der Anwaltskanzleien, die sich auf das Massengeschäft spezialisiert haben. Hier tut sich ständig was. Das steht aber nicht immer im Zusammenhang mit der rechtlichen Bewertung. Da spielen viele andere Faktoren eine Rolle. Und hieraus versuchst du anscheinend etwas zu interpretieren. Da dir hier nur ganz beschränkt Informationen vorliegen, fehlt dir jegliche Grundlage für eine substantierte Schlussfolgerung.

3. Beispiele:
- Prozessfinanzierer X entscheidet, dass das Investieren in andere Rechtsstreitigkeiten (die nichts mit Online Casinos zu tun haben) ein besseres Investment sind. Diese Entscheidung trifft X aber nicht, weil es "schlecht" in den Online-Casino Fällen aussieht, sondern, weil es bei anderen Verfahren "mehr zu holen gibt".
- Online Casino Y entscheidet, dass es eher großzügig Vergleiche anbieten wird, weil ein Börsengang in einem Jahr geplant ist und sich die anhängigen Rechtsstreitigkeiten negativ auf die Unternehmensbewertung auswirkt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4406 am: 27 Oktober 2025, 17:33:00 »
@Nobody
Danke! Kommen jetzt Vergleichsangebote sehe ich es eher positiv. Wenn die sich sicher wären ginge gar nichts. So kann man zumindest einige Euros einsparen. Jetzt hast du wenigstens etwas in der Hand und kannst beruhigt auf die zweite Runde warten.

@Brezel
Du siehst das etwas zu einfach. Klar hat jeder sein Geld selbst verspielt, aber Fakt ist auch dass die offensichtliche Sucht gerade zu geschult angetrieben wurde. Würden die Konstrukte wirklich stabil für den Spielerschutz stehen gäbe es Massensperrungen seitens derer. Alleine deswegen sind sie zu verurteilen. Und viele sind halt nun mal älter und/oder haben noch Schulden aus dieser Zeit. Vor allem wenn diese abstinent sind und den Menschen die leiden mussten etwas zurückgeben zu können ist ein sozialer, menschlicher und medizinischer Akt. Viele sind nicht nur pleite sondern auch seelisch und körperlich angeschlagen.
Das erwarten des Geldes ist natürlich falsch da es weg ist, das hoffen auf etwas Wiedergutmachung durchaus legitim.
Aus moralischer Sicht sollte jeder Spieler weltweit solche horrende Verluste zurückfordern dürfen. Aus rechtlicher Sicht ist das leider oft anders zu bewerten. Ich stimme dir 100% zu, dass diese Art von Geschäftsmodell bestraft gehört. Das ist gar keine Frage. Gleichzeitig hat man nicht den Anspruch, dass der Staat einen vor jeglichen Gefahren schützt. Und übrigens: stand heute spielen ganz viele Menschen und "verzocken" sich. Nur, dass es aufgrund von whitelist, etc. ganz legal ist (auch die 1000€ im Monat können sich viele Menschen gar nicht leisten).
« Letzte Änderung: 27 Oktober 2025, 17:35:19 von Brezel12 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4407 am: 27 Oktober 2025, 19:13:27 »
Ich denke es wird auch aus rechtlicher Sicht Erfolg bringen weil der Staat eine Schutzpflicht hat. Ansonsten kann man auch den Verkauf von Crystal Meth, Waffen und Co ohne Auflagen legalisieren. Und ja ich sehe die Whitelist mit den Vorgaben auch lächerlich und nahezu als Deal mit den OC's. 1000 Euro Limit ist für mindestens 90 Prozent der Zocker absolut unrealistisch zum vernünftigen umsetzen ohne auf Dauer in finanzielle Schwierigkeiten kommt. Und selbst für die Topverdiener ist das Irrsinn da es hier längst nicht mehr Hobby ist bei diesen Beträgen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4408 am: 27 Oktober 2025, 19:17:07 »
Ich denke es wird auch aus rechtlicher Sicht Erfolg bringen weil der Staat eine Schutzpflicht hat. Ansonsten kann man auch den Verkauf von Crystal Meth, Waffen und Co ohne Auflagen legalisieren. Und ja ich sehe die Whitelist mit den Vorgaben auch lächerlich und nahezu als Deal mit den OC's. 1000 Euro Limit ist für mindestens 90 Prozent der Zocker absolut unrealistisch zum vernünftigen umsetzen ohne auf Dauer in finanzielle Schwierigkeiten kommt. Und selbst für die Topverdiener ist das Irrsinn da es hier längst nicht mehr Hobby ist bei diesen Beträgen.
Du könntest hinsichtlich der Schutzpflicht des Staates genauso in Richtung Zigaretten und Schnapps argumentieren. Und warum greift die Schutzpflicht des Staats nur, wenn ich mich außerhalb von Schleswig Holstein aufgehalten habe? Ganz so einfach ist es rechtlich leider nicht. Aber es gibt keinen Grund nicht optimistisch zu sein.

Aber ich stimme dir hinsichtlich der Whitelist zu.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4409 am: 27 Oktober 2025, 19:17:50 »
Ich denke es wird auch aus rechtlicher Sicht Erfolg bringen weil der Staat eine Schutzpflicht hat. Ansonsten kann man auch den Verkauf von Crystal Meth, Waffen und Co ohne Auflagen legalisieren. Und ja ich sehe die Whitelist mit den Vorgaben auch lächerlich und nahezu als Deal mit den OC's. 1000 Euro Limit ist für mindestens 90 Prozent der Zocker absolut unrealistisch zum vernünftigen umsetzen ohne auf Dauer in finanzielle Schwierigkeiten kommt. Und selbst für die Topverdiener ist das Irrsinn da es hier längst nicht mehr Hobby ist bei diesen Beträgen.
Du könntest hinsichtlich der Schutzpflicht des Staates genauso in Richtung Zigaretten und Schnapps argumentieren. Und warum greift die Schutzpflicht des Staats nur, wenn ich mich außerhalb von Schleswig Holstein aufgehalten habe? Ganz so einfach ist es rechtlich leider nicht. Aber es gibt keinen Grund nicht optimistisch zu sein.

Hinsichtlich der Whiteliste stimme ich dir zu.

 

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