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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Kurz mal ne andere Frage: weiß jemand, wie ich bei ner vorhandenen Tabelle schnell den Verlust ermitteln lassen kann? An gängige Kanzleien schicken klar, aber da wartet man ja Wochen. Geht um ne Tabelle von einem Kartenspiel Anbieter mit Sternen

Kurze Info zu meinem Fall :)

Hatte am 20.10.2025 meinen Termin am LG Oldenburg.
Das Urteil sollte hierzu am 06.11.2025 verkündet werden.

Am 29.10.2025 kam dann vom LG Oldenburg die Mitteilung, dass das Verfahren bis zur Entscheidung am EuGH in der Rechtssache C-530/24 ausgesetzt wird  :-X

Die Entscheidung ist unfassbar. Man hätte einfach Mitte Dezember ein Urteil nach der Vorlage des Generalanwalt treffen können.

Leider aber nun Gang und Gebe auch an LG mit der Aussetzung.

Echt Lachhaft. Da kann ich ja froh sein wie es bei mir gelaufen ist.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Hitdajack am 03 November 2025, 11:33:43
Kurz mal ne andere Frage: weiß jemand, wie ich bei ner vorhandenen Tabelle schnell den Verlust ermitteln lassen kann? An gängige Kanzleien schicken klar, aber da wartet man ja Wochen. Geht um ne Tabelle von einem Kartenspiel Anbieter mit Sternen
Versuchs mal mit KI, aber nicht einer Sprachmodell-KI wie OpenAI. Ansonsten würde ich sagen: händisch mit dem Taschenrechner.

Zitat von: jetforce1904 am 03 November 2025, 11:50:42
Kurze Info zu meinem Fall :)

Hatte am 20.10.2025 meinen Termin am LG Oldenburg.
Das Urteil sollte hierzu am 06.11.2025 verkündet werden.

Am 29.10.2025 kam dann vom LG Oldenburg die Mitteilung, dass das Verfahren bis zur Entscheidung am EuGH in der Rechtssache C-530/24 ausgesetzt wird  :-X
Am Ende des Tages ist es egal, ob das LG aussetzt oder in der nächsten Instanz ausgesetzt wird. Sobald eine EuGH- Entscheidung vorliegt, wird das LG entscheiden. Die Berufung wird dann in aller Regel nicht zu gelassen werden (wenn nicht anderweitige Verfahrensfehler vorliegen).

Zeitlich gesehen macht es insoweit kaum einen Unterschied für dich, ob bereits beim Landgericht oder erst beim Oberlandesgericht ausgesetzt wird. Dass es durch die Instanzen hinweg gar keine Aussetzung gibt, ist äußerst selten.

Zitat von: Roy1234 am 03 November 2025, 13:30:36
Echt Lachhaft. Da kann ich ja froh sein wie es bei mir gelaufen ist.
Wie ist es denn bei dir gelaufen? :)

#4492
Ich habe heute die erste Hürde bestanden und das Urteil vom LG Meiningen gegen Oliver Kahn in meinem Fall erhalten. Es wurde explizit erklärt, warum trotz EuGH NICHT ausgesetzt wurde und der Klage wurde (im mittleren 5stelligen Betrag 2014-2019) vollumfänglich (samt 5%iger Zinsen) stattgegeben. Es handelt sich um eine nicht näher bezifferten Mischkonsum aus Sportwetten und Onlinecasino, welcher aber sowieso irrelevant sei, da in beiden Fällen keine Konzession erteilt war.

In Thüringen ist man nicht überall so komisch wie in Erfurt :). Aber spannend, wie unterschiedlich die Handhaben der LGs sind.

Zitat von: Atzinator am 03 November 2025, 14:14:30
Ich habe heute die erste Hürde bestanden und das Urteil vom LG Meiningen gegen Oliver Kahn in meinem Fall erhalten. Es wurde explizit erklärt, warum trotz EuGH NICHT ausgesetzt wurde und der Klage wurde (im mittleren 5stelligen Betrag 2014-2019) vollumfänglich (samt 5%iger Zinsen) stattgegeben. Es handelt sich um eine nicht näher bezifferten Mischkonsum aus Sportwetten und Onlinecasino, welcher aber sowieso irrelevant sei, da in beiden Fällen keine Konzession erteilt war.

In Thüringen ist man nicht überall so komisch wie in Erfurt :). Aber spannend, wie unterschiedlich die Handhaben der LGs sind.
Erstmal Glückwunsch. Ich gehe davon aus, dass Oliver Kahn Berufung eingelegt haben wird, oder?

Also es macht einen Unterschied ob am Lg oder oLG ausgesetzt wird.

Alleine die Zeit wenn noch Berufung eingelegt wird oder bis die Berufung am OLG abgelehnt wird.

Jeder Richter weiß Mitte Dezember Bescheid wo der Hase lang läuft. Hier müssten dann sofort mindestens die LG Urteile sprechen und nicht aussetzen!!!

Übrigens kann man auch immer Nichtzulassungsbeschwerde einlegen um Zeit zu gewinnen.

Anbieter werden erstmal nicht zahlen und alles durchklangen bis zum bitten Ende obwohl sie selbst wissen das es nichts bringt. Es bringt Zeit und schwächt PKF und somit weitere Klagen. Die Zinsen sind den Anbieter schnuppe!

Zitat von: Hitdajack am 03 November 2025, 11:33:43
Kurz mal ne andere Frage: weiß jemand, wie ich bei ner vorhandenen Tabelle schnell den Verlust ermitteln lassen kann?

Die Tabelle ist schon im Excel Format oder?
Ich habe damals eine Tabelle erhalten, auf der ausschließlich ein- und Auszahlungen zu sehen waren. Ist das bei dir auch der Fall?

Ich mache heute Abend ein Video.

Zitat von: Brezel12 am 03 November 2025, 13:54:27
Zitat von: Roy1234 am 03 November 2025, 13:30:36
Echt Lachhaft. Da kann ich ja froh sein wie es bei mir gelaufen ist.
Wie ist es denn bei dir gelaufen? :)
Gut.😄
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Balou2024 am 03 November 2025, 14:21:37
Also es macht einen Unterschied ob am Lg oder oLG ausgesetzt wird.

Alleine die Zeit wenn noch Berufung eingelegt wird oder bis die Berufung am OLG abgelehnt wird.

Jeder Richter weiß Mitte Dezember Bescheid wo der Hase lang läuft. Hier müssten dann sofort mindestens die LG Urteile sprechen und nicht aussetzen!!!

Übrigens kann man auch immer Nichtzulassungsbeschwerde einlegen um Zeit zu gewinnen.

Anbieter werden erstmal nicht zahlen und alles durchklangen bis zum bitten Ende obwohl sie selbst wissen das es nichts bringt. Es bringt Zeit und schwächt PKF und somit weitere Klagen. Die Zinsen sind den Anbieter schnuppe!
Ich bin mal gespannt, ob nach einem EuGH-Urteil noch groß Berufung eingelegt wird. Die zweite Instanz kostet nicht zu vernachlässigende Anwalts- und Gerichtsgebühren.

ZitatKurz mal ne andere Frage: weiß jemand, wie ich bei ner vorhandenen Tabelle schnell den Verlust ermitteln lassen kann? An gängige Kanzleien schicken klar, aber da wartet man ja Wochen. Geht um ne Tabelle von einem Kartenspiel Anbieter mit Sternen

Übersende mir die Datei bitte mal an selbsthilfegruppe.spielsucht(at)googlemail.com. Ersetze Deine Anschrift und Deinen Namen bitte durch so etwas wie Max Mustermann, 00815 Musterstadt, Am Musterweg 1 ... Ich muss ja wissen, wo was gestanden hat ...
Deine Daten, solltest Du sie nicht anonymisieren, werde ich natürlich vertraulich behandeln.

Ich möchte mir solche Dateien mal anschauen, ob man die Auswertung automatisieren kann. Gerne könnt Ihr Anderen mir auch Eure Dateien schicken. Allerdings verspreche ich nichts ... ;) Je mehr Dokumente ich erhalte, desto mehr Regeln lassen sich vielleicht ablesen. Auch andere Anbieter wären interessant für mich und auch wann es Euch erstellt worden ist.

Sollte ich hier etwas programmieren, dann wird das auch etliche Wochen dauern ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Zitat von: Brezel12 am 03 November 2025, 14:19:02
Zitat von: Atzinator am 03 November 2025, 14:14:30
Ich habe heute die erste Hürde bestanden und das Urteil vom LG Meiningen gegen Oliver Kahn in meinem Fall erhalten. Es wurde explizit erklärt, warum trotz EuGH NICHT ausgesetzt wurde und der Klage wurde (im mittleren 5stelligen Betrag 2014-2019) vollumfänglich (samt 5%iger Zinsen) stattgegeben. Es handelt sich um eine nicht näher bezifferten Mischkonsum aus Sportwetten und Onlinecasino, welcher aber sowieso irrelevant sei, da in beiden Fällen keine Konzession erteilt war.

In Thüringen ist man nicht überall so komisch wie in Erfurt :). Aber spannend, wie unterschiedlich die Handhaben der LGs sind.
Erstmal Glückwunsch. Ich gehe davon aus, dass Oliver Kahn Berufung eingelegt haben wird, oder?

Da denen das Urteil bestimmt auch jetzt erst zugestellt wurde, waren sie (bestimmt) noch nicht so schnell. Wie ist das im Zivilrecht eigentlich - habe ich keine Rechtsbehelfsbelehrung weil Kläger und in meinem Sinne entschieden wurde? Weil zu den vier Wochen stand nichts dabei.

Also ja, egal wie - ich werde in aller Ruhe abwarten.

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