Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Das Forum wird gewartet. Bitte entschuldigt eventuelle vorübergehende Störungen.
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

BGH Urteil

  • 5005 Antworten
  • 1686252 Aufrufe
Re: BGH Urteil
« Antwort #4500 am: 03 November 2025, 15:31:16 »
Ich habe heute die erste Hürde bestanden und das Urteil vom LG Meiningen gegen Oliver Kahn in meinem Fall erhalten. Es wurde explizit erklärt, warum trotz EuGH NICHT ausgesetzt wurde und der Klage wurde (im mittleren 5stelligen Betrag 2014-2019) vollumfänglich (samt 5%iger Zinsen) stattgegeben. Es handelt sich um eine nicht näher bezifferten Mischkonsum aus Sportwetten und Onlinecasino, welcher aber sowieso irrelevant sei, da in beiden Fällen keine Konzession erteilt war.

In Thüringen ist man nicht überall so komisch wie in Erfurt :). Aber spannend, wie unterschiedlich die Handhaben der LGs sind.
Erstmal Glückwunsch. Ich gehe davon aus, dass Oliver Kahn Berufung eingelegt haben wird, oder?

Da denen das Urteil bestimmt auch jetzt erst zugestellt wurde, waren sie (bestimmt) noch nicht so schnell. Wie ist das im Zivilrecht eigentlich - habe ich keine Rechtsbehelfsbelehrung weil Kläger und in meinem Sinne entschieden wurde? Weil zu den vier Wochen stand nichts dabei.

Also ja, egal wie - ich werde in aller Ruhe abwarten.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4501 am: 03 November 2025, 15:46:22 »
Ich habe heute die erste Hürde bestanden und das Urteil vom LG Meiningen gegen Oliver Kahn in meinem Fall erhalten. Es wurde explizit erklärt, warum trotz EuGH NICHT ausgesetzt wurde und der Klage wurde (im mittleren 5stelligen Betrag 2014-2019) vollumfänglich (samt 5%iger Zinsen) stattgegeben. Es handelt sich um eine nicht näher bezifferten Mischkonsum aus Sportwetten und Onlinecasino, welcher aber sowieso irrelevant sei, da in beiden Fällen keine Konzession erteilt war.

In Thüringen ist man nicht überall so komisch wie in Erfurt :). Aber spannend, wie unterschiedlich die Handhaben der LGs sind.
Erstmal Glückwunsch. Ich gehe davon aus, dass Oliver Kahn Berufung eingelegt haben wird, oder?

Da denen das Urteil bestimmt auch jetzt erst zugestellt wurde, waren sie (bestimmt) noch nicht so schnell. Wie ist das im Zivilrecht eigentlich - habe ich keine Rechtsbehelfsbelehrung weil Kläger und in meinem Sinne entschieden wurde? Weil zu den vier Wochen stand nichts dabei.

Also ja, egal wie - ich werde in aller Ruhe abwarten.
Genau. Wenn deiner Klage vollumfänglich stattgegeben wurde, gibt es nichts wogegen du Rechtsmittel einlegen müsstest. Du hast ja "alles bekommen, was du wolltest". Daher bedarf es auch keiner Rechtsbehelfsbelehrung.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4502 am: 03 November 2025, 18:07:55 »
Das mit den 4 Wochen Frist für die Berufung steht nicht separat im Urteil. Muss es meines Wissens auch nicht da so die Vorschriften sind.

Berufung denke ich wird nach wie vor eingelegt und sei es auch nur um diese an Tag x zurückzuziehen. Zeit ist Geld. So oder so können wir es sowieso nicht ändern. Es kommt wie es kommt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4503 am: 04 November 2025, 17:54:34 »
*klugscheiß*
Berufungsfrist beträgt nicht 4 Wochen, sondern 1-Monat. Berufungsbegründungsfrist beträgt 2 Monate nach Zustellung des Urteils, die sich aber problemlos um einen weiteren Monat verlängern lässt, ohne, dass man dagegen großartig was tun könnte.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4504 am: 04 November 2025, 17:57:34 »
Also ja, egal wie - ich werde in aller Ruhe abwarten.
Genau. Wenn deiner Klage vollumfänglich stattgegeben wurde, gibt es nichts wogegen du Rechtsmittel einlegen müsstest. Du hast ja "alles bekommen, was du wolltest". Daher bedarf es auch keiner Rechtsbehelfsbelehrung.
[/quote]

*klugscheiß2* ;-)

§ 232
Rechtsbehelfsbelehrung
1Jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. 2Dies gilt nicht in Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, es sei denn, es ist über einen Einspruch oder Widerspruch zu belehren oder die Belehrung ist an einen Zeugen oder Sachverständigen zu richten. 3Über die Möglichkeit der Sprungrevision muss nicht belehrt werden.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4505 am: 04 November 2025, 19:03:53 »
IVE
Hat nichts mit Klugscheißmodus zu tun.
Du hast einfach recht. 1 Monat ist richtig.
Man labert halt bei Monat oft gerne von 4 Wochen. 🙈
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4506 am: 06 November 2025, 09:26:38 »
Kurz mal ne andere Frage: weiß jemand, wie ich bei ner vorhandenen Tabelle schnell den Verlust ermitteln lassen kann? An gängige Kanzleien schicken klar, aber da wartet man ja Wochen. Geht um ne Tabelle von einem Kartenspiel Anbieter mit Sternen

Ich hatte damals das Problem, dass die Datei des Anbieters schreibgeschützt war. Meine Lösung: Öffne eine neue Excel-Daten, schreibe dort in das Feld 1A ein "=" und klicke dann in das 1A-Feld der schreibgeschützten Datei. Die Infos sollten dann übertragen werden. Dann kannst du das Feld einfach über die ganze Tabelle ziehen. So hat es bei mir funktioniert. Oder hast du noch ein anderes Problem?

*

positve

Re: BGH Urteil
« Antwort #4507 am: 06 November 2025, 09:30:51 »
Meine Liste war damals im PDF-Format. Mein Verlust hat Chargeback24 ausgerechnet. Die haben spezielle software’s. Hab meine ich dafür um die 200€- 300€ gezahlt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4508 am: 06 November 2025, 11:15:10 »
Frage in die Runde? Hat jemand Erfahrungen mit dem Anbieter, der ins deutsche übersetzt "Wettweg" heißt?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4509 am: 06 November 2025, 11:33:57 »
Leider nicht nur da solange eingereicht ist und Termin verschoben wurde ( durch Gericht ). Sind aber noch die gleiche Betreiber Gesellschaft wie früher …

Re: BGH Urteil
« Antwort #4510 am: 06 November 2025, 12:44:56 »
Frage in die Runde? Hat jemand Erfahrungen mit dem Anbieter, der ins deutsche übersetzt "Wettweg" heißt?

Ja was willst wissen?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4511 am: 06 November 2025, 13:26:07 »
Hallo zusammen,

sucht mal bitte den heute erschienen Artikel von Michael Schmitt (Malta Media) auf LinkedIn über unsere roten Freunde bzw. Kahn´s ehemalige Unterstützer.

Verstehe ich den Artikel falsch oder entzieht sich die Gesellschaft gerade komplett seinen Rückzahlungsverpflichtungen?

Dann war´s das nämlich für uns alle....


Re: BGH Urteil
« Antwort #4513 am: 06 November 2025, 13:41:34 »
Hallo zusammen,

sucht mal bitte den heute erschienen Artikel von Michael Schmitt (Malta Media) auf LinkedIn über unsere roten Freunde bzw. Kahn´s ehemalige Unterstützer.

Verstehe ich den Artikel falsch oder entzieht sich die Gesellschaft gerade komplett seinen Rückzahlungsverpflichtungen?

Dann war´s das nämlich für uns alle....
Wenn das so stimmt, ist das natürlich unschön. Es wird sich zeigen, ob der Rechtstaat und die Politik sich das gefallen lassen werden.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4514 am: 06 November 2025, 13:44:20 »
Ein wenig verwunderlich dass es bisher noch nicht thematisiert worden ist, wenn das alles schon 2024 passiert ist.

Die GGL wird es sicherlich auch wie alles genehmigt haben. :D

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums