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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4665 am: 11 November 2025, 13:16:42 »
Hat eigentlich jemand Erfahrungen gegen den Anbieter Wettwege ?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4666 am: 11 November 2025, 13:34:34 »
Boten mir einen schwachsinnigen Vergleich vor Gericht. Anwalt von denen hatte kein Bock 😒

Re: BGH Urteil
« Antwort #4667 am: 11 November 2025, 13:38:19 »
Man munkelt, dass die sich von einer drittklassigen Anwaltskanzlei vertreten lassen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4668 am: 11 November 2025, 13:58:20 »
Na umso besser für mich :D

Re: BGH Urteil
« Antwort #4669 am: 11 November 2025, 14:07:24 »
Na da ich bin gespannt ich habe habe bald Termin

Witzel Erb Backu & Partner
Rechtsanwälte mbB

Die sind als Anwalt aufgetreten in Schreiben

Re: BGH Urteil
« Antwort #4670 am: 11 November 2025, 14:08:04 »
Aber haben wohl immer noch die gleiche Betribergesellschaft wie damals

Re: BGH Urteil
« Antwort #4671 am: 11 November 2025, 14:21:25 »
Hier ein Artikel von Josephine Prater.
Das ist wohl der Artikel von dem Positive sprach.
Kein Link, da er auf einer Casino-Seite veröffentlicht wurde.

T schützt sich vor Rückforderungsklagen – bemerkenswertes Vorgehen

Hat T alle Möglichkeiten ausgenutzt, um sich vor Rückforderungen zu schützen?
Derzeit laufen Verfahren, in denen es darum geht, ob T Spielerverluste aus früheren Jahren erstatten muss. T war in Deutschland bis 2021 nicht lizenziert, aber damals gab es auch noch kein deutsches Lizenzsystem. Deswegen ist nicht sicher, ob die Gerichte am Ende Rückforderungen vieler Spieler positiv bescheiden werden. Aber es deutet einiges darauf hin, dass die Kläger in jedem Fall kein Geld sehen werden, denn T hat vorgesorgt.

T Maßnahmen gegen Rückforderungen

T ist der größte Name im deutschen Sportwetten-Geschäft. Der Glücksspielanbieter wurde kürzlich an Banijay verkauft. Doch spannend ist, was hinter den Kulissen im Vorfeld ablief. Eine Recherche von Malta Media legt nahe, dass hinter den Kulissen im Jahr 2024 einige interessante Bewegungen innerhalb der Unternehmensstruktur stattfanden. Das Timing ist interessant, aber zumindest auf den ersten Blick wirkt alles legal.
Die clevere Finanzchoreografie begann mit einer Zahlung der T Co. Ltd an ihre Muttergesellschaft in Höhe von 1 Milliarde EUR. Auch in den vorherigen Jahren wurden Gewinne an die Muttergesellschaft ausgezahlt, aber im Jahr 2023 lag der Betrag bei 198 Millionen EUR. Somit wurde die Auszahlung mehr als verfünffacht. Zufällig fand das zu einem Zeitpunkt statt, als in Deutschland und Österreich Rückforderungsklagen gegen T eskalierten.

Die Dividende an das Mutterunternehmenist für sich genommen wahrscheinlich legal, aber sie entzieht dem Unternehmen, das als Betreiber der Sportwetten- und Glücksspielangebote auftritt, erhebliche Finanzmittel. Die Bilanz von T Co. Ltd wies nach der Transaktion nur noch 5 Millionen EUR Rücklagen auf. Die Dividende wurde vom Geschäftsführer und von Wirtschaftsprüfern unterzeichnet, sodass alles ordnungsgemäß ablief.

Verkauf der Marke T an die
Muttergesellschaft

Nach der Milliardenausschüttung verkaufte die die T Co. Ltd die Marke T an ihre Muttergesellschaft für eine Summe von 308,7 Millionen EUR. Die T Germany Holding GmbH, die für das Einzelhandelsgeschäft zuständig ist, wechselte den Besitzer. Damit verlor T Co. Ltd praktisch alles, was den Glücksspielanbieter zuvor ausgemacht hatte: die Marke und das operative Geschäft.
Das Unternehmen hat immer noch einige Dutzend Mitarbeiter, jedoch kein Recht an der Marke und auch keine Tochtergesellschaften. Was folgt daraus? Wenn irgendwann ein deutsches oder österreichisches Gericht entscheiden sollte, dass Spieler ihre Einsätze zurückerhalten müssen, hätte das zuständige Unternehmen keine finanziellen Mittel, um diese Forderung zu erfüllen.
Kann das legal sein? Fragwürdig ist das Vorgehen in jedem Fall, aber bei T sieht man sich wahrscheinlich nicht zu Unrecht in einer günstigen Position, denn das betroffene Unternehmen, an das die Rückforderungen gestellt werden könnten, ist in Malta ansässig. Das hat viele Vorteile.

Malta schützt T und andere Glücksspielanbieter

Im Jahr 2024 wurde in Malta die sogenannte Bill 55, das maltesische Glücksspielgesetz, um einen entscheidenden Punkt erweitert: Ausländische Gerichte dürfen ihre Urteile gegen maltesische Glücksspielanbieter nicht durchsetzen, falls diese Urteile gegen Maltas öffentliche Ordnung verstoßen. Praktisch bedeutet dies, ein deutsches Gericht kann T verurteilen, aber die Durchsetzung des Urteils wird aller Wahrscheinlichkeit nach von den maltesischen Behörden verweigert.

Malta schützt mit allen Mitteln die Glücksspielindustrie, die dem Land erhebliche Steuereinnahmen in den vergangenen Jahrzehnten beschert hat. Es ist stark umstritten, ob die Bill 55 mit Europarecht in Einklang steht. Es spricht einiges dafür, dass dies nicht der Fall ist und die letzte Gesetzesänderung rückgängig gemacht werden muss. Aber bis es eventuell so weit ist, können Jahre vergehen.
Für deutsche Kläger, die versuchen, gegen T und andere Glücksspielanbieter mit Sitz in Malta vorzugehen, sind die Aussichten schlecht. T hat sich doppelt und dreifach abgesichert, aber auch die Glücksspielanbieter, die dies nicht getan haben, können recht entspannt auf Gerichtsurteile in Deutschland und Österreich schauen. Die Durchsetzung von Rückforderungen gegen maltesische Unternehmen war schon in der Vergangenheit schwierig und wird in den nächsten Jahren kaum möglich sein.

Wo sind T 400 Angestellte?

T ist in vielerlei Hinsicht ein interessanter Fall. Ein Blick auf die Anzahl der Beschäftigten zeigt, dass offiziell nur ein paar Dutzend Personen bei der T Co. Ltd. und T Games Ltd. angestellt sind. Schaut man sich jedoch auf Plattformen wie LinkedIn um, sieht es eher danach aus, als läge die tatsächliche Zahl der Angestellten über 400. Wie kann das sein?
Die Lösung dieses Rätsels ist relativ einfach, denn T beschäftigt sein Personal vorwiegend nicht in den operativen Gesellschaften, also T Co. Ltd und T Games Ltd., sondern in ausgelagerten Servicegesellschaften wie T Services Ltd. und T B2B Ltd. Diese Firmen haben nichts mit den Rückforderungsprozessen zu tun, hatten nie Glücksspiellizenzen und werden deswegen nun auch in keiner Hinsicht juristisch belangt.
Bei dieser nicht ganz ungewöhnlichen Struktur ging es wohl darum, eine Strategie für eine mögliche Insolvenz zu haben. Selbst wenn eine Betriebsgesellschaft zahlungsunfähig würde, könnte das Geschäft dank der Mitarbeiter aus den ausgegliederten Gesellschaften weiterlaufen. Die gesamte technische Infrastruktur, die Kundendatenbanken sowie das Backoffice wären nach wie vor verfügbar und hätten keinerlei Altlasten.

Verkauf an Medienkonzern Banijay in neuem Licht

Banijay hat 65 % der T Group Ltd. erworben. Dafür hat der Konzern die Marke T, die deutschen Betriebsgesellschaften, die technischen Infrastrukturen und die Lizenzen erhalten. Was Banijay allerdings nicht gekauft hat, sind die Altlasten. T Co. Ltd und T Games Ltd wurden entkernt und bleiben nun als leere Hüllen zurück, mit denen sich die deutschen und österreichischen Gerichte befassen können.

Für Banijay ist der Kauf von T ein traumhafter Deal. Es gibt keine versteckten Risiken, es drohen keine Rückforderungszahlungen und trotzdem kann das lukrative Geschäft von T wie bisher weiterlaufen.

Hoffnung auf Rückforderungen sinkt auf Nullpunkt.

Als Geschädigte bleiben die zahlreichen Spieler zurück, die beim unregulierten Glücksspielanbieter T vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 gespielt und teilweise enorm hohe Summen verloren haben. Die Hoffnung auf erfolgreiche Rückforderungsklagen ist zumindest bei T nahezu auf dem Nullpunkt angekommen. Selbst ein erfolgreiches Gerichtsverfahren würde wahrscheinlich nicht dazu führen, dass am Ende Geld fließt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4672 am: 11 November 2025, 14:28:39 »
Der Weg hat ein TOP Anwalt das sind die beiden Brüder Hammbach da würde ich aufpassen.


Re: BGH Urteil
« Antwort #4673 am: 11 November 2025, 14:42:05 »
Ich habe die Kanzlei nur im Briefkopf .. die familiären Beziehungen sind mir da kein Begriff 😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #4674 am: 11 November 2025, 14:52:55 »
Der Beitrag enthält eigentlich das gleiche wie der aus Malta. Bin gespannt wie sich die Anwälte dazu äußern. Wird jetzt endlich auch mal Druck von deren Seite auf Politik und GGL aufgebaut?
Man ist ja schon über ein Jahr dabei Möglichkeiten auszuloten gegen die Mutterkonzerne vorgehen zu können.
Ist schließlich deren Geschäft und wenn rot und Zahlen wegbrechen würden....
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4675 am: 11 November 2025, 15:01:48 »
Zumindest kann man sich hier sicher sein wo die GGL und Politik steht, wenn die Roten damit durchkommen und die Lizenz nicht einfach entzogen wird.

Nach meiner Anfrage an die GGL kam nur die Antwort, dass die darüber keine Auskunft geben können.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4676 am: 11 November 2025, 15:27:53 »
Die können auch den schönsten Anwalt haben. Zum Glück sind wir in der EU. Hier können die besten Anwälte dich auch nicht freisprechen lassen. :D

Ich bekomme mein Geld.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4677 am: 11 November 2025, 16:06:46 »
Die können auch den schönsten Anwalt haben. Zum Glück sind wir in der EU. Hier können die besten Anwälte dich auch nicht freisprechen lassen. :D

Ich bekomme mein Geld.

Je nach Richter gibt es aber selbst heute noch seltsame Mindermeinungen, wo Spieler in unteren Instanzen verlieren.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4678 am: 11 November 2025, 16:08:51 »
Die können auch den schönsten Anwalt haben. Zum Glück sind wir in der EU. Hier können die besten Anwälte dich auch nicht freisprechen lassen. :D

Ich bekomme mein Geld.
Dein Optimismus gefällt mir. Du darfst nicht vergessen, mit wem du da Geschäfte gemacht hast. Die Anbieter sind keine seriösen Unternehmen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4679 am: 11 November 2025, 16:09:57 »
Der Beitrag enthält eigentlich das gleiche wie der aus Malta. Bin gespannt wie sich die Anwälte dazu äußern. Wird jetzt endlich auch mal Druck von deren Seite auf Politik und GGL aufgebaut?
Man ist ja schon über ein Jahr dabei Möglichkeiten auszuloten gegen die Mutterkonzerne vorgehen zu können.
Ist schließlich deren Geschäft und wenn rot und Zahlen wegbrechen würden....
Genau. Eigentlich nur noch pessimistischer den Wortlaut herausgearbeitet.

Keine neuen Informationen oder gar eigene Quellen. Solche Artikel kann man getrost ignorieren.

 

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