Hier ein Artikel von Josephine Prater.
Das ist wohl der Artikel von dem Positive sprach.
Kein Link, da er auf einer Casino-Seite veröffentlicht wurde.
T schützt sich vor Rückforderungsklagen – bemerkenswertes Vorgehen
Hat T alle Möglichkeiten ausgenutzt, um sich vor Rückforderungen zu schützen?
Derzeit laufen Verfahren, in denen es darum geht, ob T Spielerverluste aus früheren Jahren erstatten muss. T war in Deutschland bis 2021 nicht lizenziert, aber damals gab es auch noch kein deutsches Lizenzsystem. Deswegen ist nicht sicher, ob die Gerichte am Ende Rückforderungen vieler Spieler positiv bescheiden werden. Aber es deutet einiges darauf hin, dass die Kläger in jedem Fall kein Geld sehen werden, denn T hat vorgesorgt.
T Maßnahmen gegen Rückforderungen
T ist der größte Name im deutschen Sportwetten-Geschäft. Der Glücksspielanbieter wurde kürzlich an Banijay verkauft. Doch spannend ist, was hinter den Kulissen im Vorfeld ablief. Eine Recherche von Malta Media legt nahe, dass hinter den Kulissen im Jahr 2024 einige interessante Bewegungen innerhalb der Unternehmensstruktur stattfanden. Das Timing ist interessant, aber zumindest auf den ersten Blick wirkt alles legal.
Die clevere Finanzchoreografie begann mit einer Zahlung der T Co. Ltd an ihre Muttergesellschaft in Höhe von 1 Milliarde EUR. Auch in den vorherigen Jahren wurden Gewinne an die Muttergesellschaft ausgezahlt, aber im Jahr 2023 lag der Betrag bei 198 Millionen EUR. Somit wurde die Auszahlung mehr als verfünffacht. Zufällig fand das zu einem Zeitpunkt statt, als in Deutschland und Österreich Rückforderungsklagen gegen T eskalierten.
Die Dividende an das Mutterunternehmenist für sich genommen wahrscheinlich legal, aber sie entzieht dem Unternehmen, das als Betreiber der Sportwetten- und Glücksspielangebote auftritt, erhebliche Finanzmittel. Die Bilanz von T Co. Ltd wies nach der Transaktion nur noch 5 Millionen EUR Rücklagen auf. Die Dividende wurde vom Geschäftsführer und von Wirtschaftsprüfern unterzeichnet, sodass alles ordnungsgemäß ablief.
Verkauf der Marke T an die
Muttergesellschaft
Nach der Milliardenausschüttung verkaufte die die T Co. Ltd die Marke T an ihre Muttergesellschaft für eine Summe von 308,7 Millionen EUR. Die T Germany Holding GmbH, die für das Einzelhandelsgeschäft zuständig ist, wechselte den Besitzer. Damit verlor T Co. Ltd praktisch alles, was den Glücksspielanbieter zuvor ausgemacht hatte: die Marke und das operative Geschäft.
Das Unternehmen hat immer noch einige Dutzend Mitarbeiter, jedoch kein Recht an der Marke und auch keine Tochtergesellschaften. Was folgt daraus? Wenn irgendwann ein deutsches oder österreichisches Gericht entscheiden sollte, dass Spieler ihre Einsätze zurückerhalten müssen, hätte das zuständige Unternehmen keine finanziellen Mittel, um diese Forderung zu erfüllen.
Kann das legal sein? Fragwürdig ist das Vorgehen in jedem Fall, aber bei T sieht man sich wahrscheinlich nicht zu Unrecht in einer günstigen Position, denn das betroffene Unternehmen, an das die Rückforderungen gestellt werden könnten, ist in Malta ansässig. Das hat viele Vorteile.
Malta schützt T und andere Glücksspielanbieter
Im Jahr 2024 wurde in Malta die sogenannte Bill 55, das maltesische Glücksspielgesetz, um einen entscheidenden Punkt erweitert: Ausländische Gerichte dürfen ihre Urteile gegen maltesische Glücksspielanbieter nicht durchsetzen, falls diese Urteile gegen Maltas öffentliche Ordnung verstoßen. Praktisch bedeutet dies, ein deutsches Gericht kann T verurteilen, aber die Durchsetzung des Urteils wird aller Wahrscheinlichkeit nach von den maltesischen Behörden verweigert.
Malta schützt mit allen Mitteln die Glücksspielindustrie, die dem Land erhebliche Steuereinnahmen in den vergangenen Jahrzehnten beschert hat. Es ist stark umstritten, ob die Bill 55 mit Europarecht in Einklang steht. Es spricht einiges dafür, dass dies nicht der Fall ist und die letzte Gesetzesänderung rückgängig gemacht werden muss. Aber bis es eventuell so weit ist, können Jahre vergehen.
Für deutsche Kläger, die versuchen, gegen T und andere Glücksspielanbieter mit Sitz in Malta vorzugehen, sind die Aussichten schlecht. T hat sich doppelt und dreifach abgesichert, aber auch die Glücksspielanbieter, die dies nicht getan haben, können recht entspannt auf Gerichtsurteile in Deutschland und Österreich schauen. Die Durchsetzung von Rückforderungen gegen maltesische Unternehmen war schon in der Vergangenheit schwierig und wird in den nächsten Jahren kaum möglich sein.
Wo sind T 400 Angestellte?
T ist in vielerlei Hinsicht ein interessanter Fall. Ein Blick auf die Anzahl der Beschäftigten zeigt, dass offiziell nur ein paar Dutzend Personen bei der T Co. Ltd. und T Games Ltd. angestellt sind. Schaut man sich jedoch auf Plattformen wie LinkedIn um, sieht es eher danach aus, als läge die tatsächliche Zahl der Angestellten über 400. Wie kann das sein?
Die Lösung dieses Rätsels ist relativ einfach, denn T beschäftigt sein Personal vorwiegend nicht in den operativen Gesellschaften, also T Co. Ltd und T Games Ltd., sondern in ausgelagerten Servicegesellschaften wie T Services Ltd. und T B2B Ltd. Diese Firmen haben nichts mit den Rückforderungsprozessen zu tun, hatten nie Glücksspiellizenzen und werden deswegen nun auch in keiner Hinsicht juristisch belangt.
Bei dieser nicht ganz ungewöhnlichen Struktur ging es wohl darum, eine Strategie für eine mögliche Insolvenz zu haben. Selbst wenn eine Betriebsgesellschaft zahlungsunfähig würde, könnte das Geschäft dank der Mitarbeiter aus den ausgegliederten Gesellschaften weiterlaufen. Die gesamte technische Infrastruktur, die Kundendatenbanken sowie das Backoffice wären nach wie vor verfügbar und hätten keinerlei Altlasten.
Verkauf an Medienkonzern Banijay in neuem Licht
Banijay hat 65 % der T Group Ltd. erworben. Dafür hat der Konzern die Marke T, die deutschen Betriebsgesellschaften, die technischen Infrastrukturen und die Lizenzen erhalten. Was Banijay allerdings nicht gekauft hat, sind die Altlasten. T Co. Ltd und T Games Ltd wurden entkernt und bleiben nun als leere Hüllen zurück, mit denen sich die deutschen und österreichischen Gerichte befassen können.
Für Banijay ist der Kauf von T ein traumhafter Deal. Es gibt keine versteckten Risiken, es drohen keine Rückforderungszahlungen und trotzdem kann das lukrative Geschäft von T wie bisher weiterlaufen.
Hoffnung auf Rückforderungen sinkt auf Nullpunkt.
Als Geschädigte bleiben die zahlreichen Spieler zurück, die beim unregulierten Glücksspielanbieter T vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 gespielt und teilweise enorm hohe Summen verloren haben. Die Hoffnung auf erfolgreiche Rückforderungsklagen ist zumindest bei T nahezu auf dem Nullpunkt angekommen. Selbst ein erfolgreiches Gerichtsverfahren würde wahrscheinlich nicht dazu führen, dass am Ende Geld fließt.