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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4695 am: 11 November 2025, 20:03:08 »
Ist ja alles schön gut, dass die GGL irgendwas machen müsste, aber sie haben die lizenzübertragungen schon zugelassen etc.

Der Kampf bei den Roten scheint verloren, und da haben alle Hand in Hand schön zusammengearbeitet. Angefangen von unseren Gerichten, Politik und bis zum Anbieter.

Ich sollte jetzt ein Unternehmen in Malte öffnen, dort meine Verbindlichkeiten in Zukunft errichten und dann wenn es zu viel wird, einfach ein neues erstellen und vermögenswerte sowie einnahmen übertragen.

*

positve

Re: BGH Urteil
« Antwort #4696 am: 11 November 2025, 20:06:37 »
Leute auch wenn ich hier sehr viel Kritik erhalten habe bleibe ich bei meiner Meinung!

Schaut mal auch wenn PKF‘s jetzt natürlich nicht rein gehen. Muss man auch nüchtern betrachten das es für NEU-Fälle gilt!

Die Verfahren dauern einfach viel zu lange in Deutschland!

Rechtlich gesehen haben sie die Möglichkeit Insolvenz anzumelden aber das wäre medial einfach zu groß.

Deshalb wollen sie mit dem Manöver neu Klagen verhindern! Vergleiche noch weiter drücken und Panik und Angst streuen!

Auch wenn nach dem EuGH-Urteil eine Welle kommen sollte…lasse die sich verklagen. Ziehen wieder die Verfahren in die Länge und melden dann Insolvenz an und Kappen dann die Welle einfach mit der Insolvenz!

Einfach mal nüchtern betrachten!!!

Deshalb bleibt der „Investor“ noch drinne um noch etwas Kohle zu bekommen. Erst wenn er sich zurückzieht würde ich Panik bekommen!

Bis sie es nicht machen wird der CEO sagen: Soll sich einer melden der noch kein Geld bekommen hat. Die Gerichtsverfahren laufen noch wird er sagen!
« Letzte Änderung: 11 November 2025, 20:09:13 von positve »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4697 am: 11 November 2025, 20:10:21 »
Nichts für Ungut Positive aber wenn selbst der eigene Anwalt sagt, dass er hier denkt dass der Zug zu 99% abgefahren ist und es nichts mehr zu holen gibt. Dann werd ich ihm da mal (leider) vertrauen.

Mit dem Manöver verhindern Sie neue Klage aber auch die alten. Es ist halt kein Geld da um die Klagen zu zahlen. Der neue Käufer hat damit sowieso nichts mehr zu tun.

Wüsste auch nicht wieso die Angst vor den Medien haben sollten. Das wird für paar Wochen thematisiert und dann wird es wie immer vergessen. Diejenigen die spielen werden es weiter tun etc.

*

positve

Re: BGH Urteil
« Antwort #4698 am: 11 November 2025, 20:13:30 »
Welchen Anwalt hast du?
Weiß du auch was das Problem ist!

Die Anwälte sagen anscheint jedem 2. was anderes. Naja…egal.

Mir hat selbst einer von den „guten“ gesagt er geht selbst davon aus…komisch

*

positve

Re: BGH Urteil
« Antwort #4699 am: 11 November 2025, 20:20:24 »
Nichts für Ungut Positive aber wenn selbst der eigene Anwalt sagt, dass er hier denkt dass der Zug zu 99% abgefahren ist und es nichts mehr zu holen gibt. Dann werd ich ihm da mal (leider) vertrauen.

Mit dem Manöver verhindern Sie neue Klage aber auch die alten. Es ist halt kein Geld da um die Klagen zu zahlen. Der neue Käufer hat damit sowieso nichts mehr zu tun.

Wüsste auch nicht wieso die Angst vor den Medien haben sollten. Das wird für paar Wochen thematisiert und dann wird es wie immer vergessen. Diejenigen die spielen werden es weiter tun etc.


Von welchem Geld zahlen sie die Kunden aus???
Der Mutterkonzern zahlt doch aus.

Es fängt genau das gleiche wie von vorne an.
Die bieten dir „freiwillig“ 10% und du nimmst an.

Haben die dann gezahlt und das Verfahren ist beendet oder?

Ich sage auch nicht das die Geld haben und man den Gerichtsvollzieher hinschicken kann.

Der eine RA sagt die zahlen nachdem Showdown aus, der eine sagt kannste Nix mehr holen.
Ein PKF bleibt noch drinne

Re: BGH Urteil
« Antwort #4700 am: 11 November 2025, 20:36:21 »
Die EU muss auch über Glücksspiel hinaus zusehen, ob sie sich von diesem Shithole Country Malta durch die Manege führen lassen will.
Das, was der Titan hier gemacht hat, ist doch zu einfach. Mit dem Wissen, dass das funktioniert, können doch auch ganz andere Wirtschaftszweige ihr Unwesen treiben. Über die bekannten Steuervermeidungstaktiken etc. hinaus.

Das ist, was mir ein bisschen Hoffnung gibt bezüglich des Drucks, der gegenüber diesem in Deutschland sehr präsenten Unternehmen aufgebaut werden muss.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4701 am: 11 November 2025, 20:44:41 »
Weiß jemand, worauf konkret man die GGL bezüglich Lizenz hinweisen kann? Passus aus dem Staatsvertrag oder so, der hier relevant sein kann.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4702 am: 11 November 2025, 20:49:50 »
Man erhält dann die Antwort, dass zu Verwaltungsverfahren und Maßnahmen der Glücksspielaufsicht grundsätzlich keine Auskunft erteilt wird.

 


Re: BGH Urteil
« Antwort #4703 am: 11 November 2025, 20:52:16 »
Wenn ihr die GGL wegen eines Anbieters anschreibt, geht es nicht um eine „Beschwerde“, sondern um eine formelle Aufforderung zur Prüfung der Zuverlässigkeit des Lizenznehmers.
Das ist in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) geregelt – dort steht, dass die Behörde bei Zuverlässigkeitszweifeln tätig werden muss.

Ihr könnt das so formulieren:

> „Ich fordere die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hiermit auf, gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV eine Prüfung der Zuverlässigkeit des Lizenznehmers [Name des Unternehmens )einzuleiten.
Grund sind nicht erfüllte, rechtskräftige Urteile deutscher Gerichte sowie Hinweise auf systematische Umstrukturierungen, die Rückzahlungen an Verbraucher vereiteln könnten.“



Wichtig:

Aktenzeichen oder Urteil beilegen (z. B. LG-/OLG-Beschluss).

Schriftlich einreichen (per Mail an info@gluecksspiel-behoerde.de oder per Brief).

Frist zur Rückmeldung setzen (z. B. 3 Wochen).


Damit schafft ihr eine formelle Grundlage – die GGL muss dann prüfen und kann sich nicht mit allgemeinen Textbausteinen rausreden.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4704 am: 11 November 2025, 20:55:43 »
Das hilft weiter. Vielen Dank!

Re: BGH Urteil
« Antwort #4705 am: 11 November 2025, 21:00:04 »
Ich habe da auch mal hingeschrieben...
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir für die GGL mal eine Aufsichtsbehörde brauchen!

Re: BGH Urteil
« Antwort #4706 am: 11 November 2025, 21:08:50 »
„Die GGL wird erst dann reagieren, wenn wir ihr Verhalten selbst zum Thema machen.“

Ich verstehe den Frust total – viele hier haben der GGL schon geschrieben und nichts als Textbausteine zurückbekommen.
Aber genau da liegt der Punkt: Solange jeder einzeln schreibt, kann die Behörde das ignorieren.
Wenn sich aber zahlreiche Betroffene koordiniert und formal korrekt auf denselben Punkt berufen – nämlich die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 9 GlüStV – dann ist das etwas völlig anderes.

Was wir brauchen, ist kein neues Aufsichtsorgan, sondern eine funktionierende Aufsicht über die Aufsicht.
Und das erreicht man, indem die GGL spürt, dass sie öffentlich und nachvollziehbar Rechenschaft ablegen muss.

Das bedeutet:

Jeder, der ein Urteil hat, sollte die GGL schriftlich auffordern, die Zuverlässigkeit des Lizenznehmers zu prüfen.( Egal ob Kahns Freunde, die Jahreszahlen oder andere Schädiger)

Alle, die das tun, sollten die Antwort (oder das Schweigen) dokumentieren – das kann später relevant werden, auch für parlamentarische Kontrolle oder Medien.

Wenn genug Fälle vorliegen, kann man das politisch oder medial bündeln: „Hundertfacher Hinweis auf Lizenzverstöße – keine Reaktion der Behörde“.


Das ist die Art von Druck, die wirklich etwas bewegt.
Erst wenn die GGL merkt, dass ihre Untätigkeit selbst zum Risiko wird, wird sie handeln.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4707 am: 11 November 2025, 21:34:47 »
Top Beitrag Hudini!
Rechtskräftig sollte das Urteil sein?


Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4708 am: 11 November 2025, 22:18:08 »
Nicht zwingend, dass das Urteil schon rechtskräftig sein muss.
Die GGL muss auch bei klaren Hinweisen prüfen – also z. B. wenn ein Anbieter sich offen über Spielerschutzpflichten hinwegsetzt.

Ein gutes Beispiel sind die Jahreszahlen:
Da steht in den AGB sinngemäß, dass sie „keine Verantwortung für Spielerschutzmaßnahmen übernehmen“ – das ist faktisch das Gegenteil von Zuverlässigkeit.
Wenn so etwas schwarz auf weiß steht und dazu noch Urteile ignoriert werden, reicht das locker als Prüfgrundlage nach § 9 GlüStV.

Kurz gesagt:

> Urteil hilft, aber nötig ist es nicht.
Wer sowas in den AGB findet oder selbst erlebt hat, sollte das der GGL melden – das gehört geprüft.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4709 am: 11 November 2025, 22:23:55 »
GGL macht überhaupt nichts schon mehrfach Kontakt gehabt !!!

1) sie wollen ein rechtskräftiges Urteil was beglaubigt ist
Haben Sie von mir erhalten.

2) jetzt kommt der Hammer Anbieter zahlt nicht und dann wollen sie Nachweise das eine Vollstreckung nicht möglich ist und das kann niemand bringen aber es weiß mittlerweile die ganze Welt!!!!

 

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