Rein logisch betrachtet wäre ein solcher Schritt durchaus denkbar, aber in der Praxis ist er nicht so einfach umzusetzen. Der Prozess ist mit erheblichen Kosten verbunden und derzeit scheint sich die PKF noch zu scheuen, da keine vollständige Sicherheit über den Ausgang besteht. Selbst die positive Empfehlung des Generalanwalts, in anderen europäischen Ländern zu vollstrecken, wenn durch Umfirmierung oder ähnliche Maßnahmen eine Gefährdung entsteht, hat bislang keine unmittelbare Bewegung ausgelöst.
Vor einer endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird sich voraussichtlich wenig ändern, insbesondere bei Anbietern, die keine deutsche Lizenz mehr besitzen. Dennoch sollte man nicht den Kopf hängen lassen. Am Ende setzt sich Gerechtigkeit durch, auch wenn der Weg dorthin länger dauert.
Ich hoffe du hast eine pkf, der will ja auch sein Geld und wird alle Hebel in Bewegung setzten mit dem Anwalt.