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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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@bobby TikTak ist ja auch gefährlich für deren Vorherrschaft und die pöse Partei ist dort präsent.


@Hans
betrifft das erstmal nur Sonnenmacher?
Die Kirsche betrifft mich mit der Klage. Komm schon bzw die andere damalige Seite waren mein Verhängnis, es wurde aber direkt gezielt die Kirsche verklagt.
Die können sich gern verpissen, aber erst wenn sie ihre Schuld beglichen haben!

Das Problem ist: In deren Weltbild existieren diese Schulden gar nicht. Für die bist du kein Gläubiger, sondern ein schlechter Verlierer, der versucht, den Wetteinsatz nachträglich zu stornieren, nachdem die Wette verloren wurde.
Die Kirsche und der ganze Rattenschwanz dahinter sieht das so: Die Software lief, die Walzen haben gedreht, du hattest deinen Spaß und den Nervenkitzel. Dienstleistung also am Mann erbracht. Dass sie dabei keine deutsche Lizenz hatten, ist für deren Rechtsabteilung nur ein lästiger Formfehler, der nichts an der erbrachten Leistung ändert.
Die wehren sich so massiv, weil eine freiwillige Zahlung für sie ein Systemfehler wäre. In deren Logik hast du das Geld im Kino an der Kasse gelassen, den Film bis zum Abspann geguckt und willst jetzt den Eintritt zurück, weil dir das Ende nicht gefallen hat. Die zahlen nicht, weil sie fest daran glauben, dass das Geld jetzt rechtmäßig ihnen gehört. Das Haus gewinnt immer, auch wenn das Haus in Deutschland eigentlich noch gar nicht stehen durfte.

Ob ein verschuldeter Spielsuchtsüchtiger wirklich Spass hat, oder insgeheim genau weiss dass er damit aufhören muss, aber nicht so einfach kann.

Den Spaß hat der Annieterbieter! :) Entschuldige den kleinen Spaß!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

@ altobelli

nein, nicht nur Sonnenmacher, sondern der ganze Anbieter dahinter. Die Spielkirsche Ltd ist offensichtlich broke und hoch verschuldet...gegen die wirst du wohl geklagt haben nehme ich an, denn unter der wurden die ganzen Casinos geführt. Und sonst haben die anscheinend keine Online Casinos mehr. Sieht aus wie ne Karteileiche

Bin gerade verwirrt etwas. Die Seite der Kirsche gibt es tatsächlich nicht mehr... Ist nun teil der komm schon gruppe? Im Vorstand ist die selbe Person, wie bei der Kirsche. Und die tun auch kräftig einstellen.

Guten Tag,

bin seit langer Zeit stiller Mitleser, jetzt kommt in meinen Fall gegen BGewinn aber Bewegung. Habe mit PKF vor dem LG Recht bekommen. Jetzt laufen die 30 Tage, in denen die Gegenseite in Revision gehen kann. Es geht um eine niedrige fünfstellige Summe. Meine Frage: Macht es zum aktuellen Zeitpunkt Sinn, die Forderung an den PKF komplett zu verkaufen (machen die sowas überhaupt?)? Ich würde lieber mit einem kleineren Anteil aus der Sache rausgehen, als wohlmöglich eine Revision oder ewiges Warten auf Zahlung der Gegenseite zu ertragen.

VG

Ich kenne deine persönliche Situation nicht aber würde niemals an einen PKF verkaufen. Die werden höchstens 10-20% überhaupt anbieten.

Die werden wahrscheinlich Revision einlegen. Aber bleib dran. Nächsten Monat haben wir EuGH Stellung vom Generalanwalt. Im April kommt in Bill55 in Bewegung. Es kommt Bewegung rein.

Ob du am Geld sehen wirst, kann man dir nicht versprechen. Ich würde in deiner Situation jetzt dranbleiben.

Du meinst dann Berufung zum OLG sicherlich.
Die PKF werden denke ich mal öfters jetzt Forderungen aufkaufen, nachdem Schlussantrag & Urteil (Casino) wird es klar werden. Selbst wenn danach die PKF selbst ein Vergleich anbieten haben beide Seiten mehr davon....

Davon würde ich dir abraten. Du hast doch viel erreicht und jetzt möchtest du dich abspeisen lassen? An deiner Stelle würde ich es einfach laufen lassen und wenn überhaupt auf einen vernünftigen Vergleich warten.

Zum einen können wir nicht sicher sein, dass die Urteile des EuGH den Klägern zu 100% Recht geben. Es könnte durchaus sein, dass der EuGH z.B. entscheidet: Spieler können sich nur Rückforderungen geltend machen, wenn materiell-rechtliche Verstöße des Anbieters vorliegen.

Wir wissen es einfach nicht.

Zum anderen besteht die größere Unsicherheit darin, ob am Ende Geld fließt. Und das ist keine Frage der Rechtssachen, die gerade beim EuGH anhängig sind.

Zitat von: Looser20 am 12 Februar 2026, 12:10:48
Du meinst dann Berufung zum OLG sicherlich.
Die PKF werden denke ich mal öfters jetzt Forderungen aufkaufen, nachdem Schlussantrag & Urteil (Casino) wird es klar werden. Selbst wenn danach die PKF selbst ein Vergleich anbieten haben beide Seiten mehr davon....

Das ist auch meine Denke. Die aktuelle Lage (EUGH, Sieg vor dem LG, etc.) müsste meine Position ja eigentlich deutlich verbessert haben. Für den PKF ist das Risiko nochmal gesunken und die Aussicht auf Erfolg gestiegen. Aus ökonomischer Sicht würde es ja Sinn machen, mich jetzt gegen ein hoffentlich faires Angebot auszuzahlen. Außerdem verhandeln sie dann mit der Gegenseite direkt, ich wäre ja raus. Mir ist das Restrisiko und vor allem die Dauer bis zu einer Zahlung des Anbieters einfach zu heikel, sodass ich für diese Option offen wäre.

Macht das alles Sinn oder ist das Schönrederei? Und sind Fälle bekannt, in denen der PKF nach einem ersten erfolgreichen Urteil Forderungen von Spielern abgekauft hat?

Klar, die Unsicherheit ist absolut berechtigt. Nur weil man Recht bekommt heißt es nicht, dass plötzlich die Gelder fließen.  Vor allem bedenkt wenn man mitbekommt wie die ganzen Anbieter sich gerade positionieren. Persönlich habe ich das Geld auch abgehakt.

Bei einem niedrigen fünfstelligen Bereich, wird das Angebot vom PKF wahrscheinlich niedrigen vierstelligen Bereich - wenn überhaupt liegen. Da musst du dir abwägen, wenn dir das wirklich reicht, dann lets go. Am Ende muss die Entscheidung nur dir gefallen. Voraussetzung natürlich nur wenn der PKF überhaupt sowas ankauft. Kenne aber ehrlich gesagt so ein Szenario bisher gar nicht.

Du schätzt deine Situation besser ein als sie ist, Cologne. Einzig entscheidend ist, ob und wann Geld fließt. Und das ist stand jetzt mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, weshalb du nicht mit einem hohen Angebot rechnen dürftest.


Die Verunsicherungen sind absolut nicht gerechtfertigt. Wer sich selbst verrückt macht hätte gar nicht klagen dürfen!!!

Nach einem EuGH Urteil fallen alle Dämme!!!

Genau das wollen die Anbieter irgendwie verhindern!!!! Alleine wenn man sich den Roten anschaut!

Ruhig Bleiben. Das hat nichts mit ,,zocken" zu tun! Man hat ein Rechtsanspruch. Fertig aus.

Es sollen 6.000 Kläger sein aber irgendwie schreiben ,,wir ,, immer hier rein. Merkwürdig.

Ich denke mir der einfach. Der Anbieter kann sich nicht sagen lassen später. Der Kunde hat von dem Anbieter eine Forderung offen.

Auch nicht gezahlte Rückforderungen werden die irgendwann auszahlen!!!! Die wollen es so nach Außen darstelle !

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