ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
Übersetzung (Deutsch)

Der Generalanwalt Emilio schlägt dem Gerichtshof vor, die vom Bundesgerichtshof vorgelegten Fragen wie folgt zu beantworten:

Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat, der für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen in seinem Hoheitsgebiet eine Genehmigung verlangt und diese Anforderung als solche mit Art. 56 AEUV vereinbar ist, berechtigt ist, diese Anforderung gegenüber einem Anbieter durchzusetzen, der Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung erbracht hat. Die nationalen Behörden, einschließlich der Gerichte, dürfen diese Pflicht durchsetzen und insbesondere die sich daraus nach dem anwendbaren Zivilrecht ergebenden Folgen ziehen.

Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Anbieter geltend macht, er habe die Genehmigung wegen Mängeln im Genehmigungsverfahren nicht erhalten können. Der Schutz der Rechte aus Art. 56 AEUV ist insoweit ausreichend gewährleistet, da der Anbieter die Möglichkeit hat, das Genehmigungsverfahren oder dessen Fehlen gerichtlich anzufechten.

Ausnahmsweise dürfen die zivilrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen die Genehmigungspflicht jedoch nicht angewendet werden, wenn dies unverhältnismäßig wäre. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zuständige oder verlässliche staatliche Stellen dem Anbieter klare, eindeutige und übereinstimmende Zusicherungen gegeben haben, dass die Genehmigungspflicht nicht durchgesetzt werde und er seine Dienstleistungen daher ohne Genehmigung auf dem nationalen Markt anbieten dürfe.

Ich hab gedacht er liest es selber vor.

Ab 10:05 wer reinhören möchte

Also ist der Schlussantrag auf die Lizenzerteilung gestützt. Egal wie das Verfahren war oder nicht?

Das ist für uns nicht optimal

Ein Zuschauer sah aus wie der Ronald? Habt ihn auch gesehen, sah wie er aus.

Zitat von: Balou2024 am 19 März 2026, 10:19:39Das ist für uns nicht optimal

Wie kommst du darauf?

Wurde den Roten derartige Zusicherungen gemacht?


Jetzt geht das wieder los. :D

Die einen sagen Sieg und der andere sagt jetzt, dass wäre für uns nicht optimal.
Immer ein Achterbahn fahren hier.

Mal schauen, wie die Anwälte (Cocron) das bewerten.

Is gut, er hat gesagt: Ohne Lizenz = Verträge ungültig und Anbieter können nicht sagen, wir haben keine Lizenz erhalten, oder es war zu schwer, da hätten Sie rechtlich vorgehen müssen. Also alles gut.

Alter falter, was hier wieder reininterpretiert wird. Lesen, verstehen. Wenn er nicht versteht, besser nichts sagen.

Es ist ein Mittelweg wie ich es gesagt habe. Keine klare Linie !


Zitat von: Balou2024 am 19 März 2026, 10:28:26Es ist ein Mittelweg wie ich es gesagt habe. Keine klare Linie !



Was für ein Mittelweg?  ???

@Looser
Ronald ist der Anwalt der natürlich da ist.

Das einzige was wir nicht beurteilen können ist das mit den eventuellen Zusagen. Da dürften uns aber Cocron und Redell schnell aufklären.
Wichtig aber dass in diesem Bereich die Dienstleistungsfreiheit nicht alles überlagert.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums