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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Bin da auch gelassen, bei mir wurde auch ausdrücklich auf die nicht vorhandene Trennung zwischen Casino/Sportwetten hingewiesen sowie die vorhandenen Livewetten.
Limitzahlen etc. sollten die allermeisten auch nachweisen können, wenn es bisher nicht vorgetragen worden ist.
Also, dass die sich nicht bei den Voraussetzungen gehalten haben, das erkennt selbst Ronald.
Ist halt nur die Frage, ob Sie eine Zusicherung ohne Voraussetzungen erhalten haben.

Mir fehlt da die Phantasie. In welcher Form sollte es dann eine bedingungslose Zusage gegeben haben? Und dann auch noch eine, die der Titan bisher nicht erwähnt, obwohl das gemeinsam mit Dienstleistungsfreiheit der Sargnagel für meine Klage gewesen wäre?

Dann hätte der Staat jeden Euro Rückforderung verdient. Das wäre bei mir in der Rangliste der Empörung noch über den illegalen Machenschaften der OC's.
Der Staat hat die Aufgabe seine Bürger zu schützen und die Tatsache dass Glücksspiel gefährlich bzgl Sucht ist kommt nicht erst seit 2020.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Sollte es eigentlich auch nicht geben, man sollte sich vom Ronald und Freunde nicht verunsichern lassen.

Wenn es Zusicherungen gegeben hätte, wäre das das erste Argument der Gegenseite gewesen und alles wäre gegessen. Da es aber fröhlich weiter geht, gibt es diese Zusagen scheinbar nicht.

Mal ganz davon abgesehen, dass sich Anbieter mit einer maltesischen Lizenz auf dem deutschen Markt tümmeln und das aufgrund der Dienstleistungsfreihet für rechtens halten, aber in Malta darfst du mit einer deutschen Lizenz kein Glücksspiel anbieten?! :o

Klar :D und Malta darf wegen Dienstleistungs Freiheit alles in der EU anbieten, aber EU Urteile werden natürlich nicht auf Malta anerkannt. Weil Schaden darf nur von Malta in anderen EU Mitgliedsstaaten verursacht werden, aber nicht von anderen Mitgliedsstaaten auf Malta. ;)  ;D  ;D  ;D

#5826
Die "Zusicherung" wollen sie sich gerade konstruieren, aus Verfahrensfehlern, Behörden die versagt haben etc.

Das alles wird aber am Ende mMn keine präzise, bedingungslose und übereinstimmenden Zusicherungen wie es der Generalanwalt betont hat.

Was soll die Gegenseite auch anderes sagen? Das ist deren letzter Strohhalm, und der ist nicht mehr allzu groß...

Eben. Der EuGH lässt (wenn dem GSA gefolgt wird, sorry, Looser) nur diese eine Tür auf, dann nutzt man die.
Dass man durch die Tür gehen kann, dürfte in Ermangelung der geforderten Erlaubnis nicht möglich sein, man wird aber zumindest dem Anschein nach und zu Beginn alles versuchen, sich durch die Tür zu klagen und dafür alles nutzen, was ein bisschen nach einer Erlaubnis klingt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anbieter da wirklich an Erfolg glauben, aber zumindest wirft man noch ein paar Nebelkerzen, um wieder einmal weitere Klagen zu verhindern und bezogen auf den Gesamterfolg die Zeit für sich arbeiten zu lassen.

Dr Ronald hat doch ganz am Ende noch gesagt, nach dem Motto und dann gibt's ja noch die Vorlage aus Erfurt.
Wegsehen ist übrigens keine rechtliche Duldung oder klare Zusage. Zusagen werden im Geschäftsbereich in der Regel schriftlich fixiert und so war es vom GSA gemeint. Im übrigen dürfte hier der BGH das letzte Wort haben ob irgendeine in Feierlaune Behörden Mitarbeiter der evtl sagte macht was ihr wollt Aussage (falls so etwas vorgebracht wird) ausreichend ist. Wenn ich dann noch darüber nachdenke wie lange der Staat das wilde treiben ohne Regeln offiziell genehmigt hätte glaube ich schon dreimal nicht dran.
Im Endeffekt ist dieses und Erfurt in erster Linie eine willkommene Verzögerung und Angstmache. Jeder der jetzt noch länger wartet aus Angst oder panisch kleinste Vergleiche annimmt ist ein Gewinn der Gegenseite.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Warten wir einfach die Entwicklung ab. Theoretisch sollte es ja keine Vergleichsangebote mehr geben da sich die Anbieter gestärkt sehen nach der Aussage des GSA.
Realistisch denke ich, dass es erhöhte Angebote spätestens nach dem Urteil geben wird und dass eine hohe Anzahl von Spielern die Vergleiche annehmen wird, da die Gegenseite so viele Fragezeichen kreiert hat bei der Thematik.

Will mir gar nicht vorstellen wie viel an Gelder die da sparen.

Ich bin mal gespannt wann der Schlussantrag des Lg Erfurt kommt. Hier gibt es ja bereits 2 Stück.


Also mein OLG hat in der Aussetzungsbegründung Erfurt und den BGH mit kleinem Wort erwähnt. Lediglich EuGH die beiden Fälle. Dann geht es weiter.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Bei mir ist im nur der EuGH Thema bei der Aussetzung meine anwaltliche Vertretung  meinte auch Man müsste dann auch nicht auf den bgh warten

Ich werde berichten sobald die Berufungsbegründung eintrifft hier dürfte man die Strategie dann erkennen können.

Der Bill 55 Termin ist nun auch im EUGH Kalender zu finden. Hoffe das dieser auch stattfindet und nicht abgesagt wird.

dieser Rechtssache gibt es bis dato keine zukünftigen Termine.
 
Grundsätzlich dauert es nach der Verlesung der Schlussanträge (19/03/26) vier bis sechs Monate, bis das Urteil verkündet wird.
 
Die Verhandlungstermine sind meist einige Wochen im Voraus bekannt.

Schon mal angefragt:)
Juni-September

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