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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Das finde ich echt krass!

Zitat von: Spiel.Spieler am 09 April 2026, 17:35:34Zum Thema interessante Quellen..
Mich überrascht es, dass diese beiden Quellen hier noch nicht zitiert wurden:


https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/klage-gegen-die-ggl-dient-die-sicherheitsleistung-nach-4c-iii-gluestv-2021-auch-dem-schutz-von-spieleranspruechen-wir-finden-es-heraus.html


das ding könnte das goldene ei werden. wenn urteile daraus bezahlt werden können und lizenzen ohne eine sicherheitsverwahrung keinen bestand haben, kann es für die anbieter eng werden.
dann stehen sie am ende da mit lizenzentzug oder urteile bezahlen.

das ding finde ich spannend

Da geht eine Kanzlei wenigstens voran und versucht alle Wege ... finde ich viel zu selten

Denke sogar das Gesellschaften welche jetzt nicht mehr aktiv sind aber mal eine Lizenz hatten sicherlich noch eine Sicherung hinterlegt haben ... denke da nur an die Jahreszahl und ihren ständigen Wechsel

Ja Hut ab Kanzlei Lenne!
Zeigt für mich wir kämpfen nicht nur gegen OC's sondern auch gegen den eigenen Staat.
Aber ja Steuern sind halt das a und o, da kann man über Recht schonmal hinwegsehen.
Vermutlich haben wir zu dem ein oder anderen Land so viel Herzlichkeit vom Staat.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#6049
Wow, da ich so oft über schlechte Anwälte erfahren musste, gerade erst wieder erlebt, wie amateuerhaft meine Anwälte bei der Aussetzung agiert haben und Fristen vergessen haben, habe ich nur noch mehr Respekt wie Kanzlei Lenne hier voranprescht und wirklich alles versucht.
Gerade das 2te Verfahren könnte wirklich sehr sehr spannend werden und sehr hilfreich für uns werden.
Auch dass die GGL hier in die Mangel genommen wird..top top top.

Wirklich Hut ab.

Mal keiner der sich nur mit Zahlen beschäftigt wie er am schnellsten Geld verdient.

Ja ihr beiden.
Leider gibt es auch die anderen Anwälte.
So viel wie möglich annehmen und so schnell wie möglich den Fall abschließen, egal wie.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Daher wünsche ich mir irgendwie dass hier viele Leute mitlesen und verstehen wie wichtig die Anwaltwahl wirklich ist und nicht so bestürzt handeln wie ich damals. Da dachte ich einfach, ein großer Name - das kann nur ein Glücksgriff sein.
Ich hätte mir mehr Zeit lassen sollen und mehr Gespräche führen sollen.

Ich würde euch gern ein bsp. zeigen an Hand meiner Handakte.

Aber kann ich leider nicht, da ich da sensible Daten von einem ehemaligen Regionalspieler drinne habe 🤷🏻�♂️😏

Muss ich noch mehr sagen? 🤔 Ich glaub das sagt alles bzw. vieles.

Ja also ich denke aber auf die PkF müsste doch viel mehr versuchen bzw. Die Anwälte anhalten dazu weil die verdienen ja nur wenn Geld fließt ?!

Hat da mal jemand was gehört was die so unternehmen ?!

Können ja, machen nein.
Glaubt einen eh niemand. 😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Die Antwort der ggl ist da
Meine Fragestellung ab ist unten nochmal ausgeführt



 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR) hat als Aufsichtsbehörde überprüft, ob die Nichtbegleichung titulierter zivilgerichtlicher Forderungen Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit lizensierter Glücksspielanbieter haben kann. Im Ergebnis dieser Prüfung verneinen wir etwaige Auswirkungen, da die Nichtbegleichung durch die Vollstreckung ebenfalls auf dem Gebiet des Zivilrechts geregelt werden muss.

 

Hinzu kommt der Umstand, dass in diesem Kontext zugleich auch europarechtliche Fragen auftreten, die lediglich durch die EU-Kommission und sodann durch den Europäischen Gerichtshof geklärt werden können. Selbstverständlich beobachten wir diese Entwicklungen und bewerten die Ergebnisse stets neu.

 

Liegen Gründe für eine Unzuverlässigkeit oder mangelnde Leistungsfähigkeit vor, so ist dem Anbieter eine Veranstaltererlaubnis zu versagen. Verbundene Unternehmen, sollten diese einen eigenen Antrag auf Erlass einer Veranstaltererlaubnis stellen, durchlaufen wie jeder Anbieter ein eigenes Antragsverfahren, in welchem die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit zu prüfen sind. Liegen Anhaltspunkte vor, welche die Zuverlässigkeit erschüttern, so erhält der Antragsteller keine Veranstaltererlaubnis. Etwaige Zusammenhänge mit verbundenen Unternehmen werden, sofern bekannt oder ermittelt, geprüft.

 

Abschließend müssen wir Sie darauf hinweisen, dass für die Beantwortung der in diesem Zusammenhang aufkommenden Rechtsfragen rechtsberatende Berufe vorgesehen sind. Diese allein dürfen und können Sie, insbesondere im Hinblick auf vollstreckungsrechtliche Chancen und mit Blick auf das Gesellschafts- und Strafrecht, mit einer auf Ihre Situation zugeschnittenen Beratung bezüglich der Verfahrenstaktik zur Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüche unterstützen.

 

Hinweis: Glücksspiel kann süchtig machen! Hier finden Betroffene Hilfe:

Glücksspielsucht – Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR) (gluecksspiel-behoerde.de)

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR)

Hansering 15 | 06108 Halle (Saale)

Internet: www.gluecksspiel-behoerde.de

 

 



 

Von: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR) <no-reply@ggl-behoerde.de>
Gesendet: Donnerstag, 2. April 2026 17:18





Betreff:

Anfrage



Schon einmal kontaktiert:
Nein

Grund:
Sonstiges

Details:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um eine allgemeine aufsichtsrechtliche Auskunft zu folgendem
Sachverhalt:

In Deutschland sind Konzernunternehmen internationaler
Glücksspielanbieter teils über verschiedene Gesellschaften tätig.
Dabei kommt es aus Sicht betroffener Spieler offenbar vor, dass ein
rechtskräftiges Urteil gegen eine bestimmte Konzerngesellschaft
besteht, dieses Urteil jedoch faktisch nicht vollstreckt werden kann,
etwa weil die betreffende Gesellschaft ihren Sitz im Ausland hat und
die Durchsetzung dort erheblich erschwert oder blockiert wird.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihre Einschätzung zu folgender
Frage:

Wie bewertet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder einen
Fall, in dem ein Konzern in Deutschland über lizenzierte oder
wirtschaftlich aktive Gesellschaften tätig ist, während zugleich
eine andere konzernverbundene Gesellschaft ein rechtskräftiges Urteil
zugunsten eines Spielers nicht erfüllt und die Vollstreckung im
Ausland faktisch vereitelt oder erheblich behindert wird?

Insbesondere bitte ich um Auskunft dazu,

ob ein solches Verhalten aus Sicht der GGL im Rahmen der
glücksspielrechtlichen Zuverlässigkeit eines Lizenznehmers oder
konzernverbundener Unternehmen relevant sein kann,

ob und inwieweit die GGL in einem solchen Fall prüft, ob
konzerninterne Strukturen dazu genutzt werden, zivilrechtliche
Ansprüche von Spielern faktisch ins Leere laufen zu lassen,

ob ein derartiger Sachverhalt Auswirkungen auf die aufsichtsrechtliche
Bewertung eines in Deutschland tätigen Lizenznehmers haben kann, wenn
derselbe Mutterkonzern wirtschaftlich hinter mehreren Gesellschaften
steht,

ob betroffene Spieler der GGL entsprechende Sachverhalte, Urteile und
Hinweise anzeigen können und in welcher Form dies zweckmäßig wäre.

Mir ist bewusst, dass die GGL keine individuelle Rechtsberatung
leisten kann. Mir geht es daher ausdrücklich nicht um die Prüfung
eines einzelnen Zivilverfahrens, sondern um die generelle
aufsichtsrechtliche Einordnung eines solchen Konstellationstyps.

Für eine kurze Rückmeldung danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen

 


Zumindest nicht mehr so kurz abgefertigt wie andere Anfragen. Gut das Kanzlei Lenne hier mal dagegen vorgeht.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

[...die Nichtbegleichung titulierter zivilgerichtlicher Forderungen Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit lizensierter Glücksspielanbieter haben kann. Im Ergebnis dieser Prüfung verneinen wir etwaige Auswirkungen,...]

Kann ich und werde ich auch nie verstehen. Wie kann ein Anbieter zuverlässig sein der deutsches Recht willentlich ignoriert? Ach diese GGL.

Deutschland ist ein reiner Lobby Staat geworden und die Auslegungen gehen nicht nach Logik und Recht sondern in die vorgegebene gewünschte Richtung. So sehe ich das inzwischen. Vielleicht kann man ja ein Sondervermögen für die Anbieter erbringen 😂😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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