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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Also ich nehme den Namen Gamesright noch in den Mund...
Vor ein paar Monaten war das auch noch in Ordnung hier. Oder gibts ne neue Regel, dass man die PKF nicht nennen darf?

Ich bin auch mega unzufrieden mit denen. Hab ich auch schon ein paar mal hier angemerkt... Und denen gegenüber. Seitdem höre ich auch gar nix mehr von denen. ;)

Da würde ich auch nie wieder hin. Die haben mir 5% geboten, dass sie nach einem OLG Urteil nach 3 Jahren, gegen die Jahreszahlen, den Fall gerne schließen würden?! Hääää?

Also ich traue dem Laden auch keine 50 cm mehr über den Weg. Und ich habe 2022 sogar für 51% des Geldes abgeschlossen. Also 49% für die beiden Herren von der Alster :D

Naja, im Nachhinnein ist man immer schlauer.

Zitat von: Christian86 am 10 April 2026, 18:24:17Also 49% für die beiden Herren von der Alster :D

Ui, nett. Das zahle ich nicht mal für meinen Curacao Fall  ;D

Eine Antwort kommt auch keine bezüglich meiner Anfrage wann die Gerichtskosten bezahlt werden.


Will ja gar nicht wissen, wie viel Leute die im vorhinein mit 5% abgezockt haben..

Zitat von: Eddy am 10 April 2026, 18:46:40Will ja gar nicht wissen, wie viel Leute die im vorhinein mit 5% abgezockt haben..

Sowas gehört verboten Ausbeutung

@Balou Sehe das nicht mal als Problem, wenn die eigene Fälle das vorgetragen haben. (Wenn der EugH so urteilt wie der Antrag es sagt).
Wäre natürlich schöner,wenn es vorgetragen wäre aber ist jetzt nicht das Ende der Welt.




Interessanter Post von Michael Schmitt auf Linkedin zur GGL-Zuverlässigkeitsauslegung.

#6083
Hier ist die Übersetzung:
Bitte erinnert euch sehr genau daran, was damals 2025 passiert ist. Was mit ein paar unangenehmen Artikeln bei Malta Media begann, endete schließlich in Berichterstattung durch die Tagesschau und das ARD-Magazin Monitor. Allein das sollte zeigen, wie sensibel dieses Thema tatsächlich ist, sobald man an der Oberfläche kratzt.
Und jetzt sitzen wir wieder hier und schauen auf die Position der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, und ehrlich gesagt fällt es immer schwerer, das ganze Konzept der ,,Zuverlässigkeit" noch ernst zu nehmen. Wenn eine Regulierungsbehörde das Risiko unbezahlter Gerichtsurteile offen als normales Gläubigerrisiko darstellt, dann spricht man nicht mehr von Aufsicht. Dann spricht man davon, zur Seite zu treten und zu hoffen, dass nichts allzu sichtbar kaputtgeht.
Was Sascha Münch darstellt, ist keine abstrakte Rechtstheorie. Wir haben es mit einem lizenzierten Anbieter, Texaco, zu tun, bei dem die operative Gesellschaft nur minimales Eigenkapital, massive Verbindlichkeiten und eine klare Abhängigkeit vom Mutterkonzern hat, um überhaupt überlebensfähig zu bleiben. Gleichzeitig wurden mehr als eine Milliarde Euro herausgezogen, zentrale Vermögenswerte verschoben und die Bilanz, die früher das Geschäft getragen hat, faktisch ausgehöhlt.
Und genau hier wird es unangenehm. Denn die Frage ist nicht mehr, ob diese Struktur auf dem Papier rechtlich sauber aussieht. Die eigentliche Frage ist, wie eine Aufsichtsbehörde darauf schauen und trotzdem zu dem Ergebnis kommen kann, dass alles noch mit der Idee eines ,,zuverlässigen" Anbieters nach § 4a GlüStV vereinbar ist. Wenn Zuverlässigkeit nicht auch die Fähigkeit umfasst, Verpflichtungen gegenüber Spielern tatsächlich zu erfüllen, was umfasst sie dann überhaupt?
Noch problematischer wird es durch den Zeitpunkt. Hunderte Spieler haben bereits Bedenken geäußert, Gerichte befassen sich aktiv mit Ansprüchen, und die Reaktion der Behörde besteht im Wesentlichen darin, eine Grenze zu ziehen und zu sagen, das sei nicht ihr Problem, solange es nicht strafrechtlich werde oder formell eine Insolvenz vorliege. Das ist keine proaktive Aufsicht. Das ist bestenfalls reaktive Schadensbegrenzung.
Ich werde den Link zur Monitor-Recherche mit meinem Interview in die Kommentare setzen, denn das ist keine theoretische Diskussion mehr. Wir haben bereits gesehen, wohin das führt, wenn Medien und Gerichte anfangen, richtig nachzubohren.
Der unangenehme Punkt ist folgender: Wenn sich diese Auslegung durchsetzt, dann wirkt ,,reguliert" irgendwann wie ein Etikett ohne Substanz. Und wenn dieses Vertrauen weg ist, bricht auch das ganze Kanalisierungsargument in sich zusammen.

Bei der GGL kann nichts zusammenbrechen, da war nie etwas. Man könnte auch hier denken, es ist eine leere Hülle aufgebaut um zum Schein etwas vorweisen zu können.
Könnte ja fast von den roten sein. Alles traurig...
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ich sehe einen Anbieternamen  ;D  :P

Schnell korrigieren bevor Olli zufaellig aus dem Bett fällt und nochmal kurz ins Forum guckt 😆

Dankeschön. Hab's korrigiert 😀

Nach dem zwar zu erwartenden Statement der ggl zur zuverlässigkeit habe ich jetzt einen Brief entworfen, der an alle Innenminister der Länder geht, denn diese sind die aufsichtsbehörde bzw. Die aufsichtsorgane der ggl. Man sollte über die politische Schiene der Innenminister Druck auf die ggl ausüben

Ich werde diesen Brief an alle 16 Innenminister schreiben

Herrn Staatsminister Joachim Herrmann
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Referat Glücksspielwesen
Odeonsplatz 3
80539 München
München, den 10. April 2026
Betreff: Bitte um aufsichtsrechtliche und politische Bewertung – Auslegung der ,,Zuverlässigkeit" (§ 4a GlüStV) durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) im Widerspruch zum Schutzzweck des GlüStV 2021?
Sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann,

ich wende mich heute an Sie in Ihrer Eigenschaft als oberste Rechts- und Fachaufsicht über das Glücksspielwesen auf Länderebene. Es geht um eine aus meiner Sicht höchst bedenkliche Verwaltungspraxis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), die den grundlegenden Zielen des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) – insbesondere dem Spieler- und Verbraucherschutz – zuwiderlaufen könnte.

Zum Sachverhalt:
In Deutschland sind Konzernunternehmen internationaler Glücksspielanbieter mit einer offiziellen Erlaubnis der GGL tätig. Gleichzeitig kommt es vor, dass andere, eng verbundene Gesellschaften desselben Mutterkonzerns (oft mit Sitz im EU-Ausland) rechtskräftige, titulierte Urteile deutscher Zivilgerichte zugunsten von Spielern faktisch ignorieren und nicht erfüllen. Die Vollstreckung wird durch die Auslandsberührung systematisch erschwert oder vereitelt.
Ich habe die GGL kürzlich um eine allgemeine aufsichtsrechtliche Einschätzung gebeten, ob dieses Verhalten verbundener Konzernunternehmen Auswirkungen auf die glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit des in Deutschland lizenzierten Anbieters hat.

Die Position der GGL:
In ihrer Antwort vom 02.04.2026 (siehe Anlage) verneint die GGL ausdrücklich etwaige Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit. Sie argumentiert im Wesentlichen, dass:
die Nichtbegleichung von Forderungen eine rein zivilrechtliche Angelegenheit der Vollstreckung sei,
für verbundene Unternehmen ein eigenes Antragsverfahren gelte und die Nichtzahlung von Schwester- oder Muttergesellschaften offenbar nicht auf den Lizenznehmer durchschlage.

Der glücksspielrechtliche Wertungswiderspruch:
Diese strikte Trennung von Zivil- und Aufsichtsrecht durch die GGL führt zu einem systemischen Wertungswiderspruch: Ein internationaler Konzern darf auf dem deutschen Markt legal agieren und Einnahmen generieren, weil er eine ,,zuverlässige" Tochtergesellschaft vorschickt. Gleichzeitig nutzt derselbe Konzern seine grenzüberschreitende Struktur aktiv, um sich der deutschen Rechtsordnung – in Form rechtskräftiger Urteile – zu entziehen.
Nach § 1 GlüStV 2021 ist es ein zentrales Ziel, einen sicheren und transparenten Spielbetrieb zu gewährleisten und die Spieler vor betrügerischen Machenschaften zu schützen. Es stellt sich die dringende Frage, ob ein Anbieter im Sinne des § 4a GlüStV tatsächlich als ,,zuverlässig" eingestuft werden kann, wenn die dahinterstehende Konzernstruktur deutsche Gerichtsurteile systematisch ins Leere laufen lässt.

Meine Fragen an Sie als aufsichtführendes Ministerium:
Da die GGL hier offenbar keine aufsichtsrechtliche Handhabe sieht oder nutzen möchte, bitte ich Sie um Ihre rechtspolitische und fachliche Bewertung dieses Sachverhalts:
Entspricht die Rechtsauffassung der GGL, wonach die systematische Vereitelung rechtskräftiger deutscher Zivilurteile durch Konzernstrukturen unschädlich für die Zuverlässigkeit eines Lizenznehmers ist, dem Schutzzweck des GlüStV?
Sieht Ihr Haus hierin eine Gesetzeslücke, die durch den Gesetzgeber oder durch strengere Vorgaben an die Verwaltungspraxis der GGL – Stichwort: erweiterte Konzernbetrachtung bei der Zuverlässigkeitsprüfung – geschlossen werden muss?

Mir ist bewusst, dass Sie keine Einzelfallprüfung zivilrechtlicher Verfahren vornehmen. Es geht mir hier ausschließlich um die Bewertung dieses strukturellen Problems, das die Integrität des regulierten deutschen Glücksspielmarktes nachhaltig beschädigt.
Für Ihre Rückmeldung und Einschätzung danke ich Ihnen im Voraus.

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Kopie der Anfrage an die GGL vom 20.3.26
Kopie der Antwort der GGL vom 02.04.2026

#6089
Respekt, viel Glück dir Jaymic.

Persönlich bin ich da bei Roy, die GGL ist für mich eine leere Hülle. Mehr Schein als Sein. Vor allem mit diesen Argumenten, die einen einfach nur schockieren.

Müssen hohe Gewinne noch ausgezahlt werden? Bin gespannt, wohin sich das entwickelt.

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