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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Die Frage ist überhaupt lassen die Anbieter es zu einer Vollstreckung kommen unabhängig von irgendetwas.

Der rote ist schon sehr verwurzelt bei uns. Mit den ganzen Sponsorings werden sie es gar nicht soweit bringen können...

Es geht nur darum Angst zu machen.

RS8
Danke für den Tipp

Nachdem ich schon wieder mehrere Korrekturen vornehmen musste, werde ich ab nun jeden Beitrag löschen, der ein unnötiges Vollzitat enthält ... die Antworten darauf natürlich auch. Sollte da ein interessanter Link drin enthalten sein ... mir ist das schnuppe ... der Beitrag wird, bzw. die Beiträge werden, gelöscht.


Des weiteren möchte ich darauf aufmerksam machen, dass dies hier kein Messenger ist. Dies ist ein Unterforum zum Forum des FAGS, in dem sich sachlich über Themen rund um Rückforderungsansprüchen ausgetauscht werden kann.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Was für uns spannend sein wird, sind die reinen Casinofälle , wo ja mittlerweile das Urteil des EuGH vorhanden ist und wie dort die Anbieter nun reagieren. Ob sie dementsprechend Vergleiche vorschlagen oder ob sie weiterhin auf eine Verzögerungstaktik setzen. Das wäre jetzt erstmal wichtig zu wissen, wie hier der Sachverhalt ist.

Urteil bezahlen machen sie im lieber nicht so lange Bill 55 steht

Zitat von: Balou2024 am 12 Mai 2026, 17:19:51Was für uns spannend sein wird, sind die reinen Casinofälle , wo ja mittlerweile das Urteil des EuGH vorhanden ist und wie dort die Anbieter nun reagieren. Ob sie dementsprechend Vergleiche vorschlagen oder ob sie weiterhin auf eine Verzögerungstaktik setzen. Das wäre jetzt erstmal wichtig zu wissen, wie hier der Sachverhalt ist.

sorry Olli, aber hier ist ein vollzitat notwendig, da jeder satz wichtige fragen aufweist.

ich kann nur von meinem ausgesetzten Fall berichten ( reiner Casino Fall ) wo ich in Berufung gehen musste weil er am LG verloren ging.

Die Gegenseite hat von sich selbst aus das Gericht angeschrieben nach dem Urteil mit einigen verweisen wie immer und ablehnung der Berufung gefordert.

All die Zweifel und pessimistischen Ansichten können, ich sage können umschlagen, sollte die GGL aufwachen und völlig zurecht die Zuverlässigkeit der Anbieter in Frage stellen ! Ich bin mir sicher, kein whitelist Anbieter setzt seine Lizenz aufs Spiel!

Auch korrekt!
Hier wäre auf das Verwaltungsgericht Halle zu warten.

Von sich aus bewegt die GGL sich keinen cm.

Wieso das Gericht in Halle? Hab ich was übersehen?

Klage von Leene Rechtsanwalt gegen die GGL. Leider ließt man kein Update mehr.

Ich hab morgen einen Termin dort zu einem anderen Thema. Vielleicht sagt man mir dazu etwas.

Das Einzige, was ich nicht so ganz verstehe, ist, warum manche alles von der Sache mit Bill 55 abhängig machen. Gerade bei Casinos und Wettanbietern, mit gültiger deutscher Lizenz, musste ja eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden, die durchaus gepfändet beziehungsweise vollstreckt werden könnte.

Haltet mich gerne für naiv, aber ich bleibe durchaus positiv, dass sich die Wilden in meinem Fall nicht hinter Bill 55 verstecken werden. Und falls doch, könnte sicherlich das ein oder andere Konto in der EU, ausgenommen Malta, gepfändet und darüber vollstreckt werden.

Diese Woche läuft die Frist zur Stellungnahme in meinem Verfahren des beklagten Casinos ab. Ich bin gespannt, welche Strategie verfolgt wird. Ich halte euch gerne weiter auf dem Laufenden, sofern gewünscht.

Gibt es schon eine Berufungsbegründung Sportwetten nach dem Schlussantrag EUGH? Meine wurde ja mehrfach verlängert.

Das wird auch interessant, ob sie auf Erlaubnis gehen.

Rückmeldung meines Anwalts auf Nachfrage warum ich gegen die Wilden erneut eine vor Gericht erscheinen muss (im September erst)

Sehr geehrter Herr xxx,

das Landgericht Stuttgart hat Ihr Verfahren wieder aufgenommen und den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 17.09.2026 bestimmt, zu welchem Sie als Kläger persönlich geladen wurden. Die erste mündliche Verhandlung fand am 21.12.2023 statt. Aufgrund der Aussetzung des Verfahrens und der vorherigen Abladung des Verkündungstermins erging in Ihrem Verfahren bislang kein Urteil. Grund für die Aussetzung waren die Vorlageverfahren C-440/23 und C-530/24. In Ersterem ist am 16.04.2026 bereits ein Urteil ergangen, welches spielerfreundlich ausfiel. Aufgrund dieser Umstände betrachtet das Gericht eine zweite mündliche Verhandlung als erforderlich, um den Sachverhalt weiter aufzuklären und in Hinsicht auf die neue Rechtsprechung des EuGH bewerten zu können.

Ein solcher Ablauf ist nicht untypisch und ebenfalls in laufenden Parallelverfahren zu verzeichnen. Eine Videoverhandlung gem. § 128a ZPO werden wir selbstverständlich auch für diesen Termin beantragen

Ist das ein Mix Mixverfahren? Sport und Casino ?

Nein 100% casino

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