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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Wenn schon verhandelt wurde wieso noch einen Termin? Außer der Urteilsverkündung.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Hallo Ihr Lieben!
Kann mir jemand sagen, ob es schon Termine zu C530/24(Sportwetten) und C683/24(Bill55) gibt?

Zitat von: Roy1234 am 13 Mai 2026, 10:33:19Wenn schon verhandelt wurde wieso noch einen Termin? Außer der Urteilsverkündung.

Kann sein, dass der gegenseite noch mal eingeräumt wird Sachen einzubringen
Ist aber auch möglich als es gleich zu urteilsverkündung kommt. Die Verhandlung wurde ja ausgesetzt ohne Urteil

Ich habe eben Kontakt mit dem OLG aufgenommen und tatsächlich ist heute ein Schreiben eingegangen bezüglich der Stellungnahme des Beklagten. Die nette Frau am Telefon konnte mir nicht ganz klar sagen, wie der Beklagte jetzt vorgehen möchte, aber anscheinend soll es sich so lesen, dass der Beklagte die Berufung nicht zurückziehen möchte. Sobald mir die Stellungnahme, welche durch meinen Anwalt (hoffentlich zügig) vorliegt, werde ich wieder berichten.

Nächste Woche wird mein Fall am OLG durch die Richter weiter bearbeitet. Das ist ja positiv, dass die Bearbeitung sich nicht weiter unnötig in die Länge zieht.

Ich bin mal gespannt, wie was passiert die Tage (Wochen)

Nur zur Kenntnis: Ich habe ein wenig aufgeräumt. Von 2,5 Seiten, die ich durchgesehen habe, ist eine Seite übrig geblieben. Denkt doch bitte auch mal an diejenigen, die hier neu eintrudeln und sich erst einmal einlesen sollen. Wer Rückfragen hat, kann dies per PN machen. Der Ersteller des Beitrags kann dann im Nachgang den Beitrag editieren, damit keine weiteren Nachfragen kommen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Update Verfahren gegen die GGL.

Eine Entscheidung des VG Halle steht noch aus.

Weiteres Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht gegen die GGL wurde durch die Kanzlei eingeleitet.

Die komplette Antwort möchte ich hier nicht rein kopieren.

Die Kanzlei kann man nur empfehlen! Die setzten sich richtig ein. Ich könnte heulen das ich mit meinem Verfahren woanders bin.

Danke für das Update Balou!
Ist gesagt worden wann Halle sich äußern soll? Meines Wissens war eine Entscheidung die schnell kommen sollte. Deinen Lob auf die Besagten kann ich nur bestätigen! Echt top.

Das wurde mir nicht kommuniziert. Allerdings scheint die GGL sich gegen beide Klagen stark zu verteidigen und das Wort Fristverlängerung kann ich bald nicht mehr hören!

Interessant wäre glatt welche Anwälte die GGL hat. Ich könnte Dr. Reichert oder RA Melchior empfehlen 😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Die Kanzlei Lenné ist mit einer der Pioniere auf dem Gebiet seit Chargeback-Zeiten. Sind leider auch bei mir untergegangen obwohl sie wohl mit Prozesskostenfinanzierern Zusammenarbeiten wie es aussieht?

Liegt vermutlich an kaum bis gar keiner aggressiven Werbung diesbezüglich. Was wiederum auch für die Kanzlei spricht. Ich bin dennoch mehr als zufrieden mit meiner Wahl (ist auch keine der großen Kanzleien).

Also der BVB ist ne ganz harte Nuss. Mein Anwalt ist erneut an die herangetreten zwecks Vergleich... keine Antwort. So läuft die Klage dann halt weiter. Wieso ein Vergleich nach den beiden Urteilen der letzten Wochen immer noch abgelehnt wird, kapier ich einfach nicht. Aber gut, dann gibts am Ende halt Zinsen obendrauf

Von Klägerseite angebotene Vergleiche sind mir neu und ich vermute da auch einen der Gründe: Wenn der Kläger schon von sich aus einen Vergleich anbietet, kann man auch zocken.

Update:

Die beklagten versuchen alles um ein Urteil zu vermeiden.

Grob zusammengefasst beziehen die beklagten Stellung

"Die Beklagte nimmt die Berufung derzeit nicht zurück. Sie argumentiert im Wesentlichen, dass das EuGH-Urteil vom 16.04.2026 zwar wichtige Fragen geklärt habe, aber nicht die zentrale Frage des sogenannten ,,fiktiven Erlaubnisverfahrens".

Nach Auffassung der Beklagten sei ihr Online-Casino-Angebot materiell erlaubnisfähig gewesen und habe alle Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags erfüllt. Deshalb könne der Kläger sich nicht allein wegen der damals fehlenden formalen Lizenz auf Rückerstattung berufen.

Die Beklagte verweist hierzu auf das noch beim EuGH anhängige Verfahren C-898/24 und beantragt weiterhin eine Aussetzung bzw. zumindest das Abwarten weiterer höchstrichterlicher Entscheidungen, insbesondere des BGH."

Was ist eure Meinung dazu?

Mein Anwalt rechnet mit einer zeitnahen Entscheidung seitens OLG.

Meine Meinung hatte ich zu künftigen Strategie versuchen hier vor ein paar Tagen schon geäußert.


Die Gegenseite versucht, C-440/23 nicht als Niederlage stehen zu lassen, sondern über das ,,fiktive Erlaubnisverfahren" und C-898/24 eine neue offene Flanke zu konstruieren.

Der Verweis auf C-898/24 ist aus Sicht der Gegenseite nachvollziehbar, weil damit ein weiteres EuGH-Verfahren als Aussetzungsgrund ins Spiel gebracht werden soll. Praktisch bedeutet das: Zeit gewinnen und ein zeitnahes OLG-Urteil vermeiden. 🤷🏻�♂️



Es wird spannend wie das OLG dazu entscheiden wird. Ich hoffe das die langsam verstehen, dass die Beklagten nur Zeit gewinnen wollen und dennoch am Ende keine großen Chancen auf Erfolg haben werden.

Das ist natürlich nur meine Meinung.

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