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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ja bin daher auch etwas verwirrt wie dies nun zu deuten ist ... aber die ENC war ja die erste mit der deutschen Lizenz ich denke vorher ist es denen dann eh egal mit den Alt Gesellschaften ...

Naja mal schauen was auf meine Nachfrage dann kommt ... wird ja aber wieder paar Wochen dauern^^

Ab und für sich eine super Meldung wenn das Wörtchen wenn nicht wäre.
Das Problem sind hier auch die klaren Ansagen was zu den Sanktionsgründen gehört. Prinzipiell muss auch das ignorieren verlorener Prozesse dazugehören, aber trau schon wem...

Ähnlich wie bei dem Duldungsaspekt.
Was hält die Gerichtsbarkeit für erlaubte Duldung? Für mich ein definiertes Schreiben dass die Erlaubnis besteht bis zur Lizenzvergabe, jedoch nicht Halbgarage Sätze in irgendwelchen Anträgen die nicht wirksam wurden oder ein Satz auf dem Flur einer Behörde.

Hätte ich Vertrauen in das was in unserem Land passiert würde ich jubeln. Da dies bei mir verloren gegangen ist bin ich eher skeptisch.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Interessant dass die aber plötzlich so deutlich antworten und sich nicht hinter schwammige Antworten verstecken. Vielleicht wachen die ja doch mal auf.

Sehe ich auch so, seither waren deren Antworten ja hart nichtssagend. Nun schreiben sie ja mehr oder minder, dass Lizenz und Pflichten ( eventuelle Rückforderungen einhergehen ).

#7069
News Quelle Gamesright über linkedin

Das Landgericht Aachen hat mit Urteil vom 27.05.2026 (10 O 306/25) eine bemerkenswerte Entscheidung zur sogenannten ,,Button-Lösung" (§ 312j BGB) im Online-Glücksspiel getroffen.

Die Kammer hält die Beschriftung ,,Wette abgeben" für nicht ausreichend, um den gesetzlichen Anforderungen an einen digitalen Vertragsschluss zu genügen.

Besonders interessant ist dabei die Begründung:
Das Gericht stellt klar, dass allein die Worte auf der Schaltfläche maßgeblich sind. Kontext, Begleitumstände oder die allgemeine Kenntnis des Spielers über den wirtschaftlichen Vorgang genügen nicht.
Damit folgt das LG Aachen konsequent der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (,,Fuhrmann II") und des Bundesgeruichtshofs.

Noch bedeutsamer erscheint jedoch ein anderer Punkt:
Das Gericht hat die klassischen glücksspielrechtlichen Streitfragen bewusst offen gelassen, weil es sie für nicht entscheidungserheblich hielt. Der Anspruch ergab sich nach Auffassung der Kammer bereits aus § 312j BGB.
Deshalb sah das Gericht auch keinen Anlass, das Verfahren auszusetzen, um die Entscheidung des EuGH im Verfahren C-530/24 abzuwarten – dem vom Bundesgerichtshof vorgelegten ...-Verfahren, das von Gamesright geführt wird.

Die Entscheidung zeigt damit noch etwas Grundsätzlicheres:
Die Zivilgerichte erkennen offenbar, dass Rückforderungsverfahren nicht unbegrenzt mit dem Hinweis auf noch offene glücksspielrechtliche Detailfragen ausgesetzt oder verzögert werden können.

Mit dem Verbraucherrecht des digitalen Rechtsverkehrs tritt nun ein anderer Prüfungsmaßstab in den Vordergrund — einer, der unabhängig von Konzessions-, Kohärenz- oder unionsrechtlichen Glücksspieldebatten funktioniert.

Das könnte die Diskussion im Online-Glücksspiel nachhaltig verändern

#7070
Zitat von: Balou2024 am 28 Mai 2026, 16:59:19Die Kammer hält die Beschriftung ,,Wette abgeben" für nicht ausreichend, um den gesetzlichen Anforderungen an einen digitalen Vertragsschluss zu genügen.

Interessant.
Also kann man alle Einsätze zurückfordern weil auf dem Button nicht ,,Wette ZAHLUNGSPFLICHTIG abgeben" stand.

Tesla hatte dieses Problem auch:
https://m.bild.de/news/inland/massenklage-nach-bgh-urteil-bekommen-tesla-kunden-ihr-geld-zurueck-6942d68d92f621656f7919b2?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Beim ursprünglichen Urteil vom BGH ging es um Maklerprovision:
https://openjur.de/u/2537891.html

Leider für aktuelle Klagen zu spät, welche bereits in der Berufungsinstanz sind. Aber wieder ein sehr guter Punkt.

Moin🙂 Wie sieht's da bei Verfahren aus die noch beim LG stehen bzw. ausgesetzt sind🤔 Kann man da noch solche Infos dem Gericht zukommen lassen und werden akzeptiert?

Da würde ich nicht hier fragen sondern dieses Urteil mit deiner Frage deinem Anwalt zukommen lassen. Der weiß das definitiv.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Nach der Aufhebung der Aussetzung wird es sehr wahrscheinlich einen neuen LG Termin geben, dort sollte man es aufführen können.

Das denke ich auch.

Auch wenn ich mich mit dem Post unbeliebt mache, teile ich meine neusten Infos.

Ich hatte soeben ein vertrauliches Gespräch mit einer Person die der Kahn Firma sehr nahe steht, besser gesagt dort in hoher Position arbeitet.

Er sagt die roten werden trotz Urteil nicht einen einzigen Cent mehr zahlen.
Durch das verschieben des Geldes und der Neugründung, werde sie sagen das kein Geld mehr da ist und sie somit die Zahlungen nicht leisten können.

Beste Grüße
Michael

 ;D Du sagst und also, dass die sich bewusst Strafbar machen und alle die dort arbeiten wissen es?

Danke für die Info. Mich würde interessieren, was die Person zu den Gründen und zur Strategie dahinter gesagt hat.

Wenn Anbieter trotz Urteilen auf Vermögensverschiebung, Neugründung oder Entleerung alter Gesellschaften setzen sollten, wird das ja wohl nicht zufällig passieren, sondern bewusst kalkuliert sein.

Die entscheidende Frage ist für mich: Gehen die wirklich davon aus, dass das aufsichts- und lizenzrechtlich folgenlos bleibt? Gerade wenn rechtskräftige Titel wirtschaftlich entwertet werden und parallel unter neuer Struktur weiter am regulierten Markt agiert wird, müsste das doch eigentlich ein Thema für die Aufsicht sein.

#7079
Michael, das stimmt leider mit den Infos von meinem Anwalt überein (die ich hier geteilt hatte), dass dort kein Geld mehr fließt seit Wochen.

Wahrscheinlich mogeln die sich wirklich irgendwie da raus, das klingt so strafbar, aber irgendwas werden die sich dabei denken.

Ein Trauerspiel.


Wahrscheinlich wird Insolvenz angemeldet, die 10 Millionen werden dann irgendwie unterteilt, und das wars. Und GGL hält sich nicht zuständig, weil der Spielerschutz eingehalten wird.

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