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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Meine Klagen sind alle finanziert aber Jahreszahl vor Lizenz wird nun nicht mehr finanziert Grund nicht Zahlung und umfirmierung.

Die sind ja nicht blöd und befürchten vermutlich dass nur Reste zu holen sind.
Viel Glück
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Balou2024 am 08 Juli 2026, 19:28:42Meine Klagen sind alle finanziert aber Jahreszahl vor Lizenz wird nun nicht mehr finanziert Grund nicht Zahlung und umfirmierung.

würde mich tatsächlich interessieren ob pkf noch fälle von Kahn annehmen

Meiner aus D schon länger nicht soweit ich es weiß.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Die meisten PKFs sind mittlerweile ausgestiegen, auch wenn es hier paar gibt, die immer noch denken, dass es so klar und einfach wäre, dass wir Geld sehen, sehen die PKFs es definitiv wie die meisten hier : In naher Zukunft wird kein Geld fließen und eventuell auch nie.

Daher auch irgendwie verständlich und traurig zugleich, dass die meisten Anwälte/PKFs Druck machen dass diese 20% vergleiche angenommen werden. Die Anwälte wollen die Kohle und die PKFs einen Gewinn reinholen solange es noch geht.

Ich kann mich noch gut erinnern, als ich hier zugestoßen bin.
Da wurde man noch belächelt wenn man über einen PKF geklagt hat (bei manchen heute ja noch immer), weil ja alles so klar war.

Für mich war halt da schon klar, dass ich kein weiteres Geld in dieses Thema versenken werde.
Das Geld hatte ich sowieso als verloren betrachtet und war seit der Klage der Meinung "wenn was zurück kommt, ist es ein Bonus".

Die meisten sprachen zu der Zeit davon, dass es verschenktes Geld ist. Da ja die Rechtslage klar ist.

Meiner zwei ersten Klagen gingen verloren (ja, Berufung läuft) und spätestens da war ich der Meinung für mich, dass ich mit PKF alles richtig gemacht habe.

Heute wird sowas noch weiter untermauert. Kein Positives Urteil nützt mir was, wenn es keinen Wert hat.

Sollte wieso und weshalb auch immer, doch Geld fließen irgendwann, werde ich trotzdem sagen, dass ich alles richtig dabei gemacht habe.

Ich habe die Summen gesehen, die für meine 3 Fälle entstanden sind. Das hätte ich nur über einen Kredit realisieren können. Und ich möchte mir nicht vorstellen, wie es mir aktuell gehen würde, wenn ich jetzt wüsste was ich investiert habe in diese klagen und immer im Hinterkopf haben müsste, dass dieses Geld vielleicht Sinnlos war.

Mir geht es momentan gut und ich glaube der PKF ist da mehr hinterher als ich. Ich habe mit 0 gerechnet und rechne mit 0.


Da ich davon ausgehe, das Malta und die Anbieter sich was gutes überlegt haben was nach Bill55 kommt, finde ich dieses Katz und Maus spiel tatsächlich sehr spannend.

Hätte eine eine Staffel bei "Suits" verdient gehabt 😅.

Im Casino Bereich liegt das Urteil des EUGH vor und Anbieter zahlen noch immer nicht oder vergleichen.

Dabei könnte die Rechtslage klarer nicht sein. Da hilft auch der BGH mit seiner Verhandlung im September nicht.

Nach Bill 55 wird sowieso Bill 55a vom Parlament beschlossen und es geht von vorne los. Das einzige was helfen würde, wäre eine Staatshaftung Maltas.

OLG Celle: Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten auch bei Spielteilnahme aus dem Ausland.

Der 24. Zivilsenat des OLG Celle hat mit zwei Urteilen vom 6.7.2026 (24 U 115/25 und 24 U 110/25) erstinstanzliche Klageabweisungen aufgehoben und den Klägern die Verluste aus unerlaubten Online-Sportwetten (Anbieter Kahn) zugesprochen.

Die wesentlichen Punkte:
- Auslandsverluste: Maßgeblich ist das auf Deutschland ausgerichtete Angebot, nicht der Aufenthaltsort bei der einzelnen Wette (§ 3 Abs. 4 GlüStV 2012, marktbezogen). Ein Abzug für aus dem Urlaub getätigte Spiele findet nicht statt; der Kläger muss den Auslandsanteil nicht darlegen.
- Abweichung: Der Senat rückt damit ausdrücklich (wie zuvor auch schon das OLG Stuttgart und München) von der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung ab, auch vom 4. Zivilsenat desselben Gerichts.
- Nachlizenzzeit (24 U 115/25): Der monatliche Höchsteinsatz von 1.000 € nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 gilt kraft Gesetzes und ist Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB – trotz aufschiebend angefochtener Nebenbestimmung.
- EuGH C-77/24 (Wunner) zieht der Senat kollisionsrechtlich bzw. als Indiz für den Inlandsbezug heran.
- Revision zugelassen; eine Aussetzung hat der Senat abgelehnt.

Die Entscheidungen sind zur Veröffentlichung eingereicht.

Fazit:
Mit Glücksspiel kann man unheimlich viele Juristen bezahlen und ohne Zocker wäre der Kommunismus nicht auszuhalten.

@Balou
Anders wird es auch nach dem Sportwetten Urteil ohne Druck nicht werden.
Der BGH kann nur das Urteil bestätigen und deutlicher ausführen. Hat aber nun mal nichts mit den Zahlungen zu tun.
Ich habe gehört dass der ein oder andere Anbieter vor dem OLG Angebote macht und nach dem rechtskräftigen Urteil dieses wiederholt. Sagt man nein ist Funkstille.
Je nach Anbieter im unteren Bereich bis mittig.
Für Malta entweder Staatshaftung oder die GGL, für Gibraltar GGL oder langwierige und ziemlich teure Vollstreckungen so der PKF mit zieht.

Egal wie, es wird noch sehr lange dauern bis eventuell Geld in gewünschter Höhe fließt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.


Habe ich mir gestern auch angeschaut.
Was wird dagegen unternommen, alleine die Recherche mit Tatsachen bringt leider nichts. Für mich ist das längst nicht mehr nur illegal sondern kriminell.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

EUGH macht nun erstmal Ferien. Kalender wird noch hinten nicht mehr erneuert.

Anfang September geht's weiter. Denke bis Oktober sollte unsere Angelegenheit auch durch sein. Dann kommt's drauf an ob die deutschen Gerichte wieder auf den BGH warten. Wenn ja wird's Frühjahr bevor der Zug anrollt.
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