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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Vom Anwalt.
Über Anwalt.de kurze Einschätzung musste alle Unterlagen hochladen.

Weitere Beratung würde 250,00 Euro kosten.

Das Risiko, das vorher zumindest streitig war, wird dadurch erheblich klarer zu Ihren Lasten geregelt.

Der Satz verwirrt mich am meisten.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Balou2024 am 15 Juli 2026, 07:31:44Ich würde hier vorsichtig sein. Der von Ihnen zitierte neue Mandatsvertrag ändert Ihre rechtliche Position gegenüber dem bisherigen Stand deutlich.

Im Profin-Vertrag heißt es, dass Profin die Anwaltskosten übernimmt und die Rechnungen ausschließlich an Profin gestellt werden.

Der neue Mandatsvertrag enthält nun genau diese Regelung:

"Zahlt Profin trotz Aufforderung nicht oder wird Profin zahlungsunfähig, kann die Kanzlei die Vergütung von Ihnen verlangen."

Das ist keine bloße Wiederholung des Gesetzes, sondern eine klare vertragliche Klarstellung, dass die Kanzlei Sie in diesem Fall in Anspruch nehmen darf.

Was bedeutet das konkret?

Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie ausdrücklich:

Sie bleiben Schuldner der Anwaltsvergütung.
Wenn Profin insolvent wird oder nicht zahlt, darf die Kanzlei ihr Honorar von Ihnen verlangen.
Sie müssen sich dann selbst mit einer Forderung gegen Profin (oder ggf. den Insolvenzverwalter) auseinandersetzen.

Das Risiko, das vorher zumindest streitig war, wird dadurch erheblich klarer zu Ihren Lasten geregelt.

Die Phoenix Management AG

Mir fällt außerdem auf, dass jetzt erstmals die Phoenix Management AG erwähnt wird. Das deutet darauf hin, dass die Kanzlei sich bereits auf einen Wechsel oder Probleme bei Profin vorbereitet. Das allein ist noch kein Beweis für eine bevorstehende Insolvenz, aber es erklärt, warum sie ihre Vergütungsansprüche zusätzlich absichern möchte.

Also nicht unterschreiben.
Bemerkenswert ist: Welche Anwaltskosten sollen überhaupt noch abgesichert werden, wenn ihr bereits im Verfahren seid? Die Anwaltskosten der ersten Instanz wurden, je nach Verfahrensstand bereits bezahlt. Es geht daher nur noch um die zukünftigen Kosten, falls Berufung oder Revision eingelegt werden. Meiner Meinung nach möchte man sich genau dafür absichern.

Glaubt ihr wirklich, dass es hier nur um eure Anwaltskosten geht? Nach meiner Erfahrung erhebt kein Anwalt Klage, ohne zuvor die Finanzierung oder Vergütung geklärt zu haben. Deshalb erscheint mir das Ganze etwas merkwürdig. Für mich wirkt es eher so, als ginge es um die Absicherung des Prozesskostenfinanzierers oder anderer möglicher Risiken. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung.

Zitat von: Mahnwesen am 15 Juli 2026, 08:47:57Und wenn wir nicht unterschreiben ? Wird noch weiter der Fall bearbeitet oder wird dann der Fall auf Eis gelegt?
Irgendwie kommt mir das so vor wie eine Pistole auf die Brust gesetzt.

Aktuell sollte sich ja nichts ändern da profin ,,noch" zahlt wie es schein oder gezahlt hat.
Was heißt denn überhaupt ,,auf Eis gelegt"? Das Verfahren läuft doch bereits. Der Anwalt müsste euch lediglich mitteilen, auf welchem Stand das Verfahren ist. Ein laufendes Gerichtsverfahren verschwindet nicht einfach. Deshalb würde ich nichts unterschreiben, bevor ich genau weiß, worum es geht und welche Folgen das hat.

Der Anwalt muss uns frühzeitig informieren, wenn er das Mandat Niederlegen will so einfach ist es nicht und schon gar nicht wenn man bereits am OLG ist.

Die Kanzleien werden mitbekommen haben dass trotz ihrer starken eindeutigen Werbungen bisher kaum Erfolge vorzuweisen sind und dass einige PKFs sich schon vom Markt verabschiedet haben. In naher Zukunft wird sich hier nichts ändern. Klingt für mich nur nach einer Absicherung damit die Kanzlei in der Geschichte immer noch schön für Musterantworten ihr Geld erhält.

Muss hier aber nochmal erwähnen wie schrecklich ich hier das Vorgehen der Kanzlei finde, die einfach irgendwas ohne Hintergrundinformationen an die eigenen Mandanten versendet, die sich in einer erheblichen schlechten Situation nach Unterschrift befinden. Mit dem Wissen dass es ehemalige Spieler sind, die ohne PKF niemals in der Lage sind, diese Verfahren zu bezahlen. Ekelhaft.

100 Prozent korrekt.

Ich unterschreibe nichts.
Wenn ich jemals unterschreibe dann in paar Monaten. Werde genauso schnell antworten wie von Rüden auf Mails oder vielleicht auch gar nicht

Zitat von: Balou2024 am 15 Juli 2026, 11:37:26Ich unterschreibe nichts.
Wenn ich jemals unterschreibe dann in paar Monaten. Werde genauso schnell antworten wie von Rüden auf Mails oder vielleicht auch gar nicht

genauso. so wie du mir, so ich dir.

bin auch nicht gewillt das ding zu unterschreiben.
Das einzige was ich unterschreiben würde von denen ist ein vergleichsangebot 😌🙃

Betreff: Ihre Nachricht zur Kostenübernahme in Ihrem Verfahren

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir verstehen, dass das Schreiben der Kanzlei Sie beunruhigt hat. Dazu können wir Sie beruhigen:

Wir stehen zu unserem Vertrag mit Ihnen. Wir übernehmen die Anwalts- und Gerichtskosten für Ihr Verfahren – wie vertraglich vereinbart, bis zum Ende des Verfahrens. Daran hat sich nichts geändert.

Das Schreiben der Kanzlei hat auch uns überrascht. Wir stehen bereits mit der Kanzlei in Kontakt. Sollte es Unstimmigkeiten geben, klären wir diese direkt mit der Kanzlei.

Aus unserer Sicht besteht daher kein Grund, das Formular der Kanzlei auszufüllen. Die Entscheidung darüber liegt selbstverständlich bei Ihnen.

Zum Hintergrund: Jede Kostenrechnung durchläuft bei uns eine sorgfältige Prüfung, bevor sie bezahlt wird. Das ist ein fester Teil unseres Ablaufs und schützt auch Ihre Interessen. Die Begleichung der Rechnungen erfolgt im Rahmen dieses Prozesses direkt gegenüber der Kanzlei und dem Gericht.

Für Ihr Verfahren entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil. Sie müssen selbst nichts unternehmen und tragen keine Kosten – so wie es unser Vertrag vorsieht.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

#7706
beruhigend erstmal. auch, dass sie erwähnen das man es nicht unterschreiben muss und sie bereits in klärung sind mit der Kanzlei.

Hallo Zusammen,

hat von euch in letzter Zeit jemand ein Vergleichsangebot von den Elektroarbeitern erhalten?
Scheint als wollen Sie vor EugH noch Verfahren loswerden

#7708
Woher hast du die Info? Hast du ein Angebot bekommen?

#7709
ne sie sind in Berufung gegangen und haben eine aussetzung der Wiederaufnahme bis zum 15.September erwirkt (irgendein verfahren welches da beim BGH ist)

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums