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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Betreff: Ihre Nachricht zur Kostenübernahme in Ihrem Verfahren

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir verstehen, dass das Schreiben der Kanzlei Sie beunruhigt hat. Dazu können wir Sie beruhigen:

Wir stehen zu unserem Vertrag mit Ihnen. Wir übernehmen die Anwalts- und Gerichtskosten für Ihr Verfahren – wie vertraglich vereinbart, bis zum Ende des Verfahrens. Daran hat sich nichts geändert.

Das Schreiben der Kanzlei hat auch uns überrascht. Wir stehen bereits mit der Kanzlei in Kontakt. Sollte es Unstimmigkeiten geben, klären wir diese direkt mit der Kanzlei.

Aus unserer Sicht besteht daher kein Grund, das Formular der Kanzlei auszufüllen. Die Entscheidung darüber liegt selbstverständlich bei Ihnen.

Zum Hintergrund: Jede Kostenrechnung durchläuft bei uns eine sorgfältige Prüfung, bevor sie bezahlt wird. Das ist ein fester Teil unseres Ablaufs und schützt auch Ihre Interessen. Die Begleichung der Rechnungen erfolgt im Rahmen dieses Prozesses direkt gegenüber der Kanzlei und dem Gericht.

Für Ihr Verfahren entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil. Sie müssen selbst nichts unternehmen und tragen keine Kosten – so wie es unser Vertrag vorsieht.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

#7711
beruhigend erstmal. auch, dass sie erwähnen das man es nicht unterschreiben muss und sie bereits in klärung sind mit der Kanzlei.

Hallo Zusammen,

hat von euch in letzter Zeit jemand ein Vergleichsangebot von den Elektroarbeitern erhalten?
Scheint als wollen Sie vor EugH noch Verfahren loswerden

#7713
Woher hast du die Info? Hast du ein Angebot bekommen?

#7714
ne sie sind in Berufung gegangen und haben eine aussetzung der Wiederaufnahme bis zum 15.September erwirkt (irgendein verfahren welches da beim BGH ist)

Kaum gehen die Temperaturen ein wenig hoch, werden wieder Vollzitate fabriziert, als gäbe es kein Morgen. Nun, aussterben werden sie wohl nie ... die reinste Plage ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Duffi, reiner Casino Fall?
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

96% Casino also nein 😂


@olli sorryyyyyyyy :)

Zitat von: Duffi am Heute um 12:58:1296% Casino also nein

Da würde ich locker auf September warten.
Nach BGH wird die Berufung zurückgewiesen oder ein deutlicher Hinweisbeschluss erteilt. Ich gehe aber davon aus dass du nach Urteil ein Angebot bekommst.😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#7719
ist das abhängig davon ob ich das formular bei von rüden unterschreiben? 😂😂

@Olli: das war kein vollzitat sondern nur der letzte satz mit "Ich gehe aber davon aus dass du nach Urteil ein Angebot bekommst.😂"

:(

Von Rüden unterschreibt keiner und der es macht ist selbst schuld !

Zitat von: DestructionDaddy am Heute um 12:35:52Woher hast du die Info? Hast du ein Angebot bekommen?

Ja mir liegt eins vor, aber das ist leider keine annehmbare Höhe

@PeterPanACAB

Zitat:
Ja mir liegt eins vor, aber das ist leider keine annehmbare Höhe

Ich würde es persönlich tatsächlich abhängig machen von folgenden Punkten:

1) Höhe des Streitfalles
2) Rechtskräftiges Urteil
3) Wie sehr möchte man einfach nur frieden und sicher was erhalten


Eine Vollstreckung ist/soll teuer sein und kann lange dauern in Gibralta.


Ist alles nur meine Persönliche meinung und kein Ratschlag. Geringe summen lohnen sich oft nicht durch hohe avollstreckungskosten

Zitat von: Balou2024 am Heute um 13:46:00Von Rüden unterschreibt keiner und der es macht ist selbst schuld !
Ist genau meine Meinung!
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@Duffi

bin ich komplett bei dir - aber einiges unter 50% als Angebot wird definitiv nicht angenommen.

Ich bin gespannt ob ein weiteres folgt, wenn das vernünftig wird werde ich auch annehmen um ein Haken dran zu machen.

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