ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
Wie Klopp geschrieben hat kommt ein Angebot eher vor dem Termin. Von 75 Prozent kannst du träumen. Eher zwischen 30 und 50 wenn überhaupt. Die PKF sind meiner Erfahrung nach ab 50 einverstanden.

Warum die wissen wollen ob du die Werbung bzw AGB kennst? Damit sie dir reinwürgen können dass du es vorher wusstest bzgl keiner Lizenz etc..
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Werbung,  weil in der Werbung in klein draufsteht, dass es nur in Schleswig Holstein erlaubt ist.

Vergleich in Höhe von 75% kannst du bei Einzahlungslimit hoffen. Bei Fällen vor 2021 kannst du mit 20 bis 50% rechnen, aber eher unteres Drittel.
Wie Roy sagt, PKF sagen ab 50% in der Regel zu. Könnte sich aber auch geändert haben, da die Zukunftsmusik eher nicht rosig ausschaut, sondern es noch etwas Zeit dauert, bis Urteile wirklich bezahlt werden.

Danke für Eure Einschätzungen und Infos.
Ganz ehrlich. Ich habe mir als ich mit dem Scheiss angefangen habe null Gedanken über irgendwelche Lizenzen gemacht, geschweige denn habe ich mir irgendwelche AGB´s durchgelesen. Habe nur gedacht. Oh geil 25 Euro einzahlen und 100 Freespins und schon war ich drin in dem Mist. Habe dann irgendwann über irgendeine Anzeige bei Facebook glaub ich gesehen, dass man Casinoverluste zurückfordern kann. Den Rest kennt ihr ja.


Die meisten machen bei Einzahlungslimits keine Vergleichsangebote mehr, weil es laut meinem Anwalt aktuell eine 50/50-Situation ist. Ich hab es selber erleben müssen. Ich habe bald meinen Gerichtstermin und die sind überhaupt nicht vergleichsbereit. Wollte von meinem Anwalt wissen, ob das nur bei mir so ist. Er meinte, dass die Gerichte aktuell unterschiedlich urteilen und die Anbieter es deshalb darauf ankommen lassen

Habe die Limitklage vor allem eingereicht, weil es in meinem Gebiet bereits eine positive OLG-Entscheidung gab. Sonst hätte ich es wahrscheinlich eher nicht gemacht. Ich vermute die Gegner-Anwälte ziehen es eh immer bis zum Olg durch allein schon wegen der Kohle. Spätestens beim OLG gibt dann wohl anständige Vergleiche.

Da hatte ich wohl dann Glück. Bei mir war es sogar ein Anbieter, der sich die Lizenz erfolgreich umschreiben lassen hat und die Gesellschaft komplett gewechselt hat.

Schade, dass es da plötzlich auch so schlecht aussieht.

So schlecht sieht es tatsächlich nicht aus denk ich. Es gab doch gerade wieder ein positives Urteil aus München. Dort steht es 2:1. Dad meiste wird durch Vergleiche unter Verschluss gehalten werden. Guck mal bei Cocron in die Bewertungen rein

Zitat von: Klopp9875 am 19 Oktober 2026, 18:36:01Bei mir war es sogar ein Anbieter, der sich die Lizenz erfolgreich umschreiben lassen hat und die Gesellschaft komplett gewechselt hat.
Wett 3 thousand?

Der EuGH folgt dem Generalanwalt zwar meistens, aber er nutzt seine Unabhängigkeit gerade bei politisch und wirtschaftlich brisanten Themen gerne, um wegweisende Grundsatzurteile zu fällen, selbst wenn der Generalanwalt formale Zweifel hatte.

Als Beispiel: Superliga, Google Shopping oder Schufa.

Dort blieb er bei der EU Kommision. Statistisch folgt der EuGH in 70% der Fällen dem Generalstaatsanwalt aber halt nicht immer.

Wie diese Beispiele zeigen, neigt der EuGH dazu, von den Schlussanträgen abzuweichen, wenn die Richter ein unmissverständliches politisches oder rechtliches Signal setzen wollen.
Ich persönlich gehe definitiv von einem Urteil aus.



hoffentlich insider

ich erwarte heute eigentlich mit einem termin bzgl. C-530/24 .

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums